Amtsblatt 1861 No.15 Verord.81: Unterschied zwischen den Versionen

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:''Die Umpfarrung der Evangelischen aus dem im Kreise Rössel belegenen Dorfe Sauerbaum von Bischofsburg nach Seeburg betreffend.''
:''Die Umpfarrung der Evangelischen aus dem im Kreise Rössel belegenen Dorfe Sauerbaum von Bischofsburg nach Seeburg betreffend.''
: Nach dem im Amtsblatt pro 1818 Seite 16 veröffentlichen Einpfarrungs-Dekret vom 16ten November 1817 sind die evangelischen Einwohner<br>aus dem Dorfe Sauerbaum, Kreises Rössel, zur evangelischen Kirche in Bischofsburg eingepfarrt.
: Nach dem im Amtsblatt pro 1818 Seite 16 veröffentlichen Einpfarrungs-Dekret vom 16ten November 1817 sind die evangelischen Einwohner<br>aus dem Dorfe Sauerbaum, Kreises Rössel, zur evangelischen Kirche in Bischofsburg eingepfarrt.
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Aktuelle Version vom 21. Februar 2015, 12:45 Uhr

  • 21.3.1861, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1861, No.15, Verordnung No.81
Die Umpfarrung der Evangelischen aus dem im Kreise Rössel belegenen Dorfe Sauerbaum von Bischofsburg nach Seeburg betreffend.
Nach dem im Amtsblatt pro 1818 Seite 16 veröffentlichen Einpfarrungs-Dekret vom 16ten November 1817 sind die evangelischen Einwohner
aus dem Dorfe Sauerbaum, Kreises Rössel, zur evangelischen Kirche in Bischofsburg eingepfarrt.
Auf dem dringenden Wunsch der gegenwärtig in Sauerbaum wohnenden evangelischen Hausväter werden dieselben aber unter allseitiger Zustimmung
der Betheiligten von jetzt ab von den der evangelischen Parochie Bischofsburg aus- und zur evangelischen Kirche in Seeburg eingepfarrt, daß das im
Amtsblatt pro 1830 S.300 bekannt gemachte Einpfarrungs-Dekret vom 8ten September 1830 für die evangelische Kirche in Seeburg, auch für die
evangelischen Einwohner in Sauerbaum in Kraft tritt. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1861, Nr.15, Verordnung Nr.81, S.59 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums