Glocken (Landkreis Mohrungen): Unterschied zwischen den Versionen
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{{#var:Ortsname}} war ein Gut in der Gemeinde [[Sassen (Landkreis Mohrungen|Sassen]] im [[Landkreis Mohrungen]]. <ref name="GEMEIN3">Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen, Band I: Provinz Ostpreußen, Königsberg 1931, S.84-87</ref><br>Seit 1945 gehört das Dorf zu Polen und heißt auf polnisch {{#var:Ortsname-PL}}. <ref>http://stat.gov.pl/broker/access/performSearch.jspa?searchString=Nied%C5%BAwiada&level=miejsc&wojewodztwo=398&powiat=6388&gmina=5632&miejscowosc=&advanced=true</ref> | {{#var:Ortsname}} war ein Gut in der Gemeinde [[Sassen (Landkreis Mohrungen)|Sassen]] im [[Landkreis Mohrungen]]. <ref name="GEMEIN3">Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen, Band I: Provinz Ostpreußen, Königsberg 1931, S.84-87</ref><br>Seit 1945 gehört das Dorf zu Polen und heißt auf polnisch {{#var:Ortsname-PL}}. <ref>http://stat.gov.pl/broker/access/performSearch.jspa?searchString=Nied%C5%BAwiada&level=miejsc&wojewodztwo=398&powiat=6388&gmina=5632&miejscowosc=&advanced=true</ref> | ||
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* Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872 am 1.1.1874,<br>wurde am 30.7.1874 der [[Amtsbezirk]] Nr.8 Sassen im Landkreis Mohrungen gegründet. Zum Amtsbezirk Sassen gehörte der [[Gutsbezirk]] {{#var:Ortsname}}. <ref name="TER">http://www.territorial.de/ostp/mohr/sassen.htm</ref> | * Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872 am 1.1.1874,<br>wurde am 30.7.1874 der [[Amtsbezirk]] Nr.8 Sassen im Landkreis Mohrungen gegründet. Zum Amtsbezirk Sassen gehörte der [[Gutsbezirk]] {{#var:Ortsname}}. <ref name="TER">http://www.territorial.de/ostp/mohr/sassen.htm</ref> | ||
{{:Mohrungen/Standesamt_G}}<br>Der Amtsbezirk Sassen hatte ein eigenes Standesamt, zwischenn 1885 und 1905 wurde es aufgelöst. Nach der Auflösung des Standesamt gehörten die Orte zum Standesamt Groß Arnsdorf.<br>Der Gutsbezirk {{#var:Ortsname}} gehörte zum Standesamt Groß Arnsdorf. <ref name="GEMEIN2"/> <ref name="GEMEIN3"/> | {{:Mohrungen/Standesamt_G}}<br>Der Amtsbezirk Sassen hatte ein eigenes Standesamt, zwischenn 1885 und 1905 wurde es aufgelöst. Nach der Auflösung des Standesamt gehörten die Orte zum Standesamt Groß Arnsdorf.<br>Der Gutsbezirk {{#var:Ortsname}} gehörte zum Standesamt Groß Arnsdorf. <ref name="GEMEIN2"/> <ref name="GEMEIN3"/> | ||
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* '''{{#var:Ortsname}}''' war ein deutsches Dorf zur Ordenszeit in dem Kammeramt Neimen, welches zur [[Kommende|Komturei]] [[Christburg]] gehörte. <ref name="COPP">Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn, 42.Heft, Thorn 1933,E.Wernich/Elbing, S.54 - 56</ref> <ref name="COPP1">Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn, 41.Heft, Thorn 1932,E.Wernich/Elbing, S.72</ref> | * '''{{#var:Ortsname}}''' war ein deutsches Dorf zur Ordenszeit in dem Kammeramt Neimen, welches zur [[Kommende|Komturei]] [[Christburg]] gehörte. <ref name="COPP">Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn, 42.Heft, Thorn 1933,E.Wernich/Elbing, S.54 - 56</ref> <ref name="COPP1">Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn, 41.Heft, Thorn 1932,E.Wernich/Elbing, S.72</ref> | ||
* '''25.5.1315,Marienburg:''' Glocken wird zum erstenmal in der Handfeste von Sassen erwähnt <ref name="COPP"/> <ref name="COPP1"/> | * '''25.5.1315,Marienburg:''' Glocken wird zum erstenmal in der Handfeste von Sassen erwähnt <ref name="COPP"/> <ref name="COPP1"/> | ||
