Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/059: Unterschied zwischen den Versionen

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{{NE}}Das nachstehende, zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Preußen durch besonders dazu ernannte Bevollmächtigte am 19. Januar 1880 zu Berlin abgeschlossene Uebereinkommen wegen Herbeiführung übereinstimmender Maßregeln zum Schutze und zur Hebung der Fischerei wird, nachdem dasselbe beider Seits ratificirt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.<br /><br />
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<div align="right"> Rothe.</div>

Aktuelle Version vom 28. Dezember 2014, 15:43 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 11.
Darmstadt den 16. Mai 1881.


Inhalt: Bekanntmachung, das zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Preußen wegen Herbeiführung übereinstimmender Maßregeln zum Schutze und zur Hebung der Fischerei abgeschlossene Uebereinkommen betreffend.



Bekanntmachung,
das zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Preußen wegen Herbeiführung übereinstimmender Maßregeln zum Schutze und zur Hebung der Fischerei abgeschlossene Uebereinkommen betreffend.



      Das nachstehende, zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Preußen durch besonders dazu ernannte Bevollmächtigte am 19. Januar 1880 zu Berlin abgeschlossene Uebereinkommen wegen Herbeiführung übereinstimmender Maßregeln zum Schutze und zur Hebung der Fischerei wird, nachdem dasselbe beider Seits ratificirt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

      Darmstadt, den 30. April 1881.

Großherzoglich Hessisches Staatsministerium.
v. Starck.
Rothe.