Tappensches Familienbuch (1889)/235: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Namen dar MoeJiheiligon unzertbellten liodigvpwimtön Dreifaltigkeit sei hiemit Jetlpmanniglicb kund, offenbar und zu wissend, weleborgestali mis sonderbarer Gf/ttiichett Schickung; im längstverwiehenen 10##, Jahre, kraft dcsfalls beiderseits beliebtem uud kräftiglich geschlossenen Ehepakton, an den weiland Khrnvesten, Grossachtharu, Hochgc<> lahrlen und Hocbwoisen Herrn Hermannum Tappen, dero Itechten Ifociornn, gewesenen FrsfcL Brannschweig-Lünebnrg. ftalit und dieser Hl/ult wollverdienten Bürgermeister, meinen nunmehr vor 14 Wochen in Gott sohl. entschlafenen herzlichen Kheherrn, mich ehelich verheilrathef, und denselben alle meine Güter, bewegliche und unbewegliche, zuge-freiet, auch also nun einer im heiligen Römischen Beleb hergebrachten uud sonsten in Rechten zugelassenen KinKindschaft besage ehebenannter Khepakten verglichen uud vereinbaret, auch hierauf mit meinem violhorzgoliebten sohl. Herrn Doetore in* seehste Jahr eine friedliche und ruhesame Ehe besessen habe, dann auch w&brender Zeit die g<?rlntf§Ui di/ferentUm niemals unter uns erwachsen «ein, ob «oIIt<? hoIche einmal placltirie und zum Kräftigsten geschlossene unio proUum nicht in ihren Krafthabenden Würden bestehen und es allerdings dabei «ein Verbleiben haben, Inmassen dann auch noch zu dem End# mein sehL verstorbener Herr Doctor in seinem Todbette, bei annoch wahrender unrerrückter Vernunft und gutem gesunden Verstände mich verschiedtüch ge fraget, ob ich anch wider die einmal eingegangene Ein K indschaff etwas zu erwähne,n oder mich dero jemals gewehret hätte, ich aber solches allemal mit nein beantwortet, und mich nicht allein damals und auch noch zuletzt in Gegenwart des Klirnvesten, Grossachtbarn und Wollgelahrten Herrn Andreae, Jteymari Frstl# Brauuschweig-Lüneburg, Hecretarlj uud meines »Schwieger* sohus HeGretarij 8tatzen Albrechten, dass es in allewege bei den aufgerichteten Khepakten dem buchstäblichen Inhalt gemäss billig verbleiben, auch Niemand anders als meines Herrn !>. seid, hinterbliebene und von mir ebenmässig auf- und angenommene LeibKinder nach meinem nach Gottes Willen sich über kurz oder lang begebenden Todsfall meine Güter sambt und sonders, nicht« davon ausbescheiden, haben und ich entzwischen nur den uHum-fructu/m, wie sonsten Rechtens, behalten solle und wolle, beständtglich erkläret, sondern auch noch über das, wie am 7, Novemhrl* des abgelaufenen 1088, Jahre* meines Herrn Doctor% schl, letzten und meinen Willen zufolge der artim obMignationi» verrichtet, und den darauf erfolgcteu 20, e/jundem- die Jnnp.nfafio angefaugeu, derol»ehuf einen Notar/,um neben 2 Zeugen connneta adkUdta Molenniiate ret/uifir^i und also meinen eomemtm, dass dies alles mein rechter Wille nnd Meinung, auch nach meinem tödlichen Hinleben billig meine Kinder meine ganze mbnümae, haben und behalten sollen, versclriedt-lich wiederholet, überflüssig d,eetarlrut und zu desto fester nuverbrücb lieben Haltung meines Herrn Doctofen sohl, ditposltlnnetn utthnue nolunlatlM mit eigener Hand unterschriebe/} habe, Gestalt so woll ab sothaner dinpoHition, als wegen beschehener obHiflnfilion und drauf erfolgeteu Innentation anfgcrichteten Inntrumento sonnenheller erhellet und sattsamb zu wrtHihmwi ist, Und w/ewoll mir nun billig ob liegen nnd gebühren wollte, so woll die von meinem Herrn Doctore seid, als von mir herrührende Güter sambt und sonder* meinen lieben Kindern zum besten einer leiblichen Mutter gemäss zu admlniMrtrm nnd bestes Kleisses zu verwalten, darbei aber sorgsam nrwawu und nunme/ir «tzb'ehc Woehen reiflich bei mir überlegt habe, mit was grösser Gefahr solche Verwaltung sothaner, ohne dass viele beschwerliche WeitJeufftigkeiten mit sieh führender Güter von mir als einer bldden schwachen Krauen uud hochbetrübten Wittiben bei so erbärmlichen weiten«sehen-den Kricgscmpfrrungcn und mehr dann Eisernen Zeiten geschehen und verrichtet werden mftebte, iMhero auch gerne vor meine Person eine friedsame stunde haben, und mein übriges Leben in guter Ruhe mit Beten und Kirchengehen vermittelst Göttlicher gnädigen amttance zubringen wollte, Also habe ich nicht allein umb wiehern besorgendem und