< | * '''1332:''' Günther von Schwarzburg, oberster Trappier und Komtur von Christburg, führte in Kloken eine Vermessung durch. <ref name="COPP"/> | ||
* '''24.11.1334, Marienburg:''' Hochmeister Luther von Braunschweig verleiht dem getreuen Joncken Mayslin die Güter Cloken in der Gegend Pabuken mit dem See Tullynen, der in denselben Gütern liegt. Die Güter enthalten mindestens 14 Hufen.<br>'''Grenzen:''' Zwischen dem See Lochsdorf und den Gütern Mauskynen und dem Felde Buditen und dem Felde Kryken und dem Felde Sasnen, wie sie von Günther von Schwarzburg, dem derzeitigen obersten Trappier und Komtur von Christburg, angewiesen sind, doch so, daß der See Tullynen außer dem Lose und der Zahl der Hufen soll gerechnet werden.<br>Kulmisches Recht. Große und kleine Gerichte. Die Gerichte der Wege behält sich der Orden vor.<br>Wenn Joncke ohne Kinder und Brüder verstirbt, sollen die Güter nicht an seine Vettern und Magen, sondern an den Orden gewandt werden.<br>'''Dienst''' mit einem tüchtigen Pferd und preußischen Waffen zu Reisen und Landwehren, neue Häuser zu bauen und die alten zu bessern. <ref name="COPP"/> | |||
* '''10.12.1399, Marienburg:''' Hochmeister Konrad von Jungingen verleiht dem getreuen Bartusch von Cloken das Gut Cloken frei von Zehnten und bäuerlicher Arbeit binnen folgenden Grenzen:<br>binnen dem See Luksdorf und den Gütern Mawskynen und dem Felde Buditen, dem Felde Kreken und dem Felde Sasnen, wie das von Gunther von Schwarzburg zu der Zeit, als er oberster Trappier und Komtur von Christburg war, angewiesen worden war, so daß der See Tullme außer der Zahl der freien Hufen soll gerechnet werden.<br>Die von ihnen etwa angesetzten Bauern sollen ihnen den Zehnten geben und den gewöhnlichen Dienst tun.<br>Wenn ein Erbe ihrer Leute ledig wird, mögen sie es nehmen nach Gottes Furcht.<br>'''Große und kleine Gerichte''' binnen den Grenzen des Gutes. Die Straßengerichte bleiben der Herrschaft vorbehalten.<br>'''Dienst''' mit Pferden und Waffen nach des Landes Gewohnheit zu allen Heerfahrten und Landwehren, zum Bau neuer Häuser, zum Abbruch oder zur Besserung alter Häuser.<br>'''Zins''' von jedem Pfluge 1 Scheffel Korn und 1 Scheffel Weizen und von jedem Haken 1 Scheffel Weizen auf [[Martini|Sankt Martin]] des Bischofs Tag. <ref name="COPP"/> | |||
* '''10.12.1399, Marienburg:''' Hochmeister Konrad von Jungingen verleiht dem getreuen '''Barthusch von Kloken''' und seinen Erben das Gut zu Desyniten zu kulmischem Rechte frei von allem Dienste. Er erhält es deshalb frei vom Dienste, weil Claws Tolne, der des Barthusch von Cloken Vater gewesen ist, 7 Hufen zu Mosancz dem Hause zu Christburg gegeben hat.<br>Es folgt die Grenzbeschreibung wie in der Handfeste von 1369.<br>'''Außerdem''' wird ihm der See Tullmen, der außerhalb der Grenzen des Gutes liegt, zum Gute Desyniten verliehen.<br>'''Große und kleine Gerichte''' binnen ihren Grenzen und die Gefälle davon. Die Straßengerichte behält sich der Orden vor. <ref name="COPP"/> | |||
* Bis ungefähr '''1404''' gehörte Glocken zu dem Kammeramt Kirsiten, ab 1404 wird Glocken in den Büchern des Kammeramt Neimen geführt. <ref name="COPP"/> <ref name="COPP1"/> | |||
* '''1404:''' Kloken hatte 5 Pflüge. es schuldete Roggen und Weizen. <ref name="COPP"/> | |||
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Aktuelle Version vom 6. Januar 2024, 07:44 Uhr
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Hierarchie
Regional > Deutsches Reich > Ostpreußen > Regierungsbezirk Königsberg > Landkreis Mohrungen > Sassen Glocken
Einleitung
Allgemeine Information
Glocken war ein Gut in der Gemeinde Sassen im Landkreis Mohrungen. [1]
Seit 1945 gehört das Dorf zu Polen und heißt auf polnisch Niedźwiada. [2]
