Princeps: Unterschied zwischen den Versionen
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Es handelt sich dabei um eine sich zeitlich ändernde Begriffsbestimmung. Den entsprechenden althochdeutschen Begriff kennen wir als „Furisto“ später „Fürste“ und "Fürst", aus vormittelalterlichen Urkunden kennen wir die lateinische Bezeichnung „princeps“. Dabei handelte es sich zur Zeit der Lothringer, Niederlothringer und Sachsen noch im anfangenden Mittelalter um einen Angehörigen des | Es handelt sich dabei um eine sich zeitlich ändernde Begriffsbestimmung. Den entsprechenden althochdeutschen Begriff kennen wir als „Furisto“ später „Fürste“ und "[[Fürst]]", aus vormittelalterlichen Urkunden kennen wir die lateinische Bezeichnung „princeps“. Dabei handelte es sich zur Zeit der Lothringer, Niederlothringer und Sachsen noch im anfangenden Mittelalter um einen Angehörigen des [[Herrenstand]]es, einem [[Edelfreier|Edelfreien]] mit [[Alodialbesitz]], welcher zum damaligen Zeitpunkt als [[Herzog]], [[Pfalzgraf|Pfalz-]], oder [[Markgraf]], [[Präfekt]] (von Gennep, [[Grafschaft Zutphen|Zutphen]]), im Hochmittelalter auch als [[Landgraf]] und später in Einzelfällen auch als [[Bannerherr]] oder [[Burggraf]] in einem bestimmten Bezirk (z. B. im 9. / 10.Jhdt. Markgrafen v. Schweinfurt, von Eenham / Oudenarde, vom Methingau, Antwerpen, von Holstein, Mecklenburg oder Pommern, etc. pp.) die Kriegs- und Gerichtsgewalt reichsunmittelbar im Namen des [[König]]s ([[Kaiser]]s) ausübte. Nach dem Mittelalter fielen darunter diejenigen Territorialherren, welche im Rang unter den Königen und [[Kurfürst]]en, aber über den [[Graf]]en standen. Darunter fielen dann die [[Erzherzog|Erz-]] und [[Großherzog|Großherzöge]], [[Herzog|Herzöge]], [[Pfalzgraf|Pfalz-]], [[Landgraf|Land-]] und [[Markgraf]]en, welche auf [[Reichstag]]en mit den entsprechenden geistlichen Würdenträgern die [[Fürstenbank]] bildeten, | ||
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Aktuelle Version vom 3. August 2011, 22:18 Uhr
Lateinische Bezeichnung für Fürst.