Amtsblatt 1834 No.20 Verord.135: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''28.4.1834, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1834, No.20, Verordnung No.135
* '''28.4.1834, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1834, No.20, Verordnung No.135
:''Neues Etablissement Muhlackshof 1185/2 I.  ''
:''Neues Etablissement Muhlackshof 1185/2 I.  ''
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:Daß dem vom Pfarrer Kuhnke in Wenden, im landrärhtlich Rastenburgschen Kreise, ausgebauten Etablissement, welches ungefähr eine halbe Meile südlich von<br>der Kreisstadt Rastenburg liegt, und östlich und südlich von dem adlichen Gute Windtkeim, westlich von dem Königl. Dorfe Trungenau, nördlich von dem Königl.<br>Dorfe Muhlack begrenzt wird, und 2 Feuerstellen und 29 Seelen enthält, der Name Muhlackshoff beigelegt ist, wird mit den Bemerken, daß dadurch die Kommunal-<br>und polizeilichen Wirthschafts-Verhältnisse dieses Etablissements zum Königl. Dorfe Muhlack auch nicht im mindesten verändert werden, hierdurch zur öffentlichen<br>Kenntniß gebracht. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1834, Nr.20, Verordnung Nr.135,S.143 {{MDZ|bsb10694850|391}}</ref><noinclude><references/></noinclude>
:''Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote'' <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1834, Nr.20, Verordnung Nr.135,S.145 {{MDZ|bsb10694876|391}}</ref><noinclude><references/></noinclude>

Aktuelle Version vom 15. August 2014, 18:09 Uhr

  • 28.4.1834, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1834, No.20, Verordnung No.135
Neues Etablissement Muhlackshof 1185/2 I.
Daß dem vom Pfarrer Kuhnke in Wenden, im landrärhtlich Rastenburgschen Kreise, ausgebauten Etablissement, welches ungefähr eine halbe Meile südlich von
der Kreisstadt Rastenburg liegt, und östlich und südlich von dem adlichen Gute Windtkeim, westlich von dem Königl. Dorfe Trungenau, nördlich von dem Königl.
Dorfe Muhlack begrenzt wird, und 2 Feuerstellen und 29 Seelen enthält, der Name Muhlackshoff beigelegt ist, wird mit den Bemerken, daß dadurch die Kommunal-
und polizeilichen Wirthschafts-Verhältnisse dieses Etablissements zum Königl. Dorfe Muhlack auch nicht im mindesten verändert werden, hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1834, Nr.20, Verordnung Nr.135,S.143 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums