Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/101: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(automatisch angelegt)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>{{Großherzogtum_Hessen/Regierungsblatt_1881|100|102|102|unvollständig}}</noinclude>
<noinclude>{{Großherzogtum_Hessen/Regierungsblatt_1881|100|102|102|korrigiert}}</noinclude>
<center>{{Sperrschrift |'''Großherzoglich Hessisches'''<br />'''Regierungsblatt.'''}}</center>
<center>'''Nr. 14.'''</center>
<center>Darmstadt den 1. Juni 1881.</center>
<br />
{|
|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}||Bekanntmachung, betreffend Aenderung und Ergänzung des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, sowie der Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und Locomotivführern.
|}
<br /><br />
<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />betreffend Aenderung und Ergänzung des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, sowie der Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und Locomotivführern.'''</center>
<br /><br />
{{NE}}Mit Bezug auf die Bekanntmachungen des Großherzoglichen Gesammt-Ministeriums vom 13. Februar 1875 (Regierungsblatt Nr. 10 ''pag.'' 111), vom 19. Juni 1878 (Regierungsblatt Nr. 9 ''pag.'' 37) und vom 25. Juni 1878 (Regierungsblatt Nr. 11 ''pag.'' 65) werden die nachstehenden, von dem Bundesrath beschlossenen und von dem Reichskanzler unterm 17. l. Mts. publicirten Aenderungen und Ergänzungen des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, sowie der Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und Locomotivführern zur öffentlichen Kenntniß gebracht.<br /><br />
{{NE}}{{Sperrschrift |Darmstadt,}} den 23. Mai 1881.<br /><br />
<center>'''Großherzogliches Staatsministerium.'''<br />v. {{Sperrschrift |Starck.}}</center>
<div align="right"> Rothe.</div>

Aktuelle Version vom 1. Januar 2015, 16:37 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
<<<Vorherige Seite
[100]
Nächste Seite>>>
[102]
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 14.
Darmstadt den 1. Juni 1881.


Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Aenderung und Ergänzung des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, sowie der Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und Locomotivführern.



Bekanntmachung,
betreffend Aenderung und Ergänzung des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, sowie der Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und Locomotivführern.



      Mit Bezug auf die Bekanntmachungen des Großherzoglichen Gesammt-Ministeriums vom 13. Februar 1875 (Regierungsblatt Nr. 10 pag. 111), vom 19. Juni 1878 (Regierungsblatt Nr. 9 pag. 37) und vom 25. Juni 1878 (Regierungsblatt Nr. 11 pag. 65) werden die nachstehenden, von dem Bundesrath beschlossenen und von dem Reichskanzler unterm 17. l. Mts. publicirten Aenderungen und Ergänzungen des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, sowie der Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und Locomotivführern zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

      Darmstadt, den 23. Mai 1881.

Großherzogliches Staatsministerium.
v. Starck.
Rothe.