Politische Einteilung
ab 1945
- Niedźwiada gehört zur Sołectwa Budwity. Zur Sołectwa Budwity gehören folgende Orte: Budwity, Budyty, Gizajny und Niedżwiada. Die Sołectwa Budwity gehört zur Gemeinde Maldeuten
(polnisch: Gmina Małdyty) im Landkreis Osterode (polnisch: Powiat ostródzki) in der Provinz Ermland-Masuren (polnisch: Województwo warmińsko-mazurskie). [3] - Zur Landgemeinde Maldeuten (polnisch: Gmina Małdyty) gehörten folgende Sołectwa: Budwity, Gumniska Wielkie, Dobrocin, Drynki, Dziśnity, Jarnołtowo, Kadzie, Klonowy Dwór,
Koszajny, Kreki, Leśnica, Linki, Małdyty, Sambród, Sople, Szymonowo, Wilamowo, Wielki Dwór, Wodziany und Zajezierze. [3]
Von 1818 bis 1945
- Am 1.2.1818 wurde der Kreis Mohrungen gegründet, er löste den Mohrungschen Kreis ab. Zum Kreis Mohrungen gehörten die Kirchspiele Liebstadt, Silberbach, Kahlau,
Herzogswalde, Mohrungen, Reichau, Alt Christburg, Miswalde, Liebwalde, Altstadt, Arnsdorf, Wilmsdorf, Simnau, Saalfeld, Weinsdorf, Schnellwalde, Jäskendorf,
Sonnenborn mit Venedien und Samrodt. - Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872 am 1.1.1874,
wurde am 30.7.1874 der Amtsbezirk Nr.8 Sassen im Landkreis Mohrungen gegründet. Zum Amtsbezirk Sassen gehörte der Gutsbezirk Glocken. [4] - Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum
1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die Standesämter gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Da es aus Kostengründen keine
hauptamtlichen Standesbeamten gab, war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen
geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Landkreis Mohrungen wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit Kirchspiel gegründet.[5] [6]
Der Amtsbezirk Sassen hatte ein eigenes Standesamt, zwischenn 1885 und 1905 wurde es aufgelöst. Nach der Auflösung des Standesamt gehörten die Orte zum Standesamt Groß Arnsdorf.
Der Gutsbezirk Glocken gehörte zum Standesamt Groß Arnsdorf. [7] [1] - Am 30.9.1928 wurde aus den Gutsbezirken Glocken und Sassen die neue Landgemeinde Sassen gebildet. [4]
- Mit der Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935, wurde am 1.4.1935 die Landgemeinde Sassen in Gemeinde umbenannt. [4]
- Der Amtsbezirk Sassen bestand bis zum 1.1.1945. [4]
Verwaltung
Standesamt Sassen
- Glocken gehörte zum Standesamt Sassen.
- Das Standesamt Sassen wurde am 1.10.1874 gegründet und wurde zwischen 1885 und 1905 aufgelöst.
- Zum Standesamt Sassen gehörten folgende Orte : Sassen, und .... [7]
- Für die noch existierenden Dokumente des Standesamtes siehe: Standesamtsunterlagen Sassen
- Zwischen 1885 und 1905 wurde das Standesamt Sassen aufgelöst, Glocken wechselte zum Standesamt Groß Arnsdorf.
Standesamt Groß Arnsdorf
- Glocken gehörte zum Standesamt Groß Arnsdorf.
- Das Standesamt Groß Arnsdorf wurde am 1.10.1874 gegründet und bestand bis zum 1.1.1945.
- Zum Standesamt Groß Arnsdorf gehörten folgende Orte : Groß Arnsdorf, und .... [7]
- Für die noch existierenden Dokumente des Standesamtes siehe: Standesamtsunterlagen Groß Arnsdorf
Einwohnerzahlen
1820 [8] | 1885 [9] | 1905 [7] | 1910 [10] | 1933 [11] | 1939 [11] |
---|---|---|---|---|---|
53 | 43 | 66 | 58 |
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirchen
Evangelisches Kirchspiel Groß Arnsdorf
- Glocken gehörte zu der evangelischen-lutherischen Gemeinde Groß Arnsdorf.
- Zum Kirchspiel Groß Arnsdorf gehörten folgende Orte : Groß Arnsdorf, und .... [7]
- Für die noch existierenden Dokumente des Kirchspiels siehe: evangelische Kirchbuchbestände Groß Arnsdorf
Schulorte
Katholische Kirchen
Katholisches Kirchspiel Mohrungen
- Glocken gehörte zum Kirchspiel Mohrungen, St. Joseph.
- Zum Kirchspiel Mohrungen gehörten folgende Orte : Mohrungen, und .... [7]
- Für die noch existierenden Dokumente des Kirchenspiels siehe: katholische Kirchenbuchbestände Mohrungen
Geschichte
- Glocken hatte in seiner Geschichte verschiedene Namen: Klocken, Cloken und Klokin. Der Name Glocken wird seit 1530 geführt. [13] [14]
Ordensstaat bis 1525
- Glocken war ein deutsches Dorf zur Ordenszeit in dem Kammeramt Neimen, welches zur Komturei Christburg gehörte. [13] [14]
- 25.5.1315,Marienburg: Glocken wird zum erstenmal in der Handfeste von Sassen erwähnt [13] [14]
- 1332: Günther von Schwarzburg, oberster Trappier und Komtur von Christburg, führte in Kloken eine Vermessung durch. [13]
- 24.11.1334, Marienburg: Hochmeister Luther von Braunschweig verleiht dem getreuen Joncken Mayslin die Güter Cloken in der Gegend Pabuken mit dem See Tullynen, der in denselben Gütern liegt. Die Güter enthalten mindestens 14 Hufen.
Grenzen: Zwischen dem See Lochsdorf und den Gütern Mauskynen und dem Felde Buditen und dem Felde Kryken und dem Felde Sasnen, wie sie von Günther von Schwarzburg, dem derzeitigen obersten Trappier und Komtur von Christburg, angewiesen sind, doch so, daß der See Tullynen außer dem Lose und der Zahl der Hufen soll gerechnet werden.
Kulmisches Recht. Große und kleine Gerichte. Die Gerichte der Wege behält sich der Orden vor.
Wenn Joncke ohne Kinder und Brüder verstirbt, sollen die Güter nicht an seine Vettern und Magen, sondern an den Orden gewandt werden.
Dienst mit einem tüchtigen Pferd und preußischen Waffen zu Reisen und Landwehren, neue Häuser zu bauen und die alten zu bessern. [13] - 10.12.1399, Marienburg: Hochmeister Konrad von Jungingen verleiht dem getreuen Bartusch von Cloken das Gut Cloken frei von Zehnten und bäuerlicher Arbeit binnen folgenden Grenzen:
binnen dem See Luksdorf und den Gütern Mawskynen und dem Felde Buditen, dem Felde Kreken und dem Felde Sasnen, wie das von Gunther von Schwarzburg zu der Zeit, als er oberster Trappier und Komtur von Christburg war, angewiesen worden war, so daß der See Tullme außer der Zahl der freien Hufen soll gerechnet werden.
Die von ihnen etwa angesetzten Bauern sollen ihnen den Zehnten geben und den gewöhnlichen Dienst tun.
Wenn ein Erbe ihrer Leute ledig wird, mögen sie es nehmen nach Gottes Furcht.
Große und kleine Gerichte binnen den Grenzen des Gutes. Die Straßengerichte bleiben der Herrschaft vorbehalten.
Dienst mit Pferden und Waffen nach des Landes Gewohnheit zu allen Heerfahrten und Landwehren, zum Bau neuer Häuser, zum Abbruch oder zur Besserung alter Häuser.
Zins von jedem Pfluge 1 Scheffel Korn und 1 Scheffel Weizen und von jedem Haken 1 Scheffel Weizen auf Sankt Martin des Bischofs Tag. [13] - 10.12.1399, Marienburg: Hochmeister Konrad von Jungingen verleiht dem getreuen Barthusch von Kloken und seinen Erben das Gut zu Desyniten zu kulmischem Rechte frei von allem Dienste. Er erhält es deshalb frei vom Dienste, weil Claws Tolne, der des Barthusch von Cloken Vater gewesen ist, 7 Hufen zu Mosancz dem Hause zu Christburg gegeben hat.
Es folgt die Grenzbeschreibung wie in der Handfeste von 1369.
Außerdem wird ihm der See Tullmen, der außerhalb der Grenzen des Gutes liegt, zum Gute Desyniten verliehen.
Große und kleine Gerichte binnen ihren Grenzen und die Gefälle davon. Die Straßengerichte behält sich der Orden vor. [13] - Bis ungefähr 1404 gehörte Glocken zu dem Kammeramt Kirsiten, ab 1404 wird Glocken in den Büchern des Kammeramt Neimen geführt. [13] [14]
- 1404: Kloken hatte 5 Pflüge. es schuldete Roggen und Weizen. [13]
Herzogtum Preußen (1525 -1701)
- 1530: Der Herzog Albrecht verleiht an Jacob von Diebes das Gut Glocken. [14]
- 1530: Friedrich von Dobeneck ist Pfandherr auf Glocken [14]
Königreich Preußen (1701 - 1918)
- 1785: Glocken war ein adlig Gut und Vorwerk mit 4 Feuerstellen. Es gehörte zum Haupt-Amt Preußisch Mark im landräthlichen Kreis Morungen.
