Amtsblatt 1847 No.42 Verord.208: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1847,No.42,Verordnung Nr.208,S.189 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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: Dem in den Grenzen des Vorwerks Stumplack neu erbauten, dem Gutsbesitzer Anhuth auf Rehstall, Kreises Rastenburg, gehörigen Vorwerke,<br>ist der Name Ottoswalde beigelegt worden, wodurch jedoch in den Communal- und Polizei-Verhältnissen nichts geändert wird. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1847,No.42,Verordnung Nr.208,S.189 {{MDZ|bsb10694863|601}}</ref><noinclude><references/></noinclude> |
Aktuelle Version vom 18. August 2014, 06:10 Uhr
- 10.9.1847, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1847, No.42, Verordnung No.208
- Das neu erbaute Vorwerk Ottoswalde betr.
- Dem in den Grenzen des Vorwerks Stumplack neu erbauten, dem Gutsbesitzer Anhuth auf Rehstall, Kreises Rastenburg, gehörigen Vorwerke,
ist der Name Ottoswalde beigelegt worden, wodurch jedoch in den Communal- und Polizei-Verhältnissen nichts geändert wird. [1]