Historische Meldeunterlagen (2.5.) Stadtarchiv-Wien: Unterschied zwischen den Versionen
Ofner (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
(6 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
==Allgemeines== | ==Allgemeines== | ||
Das Archiv verwahrt die historischen Meldebestände der Bundespolizeidirektion Wien, die seit etwa 1910 erhalten sind und in Form der Meldezettel und einer Meldekartei bis 1975 reichen. Eine unmittelbare Einsicht in diese Bestände ist nicht möglich. | Das Archiv verwahrt die historischen Meldebestände der Bundespolizeidirektion Wien, die seit etwa 1910 erhalten sind und in Form der Meldezettel und einer [[Meldekartei]] bis 1975 reichen. Eine unmittelbare Einsicht in diese Bestände ist nicht möglich. | ||
Für das Vorhandensein eines entsprechenden Meldezettels darin ist immer die '''Abmeldung''' bestimmend. Das Archiv verfügt daher einerseits auch über wesentlich früher entstandene Zettel. Andererseits sind Anmeldungen aus diesem Zeitraum, die über 1975 hinaus noch gültig waren, noch nicht archiviert. | Für das Vorhandensein eines entsprechenden Meldezettels darin ist immer die '''Abmeldung''' bestimmend. Das Archiv verfügt daher einerseits auch über wesentlich früher entstandene Zettel. Andererseits sind Anmeldungen aus diesem Zeitraum, die über 1975 hinaus noch gültig waren, noch nicht archiviert. | ||
==Daten== | ==Daten== | ||
Zeile 30: | Zeile 29: | ||
==Bestellung einer Meldeauskunft== | ==Bestellung einer Meldeauskunft== | ||
Vorbedingung: Sie brauchen den vollständigen Namen UND das exakte Geburtsdatum. Einschränkung: Bei weiblichen Personen kann nach der Verehelichung (und der damit | Vorbedingung: Sie brauchen den vollständigen Namen UND das exakte Geburtsdatum. Einschränkung: Bei weiblichen Personen kann nach der Verehelichung (und der damit bedingten Namensänderung) meist keine Meldung gefunden werden. | ||
Tipp: Bestellen Sie daher möglichst immer die Meldedaten des Haushaltsvorstandes (Mannes). Die Daten der mitwohnenden Angehörigen werden dann mitgeliefert. | |||
Auf den Meldungen sind keine Mitbewohner vermerkt. Lediglich minderjährige Kinder waren, wenn sie zur Zeit der Meldung bei den Eltern gewohnt haben, bei diesen als mitgemeldet eingetragen. Ebenso waren im selben Haushalt wohnende Ehefrauen auf dem Meldezettel des Ehegatten als mitgemeldet eingetragen. | |||
Wartedauer: Meist 1 bis 6 Wochen. | |||
Kosten: Auskünfte aus den im Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8) verwahrten Wiener Meldeunterlagen (ca. 1904 bis 1975) waren früher gebührenfrei (Stand 2012), sind jedoch seit Ende 2014 gebührenpflichtig (s. das nachstehend genannte Formular). | |||
Bestellung: Bestellen Sie bevorzugt mit dem "Formular" auf der Webseite: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/archiv/forschung/historischemeldeunterlagen.html unten. | |||
WICHTIG: Bestellen Sie möglichst exakt (Zeitraum, Daten), was Sie brauchen. Geben Sie an, was Sie sowieso schon wissen/nicht brauchen. Die Daten müssen vom Bearbeiter ABGESCHRIEBEN werden! Eine unverständliche Vorschrift die dem "Personenschutz" dienen soll und die Bearbeitung deutlich erschwert! | |||
Resultat: E-Mail mit Textdaten (keine Kopien | Resultat: E-Mail mit Textdaten. Nur Abschrift der wichtigsten Daten! Keine vollständige Abschrift! Lese-/Tippfehler der Abschrift und des Meldezettel sind zu berücksichtigen! Bei Spezialfragen z.B. Hinweise zu Polizeistrafaktivitäten zur Person, extra anmerken (es werden leider keine Kopien von Originalen erstellt/ausgefolgt!). | ||
[[Kategorie:Wiener Stadtarchiv]] | [[Kategorie:Wiener Stadtarchiv]] |
Aktuelle Version vom 19. August 2020, 16:57 Uhr
Hierarchie
Wien > Wien/Archive > Bestandsübersicht > Landesarchiv (2)
Allgemeines
Das Archiv verwahrt die historischen Meldebestände der Bundespolizeidirektion Wien, die seit etwa 1910 erhalten sind und in Form der Meldezettel und einer Meldekartei bis 1975 reichen. Eine unmittelbare Einsicht in diese Bestände ist nicht möglich.
