Kirchensatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Patronat]] konnte verkauft, vererbt oder durch [[Schenkung]] weiter gegeben werden.
Das [[Patronat]] konnte verkauft, vererbt oder durch [[Schenkung]] weiter gegeben werden.


==Weblink==
== Siehe auch ==
*{{Wikipedia-Link|Kirchensatz}}
*{{Wikipedia-Link|Kirchensatz}}
*{{Wikipedia-Link|Kirchenpatronat}}
*{{Wikipedia-Link|Kirchenpatronat}}
*{{Wikipedia-Link|Schenkung}}
== Weblinks ==
* Website [http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/ DRW] - [http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ki/rchs/kirchsatz.htm Deutsches Rechtswörterbuch] → Kirchensatz


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 10. August 2016, 00:08 Uhr

oder Kirchsatz (Alemanischer →Rechtsbegriff) > Patronat

  • Patronatsrecht an einer Kirche (Kirchlehen / Pfarrlehen / Kirchengenuß)
  • Kirchenpatronat des Landes- oder Grundherren (Patronatsherr)

Das Patronat konnte verkauft, vererbt oder durch Schenkung weiter gegeben werden.

Siehe auch

Weblinks