Princeps: Unterschied zwischen den Versionen
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Es handelt sich dabei um eine sich zeitlich ändernde Begriffsbestimmung. Den entsprechenden althochdeutschen Begriff kennen wir als „Furisto“ später „Fürste“ und "[[Fürst]]", aus vormittelalterlichen Urkunden kennen wir die lateinische Bezeichnung „princeps“. Dabei handelte es sich zur Zeit der Lothringer, Niederlothringer und Sachsen noch im anfangenden Mittelalter um einen Angehörigen des [[Herrenstand]]es, einem [[Edelfreier|Edelfreien]] mit [[Alodialbesitz]], welcher zum damaligen Zeitpunkt als [[Herzog]], [[Pfalzgraf|Pfalz-]], oder [[Markgraf]], [[Präfekt]] (von Gennep, Zutphen), im Hochmittelalter auch als [[Landgraf]] und später in Einzelfällen auch als [[Bannerherr]] oder [[Burggraf]] in einem bestimmten Bezirk (z. B. im 9. / 10.Jhdt. Markgrafen v. Schweinfurt, von Eenham / Oudenarde, vom Methingau, Antwerpen, von Holstein, Mecklenburg oder Pommern, etc. pp.) die Kriegs- und Gerichtsgewalt reichsunmittelbar im Namen des [[König]]s ([[Kaiser]]s) ausübte. Nach dem Mittelalter fielen darunter diejenigen Territorialherren, welche im Rang unter den Königen und [[Kurfürst]]en, aber über den [[Graf]]en standen. Darunter fielen dann die [[Erzherzog|Erz-]] und [[Großherzog|Großherzöge]], [[Herzog | Es handelt sich dabei um eine sich zeitlich ändernde Begriffsbestimmung. Den entsprechenden althochdeutschen Begriff kennen wir als „Furisto“ später „Fürste“ und "[[Fürst]]", aus vormittelalterlichen Urkunden kennen wir die lateinische Bezeichnung „princeps“. Dabei handelte es sich zur Zeit der Lothringer, Niederlothringer und Sachsen noch im anfangenden Mittelalter um einen Angehörigen des [[Herrenstand]]es, einem [[Edelfreier|Edelfreien]] mit [[Alodialbesitz]], welcher zum damaligen Zeitpunkt als [[Herzog]], [[Pfalzgraf|Pfalz-]], oder [[Markgraf]], [[Präfekt]] (von Gennep, [[Grafschaft Zutphen|Zutphen]]), im Hochmittelalter auch als [[Landgraf]] und später in Einzelfällen auch als [[Bannerherr]] oder [[Burggraf]] in einem bestimmten Bezirk (z. B. im 9. / 10.Jhdt. Markgrafen v. Schweinfurt, von Eenham / Oudenarde, vom Methingau, Antwerpen, von Holstein, Mecklenburg oder Pommern, etc. pp.) die Kriegs- und Gerichtsgewalt reichsunmittelbar im Namen des [[König]]s ([[Kaiser]]s) ausübte. Nach dem Mittelalter fielen darunter diejenigen Territorialherren, welche im Rang unter den Königen und [[Kurfürst]]en, aber über den [[Graf]]en standen. Darunter fielen dann die [[Erzherzog|Erz-]] und [[Großherzog|Großherzöge]], [[Herzog|Herzöge]], [[Pfalzgraf|Pfalz-]], [[Landgraf|Land-]] und [[Markgraf]]en, welche auf [[Reichstag]]en mit den entsprechenden geistlichen Würdenträgern die [[Fürstenbank]] bildeten, | ||
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Aktuelle Version vom 3. August 2011, 22:18 Uhr
Lateinische Bezeichnung für Fürst.