{{NE}}Im Namen der Hochheiligen unzertheilten hochgepreiseten Dreifaltigkeit sei hiemit Jedermanniglich kund, offenbar und zu wissend, welchergestalt aus sonderbarer Göttlicheit Schickung; im längstverwichenen 1633. Jahre, kraft desfalls beiderseits beliebtem und kräftiglich geschlossenen Ehepakten, an den weiland Ehrnvesten, Grossachtharn, Hochgelahrten und Hochweisen Herrn {{Sperrschrift|''Hermannum'' Tappen}} dero Rechten ''Doctorem'', gewesenen Frstl. Braunschweig.-Lüneburg. Raht und dieser Stadt wohlverdienten Burgermeister, meinen nunmehr vor 14 Wochen in Gott sehl. entschlafenen herzlieben Eheherrn, mich ehelich verheurathet, und demselben alle meine Güter, bewegliche und unbewegliche, zugefreiet, auch also uns einer im heiligen Römischen Reich hergebrachten und sonsten in Rechten zugelassenen EinKindschaft besage ehebenannter Ehepakten verglichen und vereinbaret, auch hierauf mit meinem vielherzgeliebten sehl. Herrn ''Doctore'' ins sechste Jahr eine friedliche und ruhesame Ehe besessen habe, dass auch währender Zeit die geringste ''differenti''en niemals unter uns erwachsen sein, ob sollte solche einmal ''placiti''rte und zum Kräftigsten geschlossene ''unio prolium'' nicht in ihren Krafthabenden Würden bestehen und es allerdings dabei sein Verbleiben haben, Inmassen dann auch noch zu dem Ende mein sehl. verstorbener Herr ''Doctor'' in seinemTodtbette bei annoch währender unverrückter Vernunft und gutem Verstande mich verschiedtlich gefraget, ob ich auch wider die einmal eingegangene EinKindschaft etwas zu erwähnen oder mich dero jemals gewehret hätte, ich aber solches allemal mit nein beantwortet, und mich nicht allein damals und auch noch zuletzt in Gegenwart des Ehrnvesten, Grossachtbarn und Wollgelahrten Herrn {{Sperrschrift|Andreae Reymari}} Frstl. Braunschweig-Lüneburg, ''Secretarij'' uud meines Schwiegersohns ''Secretarij'' {{Sperrschrift|8tatzen Albrechten}}, dass es in allewege bei den aufgerichteten Ehepakten dem buchstäblichen Inhalt gemäss billig verbleiben, auch Niemand anders als meines Herrn ''D.'' sehl, hinterbliebene und von mir ebenmässig auf- und angenommene LeibKinder nach meinem nach Gottes Willen sich über kurz oder lang begebenden Todsfall meine Güter sambt und sonders, nichts davon ausbescheiden, haben und ich entzwischen nur den ''usum-fructum'', wie sonsten Rechtens, behalten solle und wolle, beständiglich erkläret, sondern auch noch über das, wie am 7. ''Novembris'' des abgelaufenen 1638. Jahres meines Herrn ''Doctors'' sehl. letzten und meinen Willen zufolge der ''actus obsignationis'' verrichtet, und den darauf erfolgeten 20. ''ejusdem'' die ''Jnventatio'' angefangen, derobehuf einen ''Notarium'' neben 2 Zeugen ''consueta adhibita solennitate requiri''ret und also meinen ''consensum'', dass dies alles mein rechter Wille nnd Meinung, auch nach meinem tödlichen Hinleben billig meine Kinder meine ganze ''substance'' haben und behalten sollen, verschiedtlich wiederholet, überflüssig ''declari''ret und zu desto fester unverbrüchlichen Haltung meines Herrn ''Doctor''en sehl, ''dispositionem ultimae voluntatis'' mit eigener Hand unterschrieben habe, Gestalt so woll ab sothaner ''disposition'', als wegen beschehener ''obsignation'' und drauf erfolgeten ''Inventation'' aufgerichteten ''Instrumento'' sonnenheiter erhellet und sattsamb zu vernehmen ist, Und wiewoll mir nun billig obliegen nnd gebühren wollte, sowoll die von meinem Herrn ''Doctore'' sehl. als von mir herrührende Güter sambt und sonders meinen lieben Kindern zum besten einer leiblichen Mutter gemäss zu ''admministrir''en und bestes Fleisses zu verwalten, darbei aber sorgsam erwogen und nunmehr etzliche Wochen reiflich bei mir überlegt habe, mit was grosser Gefahr solche Verwaltung sothaner, ohne dass viele beschwerliche Weitleufftigkeiten mit sich führender Güter von mir als einer blöden schwachen Frauen uud hochbetrübten Wittiben bei so erbärmlichen weitaussehenden Kriegsempörungen und mehr dann Eisernen Zeiten geschehen und verrichtet werden möchte, Dahero auch gerne vor meine Person eine friedsame Stunde haben, und mein übriges Leben in guter Ruhe mit Beten und Kirchengehen vermittelst Göttlicher gnädigen ''assistance'' zubringen wollte, Also habe ich nicht allein umb solchem besorgendem und

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Tappensches Familienbuch (1889)
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10.

