Hergewede: Unterschied zwischen den Versionen
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Unter Heer=Gewette, Herwedde (Ndd.), versteht man die Kriegsrüstung eines Mannes, welche bei dessen Tod allemahl sein ältester Sohn oder nächster männlicher Erbe im voraus bekam; imgleichen das Recht, diese Rüstung, wohin auch die beiden Kleider und Zieraten gerechnet wurden, im voraus zu erben. | Unter Heer=Gewette, Herwedde (Ndd.), versteht man die Kriegsrüstung eines Mannes, welche bei dessen Tod allemahl sein ältester Sohn oder nächster männlicher Erbe im voraus bekam; imgleichen das Recht, diese Rüstung, wohin auch die beiden Kleider und Zieraten gerechnet wurden, im voraus zu erben. | ||
Da bei der veränderten Kriegesverfassung die Sache selbst in vielen Provinzen abgeschafft wurde, so ist auch das Wort mit in Abgang gekommen, indem es nur noch in denjenigen Gegenden besteht, wo dieses Recht bei Todesfällen noch gültig ist. | Da bei der veränderten Kriegesverfassung die Sache selbst in vielen Provinzen abgeschafft wurde, so ist auch das Wort mit in Abgang gekommen, indem es nur noch in denjenigen Gegenden besteht, wo dieses Recht bei Todesfällen noch gültig ist. | ||
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Aktuelle Version vom 28. September 2014, 08:58 Uhr
Bedeutung
Unter Heer=Gewette, Herwedde (Ndd.), versteht man die Kriegsrüstung eines Mannes, welche bei dessen Tod allemahl sein ältester Sohn oder nächster männlicher Erbe im voraus bekam; imgleichen das Recht, diese Rüstung, wohin auch die beiden Kleider und Zieraten gerechnet wurden, im voraus zu erben.
Da bei der veränderten Kriegesverfassung die Sache selbst in vielen Provinzen abgeschafft wurde, so ist auch das Wort mit in Abgang gekommen, indem es nur noch in denjenigen Gegenden besteht, wo dieses Recht bei Todesfällen noch gültig ist.