Für das Vorhandensein eines entsprechenden Meldezettels darin ist immer die Abmeldung bestimmend. Das Archiv verfügt daher einerseits auch über wesentlich früher entstandene Zettel. Andererseits sind Anmeldungen aus diesem Zeitraum, die über 1975 hinaus noch gültig waren, noch nicht archiviert.
Daten
Die Meldeauskunft liefert meist die folgenden Daten:
- Vor-/Zuname des Haupt- und der Mitbewohner
- Geburtsname der Ehefrau
- Geburtsdatum des Haupt- und der Mitbewohner
- Adresse(n)
- Beruf(e)
- Datum der An-/Abmeldung je Wohnsitz
- Sterbedatum (falls im Zeitraum stattgefunden)
- Spitalsaufenthalte (langfristige) z.B. zur Altenpflege
- Trauungs-/Scheidungsdatum (falls im Zeitraum stattgefunden)
- Bei Auswanderung - Ort oder Land des nächsten Wohnsitzes
- Religionsbekenntnis
Bestellung einer Meldeauskunft
Vorbedingung: Sie brauchen den vollständigen Namen UND das exakte Geburtsdatum. Einschränkung: Bei weiblichen Personen kann nach der Verehelichung (und der damit bedingten Namensänderung) meist keine Meldung gefunden werden.
Tipp: Bestellen Sie daher möglichst immer die Meldedaten des Haushaltsvorstandes (Mannes). Die Daten der mitwohnenden Angehörigen werden dann mitgeliefert.
Auf den Meldungen sind keine Mitbewohner vermerkt. Lediglich minderjährige Kinder waren, wenn sie zur Zeit der Meldung bei den Eltern gewohnt haben, bei diesen als mitgemeldet eingetragen. Ebenso waren im selben Haushalt wohnende Ehefrauen auf dem Meldezettel des Ehegatten als mitgemeldet eingetragen.
Wartedauer: Meist 1 bis 6 Wochen.
Kosten: Auskünfte aus den im Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8) verwahrten Wiener Meldeunterlagen (ca. 1904 bis 1975) waren früher gebührenfrei (Stand 2012), sind jedoch seit Ende 2014 gebührenpflichtig (s. das nachstehend genannte Formular).
Bestellung: Bestellen Sie bevorzugt mit dem "Formular" auf der Webseite: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/archiv/forschung/historischemeldeunterlagen.html unten.
WICHTIG: Bestellen Sie möglichst exakt (Zeitraum, Daten), was Sie brauchen. Geben Sie an, was Sie sowieso schon wissen/nicht brauchen. Die Daten müssen vom Bearbeiter ABGESCHRIEBEN werden! Eine unverständliche Vorschrift die dem "Personenschutz" dienen soll und die Bearbeitung deutlich erschwert!
Resultat: E-Mail mit Textdaten. Nur Abschrift der wichtigsten Daten! Keine vollständige Abschrift! Lese-/Tippfehler der Abschrift und des Meldezettel sind zu berücksichtigen! Bei Spezialfragen z.B. Hinweise zu Polizeistrafaktivitäten zur Person, extra anmerken (es werden leider keine Kopien von Originalen erstellt/ausgefolgt!).