Amtsblatt 1823 No.15 Verord.87: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1823, Nr.15, Verordnung Nr.87 S.116 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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: | :Daß das den Graf von Schliebenschen Erben auf Birkenfeld eigenthümlich zugehörige, auf dem bei der Regulierug der gutsherrlichen und bäuerlichen<br> Verhältnisse des Dorfes Langenfeld erhaltenen Bauerlande abgebaute Etablissement im landräthl. Gerdauenschen Kreise, grenzend gegen Osten an<br> das Vorwerk Adolphshoff, gegen Süden an den Löcknischen Wald, gegen Westen an den Langenfeldschen Wald, gegen Norden mit dem Dorfe Langenfeld,<br> mit Genehmigung derKönigl. Regierung von Ostpreußen den Namen Sechserben erhalten, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. <ref name="AMT1846">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1823, Nr.15, Verordnung Nr.87 S.116 {{MDZ|bsb10694839|232}}</ref><noinclude><references/></noinclude> |
Aktuelle Version vom 2. Oktober 2014, 13:07 Uhr
- 10.3.1823, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1823, No.15, Verordnung No.87
- Abbau Sechserben I. Abth. 475/3.
- Daß das den Graf von Schliebenschen Erben auf Birkenfeld eigenthümlich zugehörige, auf dem bei der Regulierug der gutsherrlichen und bäuerlichen
Verhältnisse des Dorfes Langenfeld erhaltenen Bauerlande abgebaute Etablissement im landräthl. Gerdauenschen Kreise, grenzend gegen Osten an
das Vorwerk Adolphshoff, gegen Süden an den Löcknischen Wald, gegen Westen an den Langenfeldschen Wald, gegen Norden mit dem Dorfe Langenfeld,
mit Genehmigung derKönigl. Regierung von Ostpreußen den Namen Sechserben erhalten, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. [1]