Amtsblatt 1830 No.31 Verord.157: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''26.4.1830, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1830, No.15, Verordnung No.75
* '''18.7.1830, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1830, No.31, Verordnung No.157
:''Die Abtretung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit des adl. Guts Höfen an den Staat betr.''
:''Wegen neuer Eintheilung der römisch-katholischen Dekanate im Ermlande''
:Gemäß Reskripts des Herrn Justiz-Ministers Excellenz vom 8ten März d.J. ist die von dem Besitzer des adlichen Gutes Höfen erklärte Abtretung<br> der Patrimonial-Gerichtsbarkeit desselben anden Staat, mit Erlaß aller Lasten der Civil-Jurisdiktion, genehmigt, und mit Vorbehalt des erimierten<br> Gerichtsstandes des Gutes und seiner Besitzer bei dem Oberlandesgerichte von Ostpreußen, die Civil- und Kriminal-Jurisdiktion im Gute dem Königl.<br>Land- und Stadtgerichte in Saalfeld übertragen. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1830, Nr.15, Verordnung Nr.75, S.115 {{MDZ|bsb10694846|317}}</ref><noinclude><references/></noinclude>
:Das Königl. Ministerium der geistlichen Angelegenheiten hat auf Antrag des Fürstbischofs von Ermland, Herrn Prinzen von Hohenzollern Durchlaucht,<br>eine dem Anfange des Jahres 1831 ins Leben tretende neue Dekanats-Eintheilung genehmigt, wonach folgende römisch-katholische Pfarreien von ihren<br>bisherigen Dekanaten getrennt, und zu andern geschlagen sind, als die Pfarrei
::1) [[Plaßwich, St. Katharina (rk)|Plaswich]], und
::2) [[Tolksdorf, St. Martin (rk)|Tolxsdorf]], beide getrennt vom [[Dekanat Mehlsack]] und geschlagen zu dem in [[Dekanat Braunsberg|Braunsberg]];
::3) [[Frauendorf, St. Anna (rk)|Frauendorf]], getrennt von Mehlsack, geschlagen zu [[Dekanat Heilsberg|Heilsberg]];
::4) [[Siegfriedswalde, St. Johannes v. d. Porta Lat. (rk)|Siegfriedswalde]], getrennt von [[Dekanat Seeburg|Seeburg]], geschlagen zu Heilsberg;
::5) [[Bischofstein, St. Matthias (rk)|Stadt Bischofsstein]], getrennt von Heilsberg, geschlagen zu [[Dekanat Rößel|Rößel]];
::6) [[Bischofsburg, St. Johannes der Täufer (rk)|Stadt Bischofsburg]], getrennt von [[Dekanat Wartenburg|Wartenburg]], geschlagen zu Seeburg;
::7) [[Neu Kockendorf (Kirchspiel)|Neukokendorf]] und
::8) [[Jonkendorf (Kirchspiel)|Jonkendorf]], beide getrennt vom [[Dekanat Guttstadt]], geschlagen zu [[Dekanat Allenstein|Allenstein]];
::9) [[Süßenthal (Kath. Kirchspiel)|Süßenthal]], getrennt von Guttstadt, geschlagen zu Wartenburg, und
::10) [[Groß Purden (Kirchspiel St. Michael)|Purden]], getrennt von Allenstein und geschlagen zu Wartenburg.
:Königl. Preußische Regierung, Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1830, Nr.31, Verordnung Nr.157, S.237 {{MDZ|bsb10694846|547}}</ref><noinclude><references/></noinclude>

Aktuelle Version vom 31. Juli 2014, 13:51 Uhr

  • 18.7.1830, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1830, No.31, Verordnung No.157
Wegen neuer Eintheilung der römisch-katholischen Dekanate im Ermlande
Das Königl. Ministerium der geistlichen Angelegenheiten hat auf Antrag des Fürstbischofs von Ermland, Herrn Prinzen von Hohenzollern Durchlaucht,
eine dem Anfange des Jahres 1831 ins Leben tretende neue Dekanats-Eintheilung genehmigt, wonach folgende römisch-katholische Pfarreien von ihren
bisherigen Dekanaten getrennt, und zu andern geschlagen sind, als die Pfarrei
1) Plaswich, und
2) Tolxsdorf, beide getrennt vom Dekanat Mehlsack und geschlagen zu dem in Braunsberg;
3) Frauendorf, getrennt von Mehlsack, geschlagen zu Heilsberg;
4) Siegfriedswalde, getrennt von Seeburg, geschlagen zu Heilsberg;
5) Stadt Bischofsstein, getrennt von Heilsberg, geschlagen zu Rößel;
6) Stadt Bischofsburg, getrennt von Wartenburg, geschlagen zu Seeburg;
7) Neukokendorf und
8) Jonkendorf, beide getrennt vom Dekanat Guttstadt, geschlagen zu Allenstein;
9) Süßenthal, getrennt von Guttstadt, geschlagen zu Wartenburg, und
10) Purden, getrennt von Allenstein und geschlagen zu Wartenburg.
Königl. Preußische Regierung, Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1830, Nr.31, Verordnung Nr.157, S.237 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums