Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B120: Unterschied zwischen den Versionen
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Beilage Nr. 15.
Bekanntmachung, die Erhebung einer confessionellen Umlage von den Angehörigen der evangelischen Gemeinde Kastel-Kostheim betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Mainz.
I. V.:
Heß.
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<center>'''Beilage Nr. 15.'''</center> | |||
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<center>'''Bekanntmachung,<div align="right"> </div>die Erhebung einer confessionellen Umlage von den Angehörigen der evangelischen Gemeinde Kastel-Kostheim betreffend.'''</center> | |||
{{NE}}Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 14. April d. Js., in Beilage Nr. 11 zum Regierungsblatt, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz in der evangelischen Religionsgemeinde Kastel-Kostheim im Jahre 1883/84 zur Bestreitung der kirchlichen Bedürfnisse der Betrag von 693 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] auf das gesammte Communalsteuerkapital der Evangelischen mit einem Beitrag von 3,085 [[Bild:Pfennig.svg|14px]] auf einen Gulden Communalsteuerkapital ausgeschlagen und in 6 Zielen mit den gewöhnlichen Communalsteuern von Kastel und Kostheim erhoben werden soll. | |||
::Mainz, am 13. Juni 1883. | |||
<center>'''Großherzogliches Kreisamt Mainz.'''<br />I. V.:<br />Heß.</center> | |||
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|colspan=2 |<center>'''Namensveränderungen.'''</center> | |||
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|valign="top"|1)|| Am 24. Mai wurde der '''Maria Elisabetha Reitz''' zu Königstädten gestattet, daß dieselbe künftighin den Familiennamen "'''Linker'''", - | |||
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|valign="top"|2)|| am 27. Mai wurde der '''Johanna Janson''' aus Offenbach, dermalen zu Baden-Baden, gestattet, daß dieselbe statt ihres bisherigen in Zukunft den Familiennamen "'''Wolter'''", - führe. | |||
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|colspan=2 |<center>'''Concurrenzeröffnungen.'''</center> | |||
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| ||Erledigt sind: | |||
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|valign="top"|1)|| eine (die zweite) mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Reichenbach, im Kreise Bensheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] . - Dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; | |||
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|valign="top"|2)|| die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Etzean, im Kreise Erbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] . - Dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; | |||
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|valign="top"|3)|| eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ebersheim, im Kreise Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 900-1000 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] . - Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden; | |||
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|valign="top"|4)|| eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Nieder-Olm, im Kreise Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 900 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] ; | |||
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|valign="top"|5)|| zwei mit katholischen Lehrern zu besetzende Lehrerstellen an der Gemeindeschule zu Viernheim, im Kreise Heppenheim, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von je 1000-1600 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] ; | |||
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|valign="top"|6)|| eine Lehrerinnenstelle an der katholischen Schule zu Gernsheim, im Kreise Groß-Gerau, mit einem jährlichen Gehalte von 1000 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] ; | |||
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|valign="top"|7)|| eine (die zweite) Lehrerstelle an der evangelischen Schule zu Vielbrunn, im Kreise Erbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] . - Dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu. | |||
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Aktuelle Version vom 17. Dezember 2012, 19:27 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
Inhalt | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ Beilagen: | |
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Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 14. April d. Js., in Beilage Nr. 11 zum Regierungsblatt, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz in der evangelischen Religionsgemeinde Kastel-Kostheim im Jahre 1883/84 zur Bestreitung der kirchlichen Bedürfnisse der Betrag von 693 auf das gesammte Communalsteuerkapital der Evangelischen mit einem Beitrag von 3,085 auf einen Gulden Communalsteuerkapital ausgeschlagen und in 6 Zielen mit den gewöhnlichen Communalsteuern von Kastel und Kostheim erhoben werden soll.
- Mainz, am 13. Juni 1883.
I. V.:
Heß.