Tappensches Familienbuch (1889)/070: Unterschied zwischen den Versionen

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Bescheide hinzugefügt: „wfthrond eines Kampfes wordo die Bürgerschaft, wie es ja schon der Aecord besage, zu Hause bleiben, übrigens sei mau ja völlig wehrlos, wie man ja mich den Huldigungsold im Mantel geschworen habe; von 1800 Bürgern, so vor 10 Monaten in l?lil(lesheim gewesen, seien nur noch 000 vorhanden.“ Damit ist aber der Kommandant nicht, zufrieden; von der Stadt verlangt 6V als Bürgschaft Geißeln und verlangt rosp. hcmllchtigt sich au diesem Zwecke 03 Bürger der Stadt, welche ihm die bedenklichsten schienen*). — — Am 21. Mllrz (1034) nach unzähligen vorhorgegangeuen Erpressungen und Brandschatzungen — Überreicht Grysort (der neue Kommandeur der Kaiserlichen) dem Käthe eine ihm cedirte Forderung der Lauwen, verlangt deren sofortige Bezahlung; vergeblich erklärt, der Rath, jene Forderung existire gar nicht, die betreffende Urkunde sei gefälscht; einerlei, die Bürgerschaft soll das Geld innerhalb 24 Stunden schaden und „wenn das Unterste zu oberst gekehrt werden müsse“ . Um seinen Worten Nachdruck zu geben, legt der Kommandant den beiden Bürgermeistern Mellinger (für 1084 zum regierenden Bürgermeister gewählt.) und Tappen (im Naehrath) */* Kompagnie ltouter ins Haus, „die fressen und saufen und banquottiron können, wie sie wollen, und am folgenden Tage Alles im Hause verkaufen sollen.“ **) (Erst am 24. Juli 1634 endete die Belagerung der Stadt durch Kapitulation der Kaiserlichen Truppen. Wahrend der l8/< jährigen Besetzung der Stadt seitens der letztoron war iliv Wohlstand so gut wie vollständig vernichtet.)
Bescheide hinzugefügt: „während eines Kampfes werde die Bürgerschaft, wie es ja schon der Accord besage, zu Hause bleiben, übrigens sei man ja völlig wehrlos, wie man ja auch den Huldigungseid im Mantel geschworen habe; von 1800 Bürgern, so vor 10 Monaten in Hildesheim gewesen, seien nur noch 600 vorhanden.“ Damit ist aber der Kommandant nicht zufrieden; - von der Stadt verlangt er als Bürgschaft Geißeln und verlangt resp. bemächtigt sich zu diesem Zwecke 63 Bürger der Stadt, welche ihm die bedenklichsten schienen <ref>Darunter {{Sperrschrift|Sylvester Tappen}} (vgl. Nr. 21</ref>. - - Am 21. März (1634) - nach unzähligen vorhergegangenen Erpressungen und Brandschatzungen - überreicht Grysort (der neue Kommandeur der Kaiserlichen) dem Rathe eine ihm cedirte Forderung der Lauwen, verlangt deren sofortige Bezahlung; vergeblich erklärt der Rath, jene Forderung existire gar nicht, die betreffende Urkunde sei gefälscht; einerlei, die Bürgerschaft soll das Geld innerhalb 24 Stunden schaffen und „wenn das Unterste zu oberst gekehrt werden müsse“ -. Um seinen Worten Nachdruck zu geben, legt der Kommandant den beiden Bürgermeistern Mellinger (für 1634 zum regierenden Bürgermeister gewählt.) und Tappen (im Nachrath) {{Bruch|1|2}} Kompagnie Reuter ins Haus, „die fressen und saufen und banquettiren können, wie sie wollen, und am folgenden Tage Alles im Hause verkaufen sollen.“ <ref>Das letztere scheint, obwohl nur 200 Thaler zu beschaffen gewesen sind, doch nicht ausgeführt zu sein</ref> (Erst am 24. Juli 1634 endete die Belagerung der Stadt durch Kapitulation der Kaiserlichen Truppen. Wahrend der 1 {{Bruch|3|4}} jährigen Besetzung der Stadt seitens der letzteren war ihr Wohlstand so gut wie vollständig vernichtet.)


Am 14. Mai 1593 erwirken die Vormünder Cordt Tappen jüngsten Sohnes (Hermann) eine Öffentliche Citation der Kreditoren Cordt Tappen’s.
{{NE}}Am 14. Mai 1593 erwirken die Vormünder {{Sperrschrift|Cordt}} Tappen jüngsten Sohnes (Hermann) eine Öffentliche Citation der Kreditoren Cordt Tappen’s.


