Amtsblatt 1826 No.35 Verord.209: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1826, Nr.35, Verordnung Nr.209 S.233 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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:Daß dem, | :Daß dem, von den zum Köngl. Domainen-Amte Wandlacken, landräthlich Gerdauenschen Kreises, gehörigen Dorfe Groß Bajohren gebildeten, zur Kirche Nordenburg<br> eingepfarrten, zwischen den Feldmarken des Dorfes Groß Bajohren, des Vorwerks Sechserben und des Vorwerks Adolphshoff belegenen, und aus zwei Wohnhäusern<br> und drei Wirthschaftsgebäude bestehenden köllmischen Abbau der Name Hof Waldau mit Genehmigung der Königl. Regierung von Ostpreußenn beigelegt worden,<br> wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. <ref name="AMT1857">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1826, Nr.35, Verordnung Nr.209 S.233 {{MDZ|bsb10694842|625}}</ref><noinclude><references/></noinclude> |
Aktuelle Version vom 30. September 2014, 13:48 Uhr
- 7.8.1826, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1826, No.35, Verordnung No.209
- Neuer Abbau Hof Waldau 106/8
- Daß dem, von den zum Köngl. Domainen-Amte Wandlacken, landräthlich Gerdauenschen Kreises, gehörigen Dorfe Groß Bajohren gebildeten, zur Kirche Nordenburg
eingepfarrten, zwischen den Feldmarken des Dorfes Groß Bajohren, des Vorwerks Sechserben und des Vorwerks Adolphshoff belegenen, und aus zwei Wohnhäusern
und drei Wirthschaftsgebäude bestehenden köllmischen Abbau der Name Hof Waldau mit Genehmigung der Königl. Regierung von Ostpreußenn beigelegt worden,
wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. [1]