Kriminelle Handlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Düsseldorfer Amtsblatt 1855
*'''Quelle: Düsseldorfer Amtsblatt 1855'''


Am 24. Januar c. ist der zwölfjährige '''Wilhelm Schwegmann''' von Flingergeisten an der sogenannten Käsbrücke, zwischen Oberbilk und der Scheidlingsmühle, von zwei Männern angefallen und unter lebensgefährlichen Drohungen eines Theils seiner Kleidungsstücke, bestehend in einer Tuchhose und einem Tuchrock, sowie seiner einige Silbergroschen betragenden Baarschaft beraubt worden.
Am 24. Januar c. ist der zwölfjährige '''Wilhelm Schwegmann''' von Flingergeisten an der sogenannten Käsbrücke, zwischen Oberbilk und der Scheidlingsmühle, von zwei Männern angefallen und unter lebensgefährlichen Drohungen eines Theils seiner Kleidungsstücke, bestehend in einer Tuchhose und einem Tuchrock, sowie seiner einige Silbergroschen betragenden Baarschaft beraubt worden.
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Düsseldorf, den 28. Dezember 1836
Düsseldorf, den 28. Dezember 1836
Der Ober-Prokurator: Schnaase
Der Ober-Prokurator: Schnaase
*Quelle: '''Düsseldorfer Amtsblatt von 1837'''
Die Nachforschungen der Behörden in Betreff der am 27. Dezember vorigen Jahres im hiesigen Hofgarten verübten Ermordung des Knaben '''Friedrich Pütz''' haben leider bisher die Ermittelung des Thäters noch nicht herbeigeführt.
Ich finde mich daher veranlaßt meine bereits am 28. Dezember vorigen Jahres erlassene Aufforderung zur Mittheilung aller etwaigen Anzeigen hiermit zu wiederholen und zugleich in Erinnerung zu bringen, daß derjenige, dessen Anzeige die Entdeckung des Urhebers dieses abscheulichen Verbrechens herbeiführt, außer der von der Königl. Regierung hierselbst ausgesetzten Prämie von 100 Thlr. auch noch die zu diesem Zwecke auf dem hiesigen Ober-Bürgermeister-Amte deponirte Belohnung von 200 Thlr., zusammen also die Summe von 300 Thlr. empfängt.
Düsseldorf, den 2. März 1837.
Der Ober-Prokurator: Schnaase.





Aktuelle Version vom 6. Oktober 2013, 15:11 Uhr

  • Quelle: Düsseldorfer Amtsblatt 1855

Am 24. Januar c. ist der zwölfjährige Wilhelm Schwegmann von Flingergeisten an der sogenannten Käsbrücke, zwischen Oberbilk und der Scheidlingsmühle, von zwei Männern angefallen und unter lebensgefährlichen Drohungen eines Theils seiner Kleidungsstücke, bestehend in einer Tuchhose und einem Tuchrock, sowie seiner einige Silbergroschen betragenden Baarschaft beraubt worden. Die Beschreibung der Thäter kann im Allgemeinen nur dahin angegeben werden, daß beide weiße Beinkleider, einer derselben eine rothe Jacke, der Andere einen blauen Kittel trug; auch trugen dieselben weiße Mützen. Ich fordere Jeden, der über den Thäter Auskunft zu geben vermag, auf, solche mir oder der nächsten Polizeibehörde zu ertheilen. Düsseldorf den 1. Februar 1855


  • Quelle: Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

Gestern Nachmittag zwischen 1 und 2 Uhr wurde im hiesigen Hofgarten in dem an der Scheibenbahn befindlichen Marqueurhäuschen ein vierjähriges Knäbchen ermordet gefunden.

Dasselbe hat gegen 12 Uhr Mittags das Haus eines seiner auf hiesiger Zollstraße wohnenden Verwandten um nach seinen Eltern zurückzukehren verlassen, ist aber nicht mehr bei denselben eingetroffen. Beim Auffinden wurde noch Wärme an ihm bemerkt, so daß die Ermordung kurz vorher stattgefunden zu haben scheint.

Es war bekleidet mit einem violett carrirten Siamoisen Oberkleid, einem dito Höschen, einem dunkel wollenen Unterjäckchen, blau wollenen Strümpfen und Schuhen.

Indem ich diese an hellem Tage und an einem gewöhnlich besuchten Orte verübte gräßliche That zur öffentlichen Kunde bringe, hege ich das feste Zutrauen, daß mir jede, wenn auch noch so entfernte Spur, zur Benutzung bei der bereits eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung mitgetheilt werde.

Zugleich mache ich hiermit bekannt, daß auf dem hiesigen Ober-Bürgermeisteramte eine Prämie von 100 Thlr. für denjenigen bereit liegt, der den Thäter des vorbezeichneten Verbrechens zur Entdeckung bringt.

Düsseldorf, den 28. Dezember 1836

Der Ober-Prokurator: Schnaase


  • Quelle: Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

Die Nachforschungen der Behörden in Betreff der am 27. Dezember vorigen Jahres im hiesigen Hofgarten verübten Ermordung des Knaben Friedrich Pütz haben leider bisher die Ermittelung des Thäters noch nicht herbeigeführt.

Ich finde mich daher veranlaßt meine bereits am 28. Dezember vorigen Jahres erlassene Aufforderung zur Mittheilung aller etwaigen Anzeigen hiermit zu wiederholen und zugleich in Erinnerung zu bringen, daß derjenige, dessen Anzeige die Entdeckung des Urhebers dieses abscheulichen Verbrechens herbeiführt, außer der von der Königl. Regierung hierselbst ausgesetzten Prämie von 100 Thlr. auch noch die zu diesem Zwecke auf dem hiesigen Ober-Bürgermeister-Amte deponirte Belohnung von 200 Thlr., zusammen also die Summe von 300 Thlr. empfängt.

Düsseldorf, den 2. März 1837.

Der Ober-Prokurator: Schnaase.