Wusen/Kirche(rk): Unterschied zwischen den Versionen

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=== Katholische Kirchen ===
==== Katholisches Kirchspiel Wusen ====
* {{#var:Ortsname}} gehörte zum Kirchspiel [[Wusen, St. Jakobus]].  
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*Zum Kirchspiel Wusen gehörten folgende Orte :  [[Wusen]], [[:Kategorie:Ort im katholischen Kirchspiel Wusen|'''und ....''']]
*Zum Kirchspiel Wusen gehörten folgende Orte :  [[Wusen]], [[:Kategorie:Ort im katholischen Kirchspiel Wusen|'''und ....''']] <ref>Die katholischen Kirchspiele des Hochstifts Ermland mit den eingepfarrten Ortschaften,Stand: 1944</ref>
* Für die noch existierenden Dokumente des Kirchenspiels siehe: [[Ostpreußen/Genealogische Quellen/Kirchbuchbestände Kreis Braunsberg#kath. Wusen Gründung 1288|Kirchenbuchbestände Wusen]]
* Für die noch existierenden Dokumente des Kirchenspiels siehe: [[Ostpreußen/Genealogische Quellen/Kirchbuchbestände Kreis Braunsberg#kath. Wusen Gründung 1288|Kirchenbuchbestände Wusen]]
==== Kirche in [[Baarden ]]<ref name="QUELL">Quellensammlung zur Geschichte Ermlands,Band III,S.391</ref> ====
{{:Einpfarrung PRH/Wusen 1865}}
*1530 war Walter Wilhelm in Baarden.
*1565 bei Generalvisitation befand sich in der Kirche von Tolkemit <br>auf dem St. Georgien-Altar ein Altarschrein ''"tabula,que ad villam quandam Barden Sub ducatu pertinere dicitur"'' .<br>Da die Kirche auch auf der Karte von Henneberger nicht vorhanden ist, kann davon ausgehen das sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gab.

Aktuelle Version vom 19. Juni 2014, 19:22 Uhr

Katholisches Kirchspiel Wusen

  • gehörte zum Kirchspiel Wusen, St. Jakobus.
  • Zum Kirchspiel Wusen gehörten folgende Orte : Wusen, und .... [1]
  • Für die noch existierenden Dokumente des Kirchenspiels siehe: Kirchenbuchbestände Wusen
  • 16.12.1864: Verordnung No. 46 im Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, No. 4, 1865
Die Einpfarrung der Katholiken aus mehreren Orten des Kreises Preußisch Holland an die katholische Pfarrkirche Wusen, Kreises Braunsberg, betr.
In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschrift des Allg. L.R. Th. II Tit. 11 § 293, wonach einzelene Einwohner des Staats, welche weder zu einer Parochie gehören,
noch von dem Pfarrzwange erimirt sind, eine Kirche wählen müssen, zu welcher sie sich halten wollen, werden nach vorhergegangener Vernehmung der Interessenten
die katholischen Bewohner folgender Ortschaften im Kreise Preußisch Holland:
1. Baarden, 2. Deutschendorf, 3. Döbern, 4. Göttchendorf, 5. Hensels, 6. Kagenau, 7. Louisenwalde, 8. Peiskam, 9. Groß Quittaainen Vorwerk, 10. Klein Quittainen Dorf,
11. Schlodien, 12. Schönaich, 13. Schönborn, 14. Spanden, 15. Spitzen
zur benachbarten Kirche in Wusen, Kreises Braunsberg, als Gäste eingepfarrt und hierüber nachstehende Bestimmungen getroffen:
1. der katholische Pfarrer in Wusen tritt auch zu den in diesen Ortschaften wohnenden Glaubensgenossen in alle pfarramtlichen Rechte und Verpflichtungen und dieselben haben die Kirche zu Wusen als Pfarrkirche anzusehen und werden zum Empfange der heiligen Sakramente an die selbe angewiesen. Der Pfarrer in Wusen ist fortan ihr ordentlicher Seelsorger.
(Dies ist ist nur ein Ausschnitt des Erlass, der ganze Erlass kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnoten) [2]
  1. Die katholischen Kirchspiele des Hochstifts Ermland mit den eingepfarrten Ortschaften,Stand: 1944
  2. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, Nr.4,1865, Verordung No. 46 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums