Deilingen/Zufallsfunde: Unterschied zwischen den Versionen
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Güthern solle er Jauch nach seinem belieben | Güthern solle er Jauch nach seinem belieben | ||
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Seiten der Hochzeiterin Lorenz Flaig, | Seiten der Hochzeiterin Lorenz Flaig, | ||
anderseiths Ignati Jauch von Marizell. | anderseiths Ignati Jauch von Marizell. | ||
Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contracten-Protokolle Band 13 Seite 527 | Quelle: Stadtarchiv 78713 [[Schramberg]] Contracten-Protokolle Band 13 Seite 527 | ||
[[Kategorie:Zufallsfund Baden-Württemberg]] |
Aktuelle Version vom 5. Februar 2014, 20:01 Uhr
Anna Maria Schneckenburger
Eodem (04.07.1774)
Ist eine Heürathsabrede geschen entzwischen Johanes Jauch Leibdinger von Mariazell, und der Anna Maria Schenckhenburgerin von Deylingen gebürthig Speichinger Herrschaft leedigen Standes. Es verspricht neml: Hochzeiter, wenn er vor der Hochzeiterin sterben solle, 50Fl. zu hinterlassen. Solte aber im gegentheil sie vor ihme sterben, so wolle er Obgedachter Hochzeiter, das Bett so sie ihm zu gebracht, ihrer der Hochzeierin Freündschafft wieder abtretten und zurückhstellen mit dem übrigen seinen Eigenthuml: Güthern solle er Jauch nach seinem belieben zu schalten und zu thun und lassen berRechtiget seyn. Abgehandelt in beysein matheus Proghammer Staabsvogt zu Mariazell, auf Seiten der Hochzeiterin Lorenz Flaig, anderseiths Ignati Jauch von Marizell.
Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contracten-Protokolle Band 13 Seite 527