Am 11. Mai 1593 klagen die Vormünder Cordt Tappen’s unmündiger Saline, und am 30. .Tan. 1590 die Vormünder Hermann Tappen’s gegen Friedrich Tappen. (Vgl. RtHgorXr. 10!) Am 12. Juli 1590 verhandelt ferner Friedrich Tappen Beklagter contra Hermann Tappen’s Vormünder und .1 obsten Tappen Klüger.
{{NE}}Am 11. Mai 1593 klagen die Vormünder Cordt Tappen’s unmündiger Söhne, und am 30. Jan. 1596 die Vormünder Hermann Tappen’s gegen {{Sperrschrift|Friedrich}} Tappen. (Vgl. Rötger Nr. 16!) Am 12. Juli 1596 verhandelt ferner Friedrich Tappen Beklagter contra Hermann Tappen’s Vormünder und Jobsten Tappen Kläger.


Hermann wird zum Vormunde bestellt 1023 für Lukas Duken Kinder erster Ehe. für Hannen Levemeyer's Kinder und für Ursula Krügers, ferner 1027 Marz 2 für weil. 0. Gerhardt Beckers Kinder (vgl. Hermann Nr. 18).
{{NE}}Hermann wird zum Vormunde bestellt 1623 für {{Sperrschrift|Lukas Duken}} Kinder erster Ehe. für {{Sperrschrift|Harmen Levemeyer's}} Kinder und für {{Sperrschrift|Ursula Krügers}}, ferner 1627 März 2 für weil. {{Sperrschrift|D. Gerhardt Beckers}} Kinder (vgl. Hermann Nr. 13).


„Hennannus Tappen, beider Rechte Doktor“, wird genannt unter den Testameu-tarien der weil. Katharina Brandis, Ehefrau des weil. A smus vom Rhoda, in einer Urkundo von Ostern 1625.
{{NE}}„Hennannus Tappen, beider Rechte Doktor“, wird genannt unter den Testamentarien der weil. {{Sperrschrift|Katharina Brandis}}, Ehefrau des weil. {{Sperrschrift|Asmus vom Rhoda}}, in einer Urkunde von Ostern 1625.


7t\\ Michaelis 1020 wird D. Hennannus Tappe Krasmo und Ursulen Schmiedes, Joachim Sehmiedt S. Sohn und Tochter schuldig 200 Rt-hlr. in aßecle^ von weiland Fr, R S. (Frau Elisabeth Schmidt, der Tante seiner ersten Gemahlin). Dr. Petri Hagen‘s S. Witwen errichtetem Testament herrührend.
{{NE}}Zu Michaelis 1626 wird D. Hennannus Tappe {{Sperrschrift|Erasmo}} und {{Sperrschrift|Ursulen Schmiedes, Joachim Schmiedt S.}} Sohn und Tochter schuldig 200 Rthlr. ''in specie'' von weiland Fr. E. S. (Frau Elisabeth Schmidt, der Tante seiner ersten Gemahlin). {{Sperrschrift|Dr. Petri Hagen‘s S.}} Witwen errichtetem Testament herrührend.


Er wohnte der Marktstraße gegenüber. Auch besaß er. und im Jahre 1053 noch seine Erben, ein Haus im Kurzenhagen.
{{NE}}Er wohnte der Marktstraße gegenüber. Auch besaß er, und im Jahre 1653 noch seine Erben, ein Haus im Kurzenhagen.


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{{NE}}"D. Hermann Tappe" hat 1617 März 6 den Eherezess seiner Cousine {{Sperrschrift|Helene Tappen}} mit {{Sperrschrift|Hans Storren}} mit unterzeichnet. Sein Siegel, mit der Umschrift "Hermannus Tappen D.", zeigt, die Palme mit quer durchliegendem Balken im Wappenschild und als Helmzier, stimmt daher mit dem jetzigen Familienwappen im wesentlichen überein.


Nach den Rechnungen der Georgii-Kirche zu Hildesheim ist vereinnahmt:
{{NE}}Nach den Rechnungen der Georgii-Kirche zu Hildesheim ist vereinnahmt:<br>
{{NE}}1637 unter den Einnahmen von Begräbnisstättenn „Hr. B. D. Hennannus Tippen fürn Töchterlein Begrebnußstette in der kirehen - 10 fl. 10 gr."


1037 unter den Einnahmen von BegriUmissUUtcn „Hr. B. D. Hennannus Tippen füm TCiehterlein Begrcbnußstettc in der kirehen — 10 fl. 10 gr.
<references />
 
*> 1tornntor Sylvester Tappen (vgl, Nr. 2t.)
 
