Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien/69: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(fertig)
 
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>{{Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien|68|69||korrigiert}}</noinclude>
<noinclude>{{Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien|68|69||fertig}}</noinclude>
ausgießen und eure Töchter sollen weissagen“; Apostelgesch. 21, 8. 9. - die anderen aber berufen sich auf 1 Kor. 14, 33-37: „Eure Weiber lasset schweigen in der Versammlung; denn es soll ihnen nicht zugelassen werden, daß sie in der Gemeinde reden. Es sind des Herrn Gebote.“ - Es ist merkwürdig, daß die Brüder über einen Punkt, der im Worte Gottes so klar ausgesprochen ist, sich nicht einigen können. Man sieht, daß der alte tausendjährige Schalk auch hier seine alte erprobte Grundregel: „Theile, so wirst du siegen,“ in Ausübung zu bringen sucht. Goßner hat wohl, als er jene Worte „auch die Frauen“ in den Text einschaltete, nicht im mindesten daran gedacht, daß sie einen Grund zu Streitigkeiten abgeben sollten noch daß Jeder, auch die Frauen, überall „laut“ beten sollen, was ja unmöglich ist. Siehe, was er im Erbauungsbuche zu 1 Kor. 14, 34-37 sagt. Nie und nirgend ist auch im Worte Gottes das Gebet der Frauen unbedingt untersagt, sondern vielmehr nach Joel 3, 1. 2. zulässig, ja Paulus selbst gestattet ihnen 1 Kor. 11, 5., 1 Tim. 5, 5. und Tit. 2, 3-5 nicht nur das Gebet, sondern sogar Weissagen und Lehren. Wie hat sich denn der Apostel widersprochen, wenn er denn doch 1 Timoth. 2, 12. schreibt: „Einem Weibe gestatte ich nicht, daß sie lehre?“ Das sei ferne. Man muß nur die Bedingungen, unter denen er solches zuläßt, nicht unbeachtet lassen. Diese sind: 1) daß es geschehe mit bedecktem Haupte, 2) vor dem weiblichen Geschlechte, also nur vor Schwestern und Kindern, und 3) mit Unterthänigkeit unter die Männer, also nicht vor den Brüdern. In einer Schwester- oder Kinderversammlung ist also den Frauen das Lehren und Beten freigegeben; aber in einer Brüderversammlung sollen sie ihre Unterthänigkeit dadurch kund geben, daß sie schweigend zuhören und still mitbeten. Dies ist die apostolische Vorschrift, Goßner's Meinung und des Herr Gebot, und eine wahrhaft demüthige Schwester und Liebhaberin des Herrn wird sich's nicht einfallen lassen, gleich jener Jesabel Offenb. 2, 20, vor den Knechten Christi den Lehrer, Vorbeter und Priester machen zu wollen. Diese sollen aber auch in der Gnade, Erkenntniß und Gottseligkeit wachsen, und sich nicht von jeglichem Wind der Lehre bewegen und erschüttern lassen, sondern wirklich Männer in Christo sein und werden. - Die Gnade unsers Herrn Jesu Christi sei fernerhin mit allen Gläubigen in Bessarabien und auf der ganzen Erde bis an's Ende! Amen. {{NE}}W. K.
ausgießen und eure Töchter sollen weissagen“; Apostelgesch. 21,  
8. 9. - die anderen aber berufen sich auf 1 Kor. 14, 33-37:  
„Eure Weiber lasset schweigen in der Versammlung; denn es  
soll ihnen nicht zugelassen werden, daß sie in der Gemeinde  
reden. Es sind des Herrn Gebote.“ - Es ist merkwürdig,  
daß die Brüder über einen Punkt, der im Worte  
Gottes so klar ausgesprochen ist, sich nicht einigen können.  
Man sieht, daß der alte tausendjährige Schalk auch hier seine  
alte erprobte Grundregel: „Theile, so wirst du siegen,“ in  
Ausübung zu bringen sucht. Goßner hat wohl, als er jene  
Worte „auch die Frauen“ in den Text einschaltete, nicht im  
mindesten daran gedacht, daß sie einen Grund zu Streitigkeiten  
abgeben sollten noch daß Jeder, auch die Frauen, überall  
„laut“ beten sollen, was ja unmöglich ist. Siehe, was er im  
Erbauungsbuche zu 1 Kor. 14, 34-37 sagt. Nie und nirgend  
ist auch im Worte Gottes das Gebet der Frauen unbedingt  
untersagt, sondern vielmehr nach Joel 3, 1. 2. zulässig, ja  
Paulus selbst gestattet ihnen 1 Kor. 11, 5., 1 Tim. 5, 5.  
und Tit. 2, 3-5 nicht nur das Gebet, sondern sogar Weissagen  
und Lehren. Wie hat sich denn der Apostel widersprochen,  
wenn er denn doch 1 Timoth. 2, 12. schreibt: „Einem Weibe  
gestatte ich nicht, daß sie lehre?“ Das sei ferne. Man muß  
nur die Bedingungen, unter denen er solches zuläßt, nicht unbeachtet  
lassen. Diese sind: 1) daß es geschehe mit bedecktem  
Haupte, 2) vor dem weiblichen Geschlechte, also nur vor Schwestern  
und Kindern, und 3) mit Unterthänigkeit unter die  
Männer, also nicht vor den Brüdern. In einer Schwester-  
oder Kinderversammlung ist also den Frauen das Lehren und  
Beten freigegeben; aber in einer Brüderversammlung sollen  
sie ihre Unterthänigkeit dadurch kund geben, daß sie schweigend  
zuhören und still mitbeten. Dies ist die apostolische Vorschrift,  
Goßner's Meinung und des Herr Gebot, und eine wahrhaft  
demüthige Schwester und Liebhaberin des Herrn wird sich's  
nicht einfallen lassen, gleich jener Jesabel Offenb. 2, 20, vor  
den Knechten Christi den Lehrer, Vorbeter und Priester machen  
zu wollen. Diese sollen aber auch in der Gnade, Erkenntniß  
und Gottseligkeit wachsen, und sich nicht von jeglichem Wind  
der Lehre bewegen und erschüttern lassen, sondern wirklich  
Männer in Christo sein und werden. - Die Gnade unsers  
Herrn JEsu Christi sei fernerhin mit allen Gläubigen in Bessarabien  
und auf der ganzen Erde bis an's Ende! Amen.  
 
