Amtsblatt 1830 No.31 Verord.157: Unterschied zwischen den Versionen

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::5) [[Bischofstein, St. Matthias (rk)|Stadt Bischofsstein]], getrennt von Heilsberg, geschlagen zu [[Dekanat Rößel|Rößel]];
::5) [[Bischofstein, St. Matthias (rk)|Stadt Bischofsstein]], getrennt von Heilsberg, geschlagen zu [[Dekanat Rößel|Rößel]];
::6) [[Bischofsburg, St. Johannes der Täufer (rk)|Stadt Bischofsburg]], getrennt von [[Dekanat Wartenburg|Wartenburg]], geschlagen zu Seeburg;
::6) [[Bischofsburg, St. Johannes der Täufer (rk)|Stadt Bischofsburg]], getrennt von [[Dekanat Wartenburg|Wartenburg]], geschlagen zu Seeburg;
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::10) [[Groß Purden (Kirchspiel St. Michael)|Purden]], getrennt von Allenstein und  geschlagen zu Wartenburg.
:Königl. Preußische Regierung, Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1830, Nr.31, Verordnung Nr.157, S.237 {{MDZ|bsb10694846|547}}</ref><noinclude><references/></noinclude>

Aktuelle Version vom 31. Juli 2014, 13:51 Uhr

  • 18.7.1830, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1830, No.31, Verordnung No.157
Wegen neuer Eintheilung der römisch-katholischen Dekanate im Ermlande
Das Königl. Ministerium der geistlichen Angelegenheiten hat auf Antrag des Fürstbischofs von Ermland, Herrn Prinzen von Hohenzollern Durchlaucht,
eine dem Anfange des Jahres 1831 ins Leben tretende neue Dekanats-Eintheilung genehmigt, wonach folgende römisch-katholische Pfarreien von ihren
bisherigen Dekanaten getrennt, und zu andern geschlagen sind, als die Pfarrei
1) Plaswich, und
2) Tolxsdorf, beide getrennt vom Dekanat Mehlsack und geschlagen zu dem in Braunsberg;
3) Frauendorf, getrennt von Mehlsack, geschlagen zu Heilsberg;
4) Siegfriedswalde, getrennt von Seeburg, geschlagen zu Heilsberg;
5) Stadt Bischofsstein, getrennt von Heilsberg, geschlagen zu Rößel;
6) Stadt Bischofsburg, getrennt von Wartenburg, geschlagen zu Seeburg;
7) Neukokendorf und
8) Jonkendorf, beide getrennt vom Dekanat Guttstadt, geschlagen zu Allenstein;
9) Süßenthal, getrennt von Guttstadt, geschlagen zu Wartenburg, und
10) Purden, getrennt von Allenstein und geschlagen zu Wartenburg.
Königl. Preußische Regierung, Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1830, Nr.31, Verordnung Nr.157, S.237 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums