Sternsee, St. Joseph (rk)/Umverteilung1938: Unterschied zwischen den Versionen

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:'''Nr. 21. Urkunde über die Umpfarrung der Gemeinde Neberg, Ortsteil Gr.Kosarken D und Gr. Kosarken W aus dem Pfarrverbande Sternsee zur Pfarrgemeinde Kobulten.''' <ref name="BIS">Kirchliches Amtsblatt für das Bistum Ermland, Jahrgang 1939,Nr.1</ref>
*'''Nr. 21. Urkunde über die Umpfarrung der Gemeinde Neberg, Ortsteil Gr.Kosarken D und Gr. Kosarken W<br>aus dem Pfarrverbande Sternsee zur Pfarrgemeinde Kobulten.''' <ref name="BIS">Kirchliches Amtsblatt für das Bistum Ermland, Jahrgang 1939,Nr.1</ref>
::Auf Antrag der Besitzer von Gr. Kosarken D und Gr. Kosarken W verordne ich hierdurch nach Anhörung aller Beteiligten und der Kirchenvorstände Sternsee und Kobulten folgendes:
::Auf Antrag der Besitzer von Gr. Kosarken D und Gr. Kosarken W verordne ich hierdurch nach Anhörung aller Beteiligten und<br>der Kirchenvorstände Sternsee und Kobulten folgendes:
:::§ 1. Die kath. Einwohner von Neberg, Ortsteil [[Gut Groß Kosarken-Dönhoffstädt|Gr. Kosarken D]] und [[Gut Groß Kosarken-Wehlack|Gr. Kosarken W]] werden hiermit zur Erleichterung der Seelsorge unter Zustimmung der kath. Kirchenvorstände von Sternsee und Kobulten zu der kath. Kirchengemeinde Kobulten umgepfarrt, Sie scheiden dadurch aus dem Pfarrverbande Sternsee aus und haben fortan alle Parochialabgaben und Leistungen an den Pfarrer in Kobulten bezw. an die Kirchengemeinde daselbst nach Maßgabe der bei derselben bestehenden Ordnung und den gesetzlichen Vorschriften zu entrichten.
:::§ 1. Die kath. Einwohner von Neberg, Ortsteil [[Gut Groß Kosarken-Dönhoffstädt|Gr. Kosarken D]] und [[Gut Groß Kosarken-Wehlack|Gr. Kosarken W]] werden hiermit zur Erleichterung der Seelsorge unter<br>Zustimmung der kath. Kirchenvorstände von Sternsee und Kobulten zu der kath. Kirchengemeinde Kobulten umgepfarrt, Sie scheiden da-<br>durch aus dem Pfarrverbande Sternsee aus und haben fortan alle Parochialabgaben und Leistungen an den Pfarrer in Kobulten bezw. an<br>die Kirchengemeinde daselbst nach Maßgabe der bei derselben bestehenden Ordnung und den gesetzlichen Vorschriften zu entrichten.
:::§ 2.Diese Urkunde tritt mit dem 1. Januar 1939 in Kraft.<br>
:::§ 2.Diese Urkunde tritt mit dem 1. Januar 1939 in Kraft.<br>
::Frauenburg, den 23. November 1938.<br>
::Frauenburg, den 23. November 1938.<br>
::Der Bischof von Ermland.<br>
::Der Bischof von Ermland.<br>
::I. V. (L. S.) Marquardt, Generalvikar.
::I. V. (L. S.) Marquardt, Generalvikar.

Aktuelle Version vom 24. Oktober 2014, 12:11 Uhr

  • Nr. 21. Urkunde über die Umpfarrung der Gemeinde Neberg, Ortsteil Gr.Kosarken D und Gr. Kosarken W
    aus dem Pfarrverbande Sternsee zur Pfarrgemeinde Kobulten.
    [1]
Auf Antrag der Besitzer von Gr. Kosarken D und Gr. Kosarken W verordne ich hierdurch nach Anhörung aller Beteiligten und
der Kirchenvorstände Sternsee und Kobulten folgendes:
§ 1. Die kath. Einwohner von Neberg, Ortsteil Gr. Kosarken D und Gr. Kosarken W werden hiermit zur Erleichterung der Seelsorge unter
Zustimmung der kath. Kirchenvorstände von Sternsee und Kobulten zu der kath. Kirchengemeinde Kobulten umgepfarrt, Sie scheiden da-
durch aus dem Pfarrverbande Sternsee aus und haben fortan alle Parochialabgaben und Leistungen an den Pfarrer in Kobulten bezw. an
die Kirchengemeinde daselbst nach Maßgabe der bei derselben bestehenden Ordnung und den gesetzlichen Vorschriften zu entrichten.
§ 2.Diese Urkunde tritt mit dem 1. Januar 1939 in Kraft.
Frauenburg, den 23. November 1938.
Der Bischof von Ermland.
I. V. (L. S.) Marquardt, Generalvikar.
  1. Kirchliches Amtsblatt für das Bistum Ermland, Jahrgang 1939,Nr.1