Geburtsbrief: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Geburtsbrief'''
==Einleitung==
Ein historischer Geburtsbrief in der frühen Neuzeit war ein offizielles Dokument, das die Geburt eines Kindes und seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie oder Gemeinschaft bestätigte. Geburtsbriefe waren in verschiedenen Regionen und zu verschiedenen Zeiten bekannt und hatten unterschiedliche Namen, wie beispielsweise Geburtsurkunde, Taufschein oder Geburtsschein.


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Ein Geburtsbrief enthielt in der Regel Informationen über das Geburtsdatum, den Geburtsort, den Namen des Kindes, die Namen der Eltern sowie gegebenenfalls Informationen über Paten oder Zeugen. Das Dokument wurde oft von einem Geistlichen, einem Beamten oder einem anderen autorisierten Vertreter ausgestellt und mit Siegeln oder Unterschriften versehen, um seine Authentizität zu bestätigen.


==Münsterland==
Geburtsbriefe dienten dazu, die Identität eines Kindes und seine Ansprüche auf Erbschaften, soziale Stellungen oder andere Rechte zu dokumentieren und zu belegen. Sie wurden auch als Nachweis für die Taufe verwendet, da die Taufe oft eng mit der religiösen, rechtlichen und sozialen Struktur der Gesellschaft verbunden war.
 
Bei der Erteilung von Bürgerrechten dienten sie dazu, die Verbindung einer Person zur städtischen Gemeinschaft zu dokumentieren und ihre Ansprüche auf Privilegien, Rechte und Pflichten als vollwertiges Mitglied der Stadt zu begründen. Er war ein wesentliches Dokument bei der Aufnahme in die Bürgerschaft und konnte als Nachweis für den Besitz von Grundbesitz, das Wahlrecht, das Recht auf Handel und Handwerk sowie andere soziale, rechtliche und wirtschaftliche Vorteile dienen.
 
Die genaue Form und Bedeutung eines Geburtsbriefes konnte je nach Ort und Zeitraum variieren. Die oben genannten Informationen geben einen allgemeinen Überblick über den historischen Geburtsbrief in der frühen Neuzeit, aber es können lokale Unterschiede und Besonderheiten existieren.
 
===Geburtsbriefe im Münsterland===
Im westlichen [[Münsterland]] wurden den abziehenden Stadtbürgern von den Stadtbürgermeistern oder dem Stadtsekretär (dem hauptamlichen Verwaltungschef) Geburtsbriefe ausgestellt. Sie konnten bei den zur Niederlassung vorgesehenen Städten vorgelegt werden, um dort die notwendigen Bürgerrechte zu beantragen und zu erhalten. Erteilte und empfangene Geburtsbriefe wurden jeweils registriert und abgelegt. Die Registrierung erfolgte in den meisten Fällen Protokollbüchern der Stadt oder des Rates der Stadt.
Im westlichen [[Münsterland]] wurden den abziehenden Stadtbürgern von den Stadtbürgermeistern oder dem Stadtsekretär (dem hauptamlichen Verwaltungschef) Geburtsbriefe ausgestellt. Sie konnten bei den zur Niederlassung vorgesehenen Städten vorgelegt werden, um dort die notwendigen Bürgerrechte zu beantragen und zu erhalten. Erteilte und empfangene Geburtsbriefe wurden jeweils registriert und abgelegt. Die Registrierung erfolgte in den meisten Fällen Protokollbüchern der Stadt oder des Rates der Stadt.


Die im westlichen Münsterland untersuchten oder in der Stadt [[Haltern]] abgeschriebenen Geburtsbriefe konnten folgende Informationen enthalten:
Die im westlichen Münsterland untersuchten oder in der [[Haltern am See|Stadt Haltern]] abgeschriebenen Geburtsbriefe konnten folgende Informationen enthalten:


#Name des Vertreters der ausstellenden Stadt und deren Name
#Name des Vertreters der ausstellenden Stadt und deren Name
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#Angabe zu Verwandten
#Angabe zu Verwandten


==Erhaltungszeitraum==
===Über die Kirchenbücher hinaus===
Geburtsbriefe reichen häufig über den Zeitraum der erhaltenen [[Kirchenbuch|Kirchenbücher]] hinaus.
Geburtsbriefe reichen häufig über den Zeitraum der erhaltenen [[Kirchenbuch|Kirchenbücher]] hinaus.


==Weblinks==
==Weblinks==
*[http://www.heimatvest.de/pdf/Haltern-Gebbriefe.pdf  Geburtsbriefe der Hansestadt Haltern]


[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Genealogischer Begriff]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 20. Juli 2023, 10:55 Uhr

Einleitung

Ein historischer Geburtsbrief in der frühen Neuzeit war ein offizielles Dokument, das die Geburt eines Kindes und seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie oder Gemeinschaft bestätigte. Geburtsbriefe waren in verschiedenen Regionen und zu verschiedenen Zeiten bekannt und hatten unterschiedliche Namen, wie beispielsweise Geburtsurkunde, Taufschein oder Geburtsschein.

Ein Geburtsbrief enthielt in der Regel Informationen über das Geburtsdatum, den Geburtsort, den Namen des Kindes, die Namen der Eltern sowie gegebenenfalls Informationen über Paten oder Zeugen. Das Dokument wurde oft von einem Geistlichen, einem Beamten oder einem anderen autorisierten Vertreter ausgestellt und mit Siegeln oder Unterschriften versehen, um seine Authentizität zu bestätigen.

Geburtsbriefe dienten dazu, die Identität eines Kindes und seine Ansprüche auf Erbschaften, soziale Stellungen oder andere Rechte zu dokumentieren und zu belegen. Sie wurden auch als Nachweis für die Taufe verwendet, da die Taufe oft eng mit der religiösen, rechtlichen und sozialen Struktur der Gesellschaft verbunden war.

Bei der Erteilung von Bürgerrechten dienten sie dazu, die Verbindung einer Person zur städtischen Gemeinschaft zu dokumentieren und ihre Ansprüche auf Privilegien, Rechte und Pflichten als vollwertiges Mitglied der Stadt zu begründen. Er war ein wesentliches Dokument bei der Aufnahme in die Bürgerschaft und konnte als Nachweis für den Besitz von Grundbesitz, das Wahlrecht, das Recht auf Handel und Handwerk sowie andere soziale, rechtliche und wirtschaftliche Vorteile dienen.

Die genaue Form und Bedeutung eines Geburtsbriefes konnte je nach Ort und Zeitraum variieren. Die oben genannten Informationen geben einen allgemeinen Überblick über den historischen Geburtsbrief in der frühen Neuzeit, aber es können lokale Unterschiede und Besonderheiten existieren.

Geburtsbriefe im Münsterland

Im westlichen Münsterland wurden den abziehenden Stadtbürgern von den Stadtbürgermeistern oder dem Stadtsekretär (dem hauptamlichen Verwaltungschef) Geburtsbriefe ausgestellt. Sie konnten bei den zur Niederlassung vorgesehenen Städten vorgelegt werden, um dort die notwendigen Bürgerrechte zu beantragen und zu erhalten. Erteilte und empfangene Geburtsbriefe wurden jeweils registriert und abgelegt. Die Registrierung erfolgte in den meisten Fällen Protokollbüchern der Stadt oder des Rates der Stadt.

Die im westlichen Münsterland untersuchten oder in der Stadt Haltern abgeschriebenen Geburtsbriefe konnten folgende Informationen enthalten:

  1. Name des Vertreters der ausstellenden Stadt und deren Name
  2. Name der abziehenden freien Person mit Angabe des neuen Niederlassungsziels
  3. Angaben über die mitreisenden Personen, Frauen, Kinder
  4. Angaben über die eigenen Eltern und Großeltern, wie auch der Eltern und Großeltern der mitreisenden Ehefrau
  5. Angaben zum Beruf und der Gildezugehörigkeit
  6. Angaben zur Ausstellung eines Reisepasses
  7. Angabe zu Verwandten

Über die Kirchenbücher hinaus

Geburtsbriefe reichen häufig über den Zeitraum der erhaltenen Kirchenbücher hinaus.

Weblinks