(Uebergabe und Schenkungs-Urkunde der Frau Katharina gab. Brandis, Witwe des Dr. jur. Hermann Tappen, vom 8. Februar 1639.)

      Im Namen der Hochheiligen unzertheilten hochgepreiseten Dreifaltigkeit sei hiemit Jedermanniglich kund, offenbar und zu wissend, welchergestalt aus sonderbarer Göttlicheit Schickung; im längstverwichenen 1633. Jahre, kraft desfalls beiderseits beliebtem und kräftiglich geschlossenen Ehepakten, an den weiland Ehrnvesten, Grossachtharn, Hochgelahrten und Hochweisen Herrn Hermannum Tappen dero Rechten Doctorem, gewesenen Frstl. Braunschweig.-Lüneburg. Raht und dieser Stadt wohlverdienten Burgermeister, meinen nunmehr vor 14 Wochen in Gott sehl. entschlafenen herzlieben Eheherrn, mich ehelich verheurathet, und demselben alle meine Güter, bewegliche und unbewegliche, zugefreiet, auch also uns einer im heiligen Römischen Reich hergebrachten und sonsten in Rechten zugelassenen EinKindschaft besage ehebenannter Ehepakten verglichen und vereinbaret, auch hierauf mit meinem vielherzgeliebten sehl. Herrn Doctore ins sechste Jahr eine friedliche und ruhesame Ehe besessen habe, dass auch währender Zeit die geringste differentien niemals unter uns erwachsen sein, ob sollte solche einmal placitirte und zum Kräftigsten geschlossene unio prolium nicht in ihren Krafthabenden Würden bestehen und es allerdings dabei sein Verbleiben haben, Inmassen dann auch noch zu dem Ende mein sehl. verstorbener Herr Doctor in seinemTodtbette bei annoch währender unverrückter Vernunft und gutem Verstande mich verschiedtlich gefraget, ob ich auch wider die einmal eingegangene EinKindschaft etwas zu erwähnen oder mich dero jemals gewehret hätte, ich aber solches allemal mit nein beantwortet, und mich nicht allein damals und auch noch zuletzt in Gegenwart des Ehrnvesten, Grossachtbarn und Wollgelahrten Herrn Andreae Reymari Frstl. Braunschweig-Lüneburg, Secretarij uud meines Schwiegersohns Secretarij 8tatzen Albrechten, dass es in allewege bei den aufgerichteten Ehepakten dem buchstäblichen Inhalt gemäss billig verbleiben, auch Niemand anders als meines Herrn D. sehl, hinterbliebene und von mir ebenmässig auf- und angenommene LeibKinder nach meinem nach Gottes Willen sich über kurz oder lang begebenden Todsfall meine Güter sambt und sonders, nichts davon ausbescheiden, haben und ich entzwischen nur den usum-fructum, wie sonsten Rechtens, behalten solle und wolle, beständiglich erkläret, sondern auch noch über das, wie am 7. Novembris des abgelaufenen 1638. Jahres meines Herrn Doctors sehl. letzten und meinen Willen zufolge der actus obsignationis verrichtet, und den darauf erfolgeten 20. ejusdem die Jnventatio angefangen, derobehuf einen Notarium neben 2 Zeugen consueta adhibita solennitate requiriret und also meinen consensum, dass dies alles mein rechter Wille nnd Meinung, auch nach meinem tödlichen Hinleben billig meine Kinder meine ganze substance haben und behalten sollen, verschiedtlich wiederholet, überflüssig declariret und zu desto fester unverbrüchlichen Haltung meines Herrn Doctoren sehl, dispositionem ultimae voluntatis mit eigener Hand unterschrieben habe, Gestalt so woll ab sothaner disposition, als wegen beschehener obsignation und drauf erfolgeten Inventation aufgerichteten Instrumento sonnenheiter erhellet und sattsamb zu vernehmen ist, Und wiewoll mir nun billig obliegen nnd gebühren wollte, sowoll die von meinem Herrn Doctore sehl. als von mir herrührende Güter sambt und sonders meinen lieben Kindern zum besten einer leiblichen Mutter gemäss zu admministriren und bestes Fleisses zu verwalten, darbei aber sorgsam erwogen und nunmehr etzliche Wochen reiflich bei mir überlegt habe, mit was grosser Gefahr solche Verwaltung sothaner, ohne dass viele beschwerliche Weitleufftigkeiten mit sich führender Güter von mir als einer blöden schwachen Frauen uud hochbetrübten Wittiben bei so erbärmlichen weitaussehenden Kriegsempörungen und mehr dann Eisernen Zeiten geschehen und verrichtet werden möchte, Dahero auch gerne vor meine Person eine friedsame Stunde haben, und mein übriges Leben in guter Ruhe mit Beten und Kirchengehen vermittelst Göttlicher gnädigen assistance zubringen wollte, Also habe ich nicht allein umb solchem besorgendem und