Wroge: Unterschied zwischen den Versionen
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# Anzeige eines Vergehens bei Gericht oder einer dazu bestimmten Person, die wiederum die gesammelten Rügen in der nächsten Gerichtssitzung vorbringt; anders als die Klage, mit der ein persönliches Interesse verbunden ist, ist die Rüge auf die Durchsetzung der "öffentlichen" Ordnung gerichtet<ref> '''Quelle:'''Deutsches Rechtswörterbuch</ref> | # Anzeige eines Vergehens bei Gericht oder einer dazu bestimmten Person, die wiederum die gesammelten Rügen in der nächsten Gerichtssitzung vorbringt; anders als die Klage, mit der ein persönliches Interesse verbunden ist, ist die Rüge auf die Durchsetzung der "öffentlichen" Ordnung gerichtet<ref> '''Quelle:'''Deutsches Rechtswörterbuch</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 30. April 2013, 17:24 Uhr
- Wroge oder Rüge, von "wrôgene" (altfries.):
- Bedeutung
- Anzeige eines Vergehens bei Gericht oder einer dazu bestimmten Person, die wiederum die gesammelten Rügen in der nächsten Gerichtssitzung vorbringt; anders als die Klage, mit der ein persönliches Interesse verbunden ist, ist die Rüge auf die Durchsetzung der "öffentlichen" Ordnung gerichtet[1]
Fußnoten
- ↑ Quelle:Deutsches Rechtswörterbuch