Deilingen/Zufallsfunde: Unterschied zwischen den Versionen

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Eodem (04.07.1774)
Eodem (04.07.1774)


Ist eine Heürathsabrede geschen ent-
Ist eine Heürathsabrede geschen entzwischen Johanes Jauch Leibdinger
zwischen Johanes Jauch Leibdinger
von Mariazell, und der Anna Maria
von Mariazell, und der Anna Maria
Schenckhenburgerin von Deylingen
Schenckhenburgerin von Deylingen
gebürthig Speichinger Herrschaft leedigen
gebürthig Speichinger Herrschaft leedigen
Standes.
Standes.
Es verspricht neml: hochzeiter, wenn er
Es verspricht neml: Hochzeiter, wenn er
vor der Hochzeiterin sterben solle, 50Fl.
vor der Hochzeiterin sterben solle, 50Fl.
zu hinterlassen. Solte aber im gegen
zu hinterlassen. Solte aber im gegentheil sie vor ihme sterben, so wolle er
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Obgedachter Hochzeiter, das Bett so sie ihm
Obgedachter Hochzeiter, das Bett so sie ihm
zu gebracht, ihrer der Hochzeierin Freünd-
zu gebracht, ihrer der Hochzeierin Freündschafft wieder abtretten und zurückhstellen
schafft wieder abtretten und zurückhstellen
mit dem übrigen seinen Eigenthuml:
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Güthern solle er Jauch nach seinem belieben
Güthern solle er Jauch nach seinem belieben
zu schalten und zu thun und lassen be-
zu schalten und zu thun und lassen berRechtiget seyn.
Rechtiget seyn.
Abgehandelt in beysein matheus Proghammer Staabsvogt zu Mariazell, auf
Abgehandelt in beysein matheus Prog-
hammer Staabsvogt zu Mariazell, auf
Seiten der Hochzeiterin Lorenz Flaig,
Seiten der Hochzeiterin Lorenz Flaig,
anderseiths Ignati Jauch von Marizell.
anderseiths Ignati Jauch von Marizell.


Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contracten-Protokolle Band 13 Seite 527
Quelle: Stadtarchiv 78713 [[Schramberg]] Contracten-Protokolle Band 13 Seite 527
 
[[Kategorie:Zufallsfund Baden-Württemberg]]

Aktuelle Version vom 5. Februar 2014, 20:01 Uhr

Anna Maria Schneckenburger

Eodem (04.07.1774)

Ist eine Heürathsabrede geschen entzwischen Johanes Jauch Leibdinger von Mariazell, und der Anna Maria Schenckhenburgerin von Deylingen gebürthig Speichinger Herrschaft leedigen Standes. Es verspricht neml: Hochzeiter, wenn er vor der Hochzeiterin sterben solle, 50Fl. zu hinterlassen. Solte aber im gegentheil sie vor ihme sterben, so wolle er Obgedachter Hochzeiter, das Bett so sie ihm zu gebracht, ihrer der Hochzeierin Freündschafft wieder abtretten und zurückhstellen mit dem übrigen seinen Eigenthuml: Güthern solle er Jauch nach seinem belieben zu schalten und zu thun und lassen berRechtiget seyn. Abgehandelt in beysein matheus Proghammer Staabsvogt zu Mariazell, auf Seiten der Hochzeiterin Lorenz Flaig, anderseiths Ignati Jauch von Marizell.

Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contracten-Protokolle Band 13 Seite 527