{{NE}}W. K.

Aktuelle Version vom 22. Dezember 2013, 19:45 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[68]
Datei:Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.


ausgießen und eure Töchter sollen weissagen“; Apostelgesch. 21, 8. 9. - die anderen aber berufen sich auf 1 Kor. 14, 33-37: „Eure Weiber lasset schweigen in der Versammlung; denn es soll ihnen nicht zugelassen werden, daß sie in der Gemeinde reden. Es sind des Herrn Gebote.“ - Es ist merkwürdig, daß die Brüder über einen Punkt, der im Worte Gottes so klar ausgesprochen ist, sich nicht einigen können. Man sieht, daß der alte tausendjährige Schalk auch hier seine alte erprobte Grundregel: „Theile, so wirst du siegen,“ in Ausübung zu bringen sucht. Goßner hat wohl, als er jene Worte „auch die Frauen“ in den Text einschaltete, nicht im mindesten daran gedacht, daß sie einen Grund zu Streitigkeiten abgeben sollten noch daß Jeder, auch die Frauen, überall „laut“ beten sollen, was ja unmöglich ist. Siehe, was er im Erbauungsbuche zu 1 Kor. 14, 34-37 sagt. Nie und nirgend ist auch im Worte Gottes das Gebet der Frauen unbedingt untersagt, sondern vielmehr nach Joel 3, 1. 2. zulässig, ja Paulus selbst gestattet ihnen 1 Kor. 11, 5., 1 Tim. 5, 5. und Tit. 2, 3-5 nicht nur das Gebet, sondern sogar Weissagen und Lehren. Wie hat sich denn der Apostel widersprochen, wenn er denn doch 1 Timoth. 2, 12. schreibt: „Einem Weibe gestatte ich nicht, daß sie lehre?“ Das sei ferne. Man muß nur die Bedingungen, unter denen er solches zuläßt, nicht unbeachtet lassen. Diese sind: 1) daß es geschehe mit bedecktem Haupte, 2) vor dem weiblichen Geschlechte, also nur vor Schwestern und Kindern, und 3) mit Unterthänigkeit unter die Männer, also nicht vor den Brüdern. In einer Schwester- oder Kinderversammlung ist also den Frauen das Lehren und Beten freigegeben; aber in einer Brüderversammlung sollen sie ihre Unterthänigkeit dadurch kund geben, daß sie schweigend zuhören und still mitbeten. Dies ist die apostolische Vorschrift, Goßner's Meinung und des Herr Gebot, und eine wahrhaft demüthige Schwester und Liebhaberin des Herrn wird sich's nicht einfallen lassen, gleich jener Jesabel Offenb. 2, 20, vor den Knechten Christi den Lehrer, Vorbeter und Priester machen zu wollen. Diese sollen aber auch in der Gnade, Erkenntniß und Gottseligkeit wachsen, und sich nicht von jeglichem Wind der Lehre bewegen und erschüttern lassen, sondern wirklich Männer in Christo sein und werden. - Die Gnade unsers Herrn JEsu Christi sei fernerhin mit allen Gläubigen in Bessarabien und auf der ganzen Erde bis an's Ende! Amen.

      W. K.