Glocken war in Arensdorf eingepfarrt. Es gehörte zum Gut Sassen. [15] - 1813: Majorin v. Gruszczynski geb. Gräfin Dohna-Sassen auf Glocken. [14]
- 1814: Graf Alexander zu Dohna-Lauck-Klocken. [14]
- 1820: Glocken war ein adlig Vorwerk mit 5 Feuerstellen und 53 Seelen. Es gehörte zum Kirchspiel Groß Arnsdorf. Glocken gehörte zu dem Gut Sassen. [8]
- 1831: August von Hoepfner ist Gutsherr auf Glocken. [14]
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Historische Quellen
- Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn
- 41.Heft, Die Siedlungen im Kammeramt Kirsiten (Komturei Christburg) im Mittelalter
Seite 1-118, Arthur Semrau, Thorn 1933,E.Wernich/Elbing
Digitalisat der Kujawsko-Pomorska Digital Library
- Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn
- 42.Heft,Die Siedlungen im Kammeramt Neimen (Komturei Christburg) im Mittelalter.
Seite 1-113, Arthur Semrau, Thorn 1934,E.Wernich/Elbing
Digitalisat der Kujawsko-Pomorska Digital Library
Bibliografie
- Volltextsuche nach Glocken in der Familienkundlichen Literaturdatenbank
Genealogische Bibliografie
Historische Bibliografie
In der Digitalen Bibliothek
Archive und Bibliotheken
Archive
Bibliotheken
Verschiedenes
Karten
- Meßtischblatt 2083 Miswalde Jahrgang 1930 [1]
Weblinks
Offizielle Webseiten
- Artikel Maldeuten. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Gmina Małdyty. In: Wikipedia, Wolna encyklopedia [in Polnisch].
- Artikel Glocken. In: Wikipedia, Wolna encyklopedia [in Polnisch].
- Offizielle Seite der Gemeinde Maldeuten (polnisch) [2]
Genealogische Webseiten
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>GLOKENJO93TW</gov>
Fußnoten
- ↑ 1,0 1,1 Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen, Band I: Provinz Ostpreußen, Königsberg 1931, S.84-87
- ↑ http://stat.gov.pl/broker/access/performSearch.jspa?searchString=Nied%C5%BAwiada&level=miejsc&wojewodztwo=398&powiat=6388&gmina=5632&miejscowosc=&advanced=true
- ↑ 3,0 3,1 http://bip.maldyty.pl/index.php?strona=dokument&podstrona=20&id=2&bip_sid=akZOwnjkXrhrNP5zCcSUhy8VX5LDK5
- ↑ 4,0 4,1 4,2 4,3 http://www.territorial.de/ostp/mohr/sassen.htm
- ↑ Artikel Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Westfälische Geschichte online
- ↑ 7,0 7,1 7,2 7,3 7,4 7,5 Gemeindelexikon für das Königreich Preußen I (1905,Ostpreußen),S.162-173 Referenzfehler: Ungültiges
<ref>
-Tag. Der Name „GEMEIN2“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ 8,0 8,1 Topographische Übersicht des Verwaltungs-Bezirks der Königlichen Preussischen Regierung,1820,S.184
- ↑ Gemeindelexikon für das Königreich Preussen, Berlin 1888, S.184-185
- ↑ http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/gem1900.htm?ostpreussen/mohrungen.htm
- ↑ 11,0 11,1 http://www.verwaltungsgeschichte.de/mohrungen.html
- ↑ Chronik und Statistik der evangelischen Kirchen in den Provinzen Ost- und Westpreussen, 1890, S. 168
- ↑ 13,0 13,1 13,2 13,3 13,4 13,5 13,6 13,7 13,8 Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn, 42.Heft, Thorn 1933,E.Wernich/Elbing, S.54 - 56
- ↑ 14,0 14,1 14,2 14,3 14,4 14,5 14,6 14,7 14,8 Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn, 41.Heft, Thorn 1932,E.Wernich/Elbing, S.72
- ↑ Vollständige Topographie vom Ost-Preußischen Cammer Departement,Goldbeck,1785,S.55
Stadt- und Landkreise im Regierungsbezirk Königsberg (Provinz Ostpreußen) Stand 1.1.1945 | |
Stadtkreis: Königsberg Landkreise: Braunsberg | Fischhausen | Friedland | Gerdauen | Heiligenbeil | Heilsberg | Königsberg (Land) | Labiau | Memel | Mohrungen | Preußisch Eylau | Preußisch Holland | Rastenburg | Wehlau |