" I 'm leUtere scheint, obwohl nur 200 Tlmh*r tu ht**ehafl'en gewesen shul. doeh nieht

Aktuelle Version vom 11. November 2012, 22:00 Uhr

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Tappensches Familienbuch (1889)
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Bescheide hinzugefügt: „während eines Kampfes werde die Bürgerschaft, wie es ja schon der Accord besage, zu Hause bleiben, übrigens sei man ja völlig wehrlos, wie man ja auch den Huldigungseid im Mantel geschworen habe; von 1800 Bürgern, so vor 10 Monaten in Hildesheim gewesen, seien nur noch 600 vorhanden.“ Damit ist aber der Kommandant nicht zufrieden; - von der Stadt verlangt er als Bürgschaft Geißeln und verlangt resp. bemächtigt sich zu diesem Zwecke 63 Bürger der Stadt, welche ihm die bedenklichsten schienen [1]. - - Am 21. März (1634) - nach unzähligen vorhergegangenen Erpressungen und Brandschatzungen - überreicht Grysort (der neue Kommandeur der Kaiserlichen) dem Rathe eine ihm cedirte Forderung der Lauwen, verlangt deren sofortige Bezahlung; vergeblich erklärt der Rath, jene Forderung existire gar nicht, die betreffende Urkunde sei gefälscht; einerlei, die Bürgerschaft soll das Geld innerhalb 24 Stunden schaffen und „wenn das Unterste zu oberst gekehrt werden müsse“ -. Um seinen Worten Nachdruck zu geben, legt der Kommandant den beiden Bürgermeistern Mellinger (für 1634 zum regierenden Bürgermeister gewählt.) und Tappen (im Nachrath) 1/2 Kompagnie Reuter ins Haus, „die fressen und saufen und banquettiren können, wie sie wollen, und am folgenden Tage Alles im Hause verkaufen sollen.“ [2] (Erst am 24. Juli 1634 endete die Belagerung der Stadt durch Kapitulation der Kaiserlichen Truppen. Wahrend der 1 3/4 jährigen Besetzung der Stadt seitens der letzteren war ihr Wohlstand so gut wie vollständig vernichtet.)

      Am 14. Mai 1593 erwirken die Vormünder Cordt Tappen jüngsten Sohnes (Hermann) eine Öffentliche Citation der Kreditoren Cordt Tappen’s.

      Am 11. Mai 1593 klagen die Vormünder Cordt Tappen’s unmündiger Söhne, und am 30. Jan. 1596 die Vormünder Hermann Tappen’s gegen Friedrich Tappen. (Vgl. Rötger Nr. 16!) Am 12. Juli 1596 verhandelt ferner Friedrich Tappen Beklagter contra Hermann Tappen’s Vormünder und Jobsten Tappen Kläger.

      Hermann wird zum Vormunde bestellt 1623 für Lukas Duken Kinder erster Ehe. für Harmen Levemeyer's Kinder und für Ursula Krügers, ferner 1627 März 2 für weil. D. Gerhardt Beckers Kinder (vgl. Hermann Nr. 13).

      „Hennannus Tappen, beider Rechte Doktor“, wird genannt unter den Testamentarien der weil. Katharina Brandis, Ehefrau des weil. Asmus vom Rhoda, in einer Urkunde von Ostern 1625.

      Zu Michaelis 1626 wird D. Hennannus Tappe Erasmo und Ursulen Schmiedes, Joachim Schmiedt S. Sohn und Tochter schuldig 200 Rthlr. in specie von weiland Fr. E. S. (Frau Elisabeth Schmidt, der Tante seiner ersten Gemahlin). Dr. Petri Hagen‘s S. Witwen errichtetem Testament herrührend.

      Er wohnte der Marktstraße gegenüber. Auch besaß er, und im Jahre 1653 noch seine Erben, ein Haus im Kurzenhagen.

      "D. Hermann Tappe" hat 1617 März 6 den Eherezess seiner Cousine Helene Tappen mit Hans Storren mit unterzeichnet. Sein Siegel, mit der Umschrift "Hermannus Tappen D.", zeigt, die Palme mit quer durchliegendem Balken im Wappenschild und als Helmzier, stimmt daher mit dem jetzigen Familienwappen im wesentlichen überein.

      Nach den Rechnungen der Georgii-Kirche zu Hildesheim ist vereinnahmt:
      1637 unter den Einnahmen von Begräbnisstättenn „Hr. B. D. Hennannus Tippen fürn Töchterlein Begrebnußstette in der kirehen - 10 fl. 10 gr."

  1. Darunter Sylvester Tappen (vgl. Nr. 21
  2. Das letztere scheint, obwohl nur 200 Thaler zu beschaffen gewesen sind, doch nicht ausgeführt zu sein