Kurze Chronik der Familie Kypke/107: Unterschied zwischen den Versionen

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Besucher polytechnischer Fach- und Gewerbeschulen, Künstler, Militairs, Förster, Apotheker, Öconomen, Maschinenbauer und Techniker aller Art, selbst wenn sie den Besuch der Universität behufs Ausbildung in ihrem Fache nachweisen, sind von dem Genusse des Stipendiums ausgeschlossen.
 
{{NE}}Wer die Universität bereits verlassen, ist ebenso wenig zur Bewerbung um das Stipendium berechtigt, als derjenige, welcher dieselbe erst zu beziehen im Begriffe steht.
 
{{NE}}Bei der Auswahl unter den Bewerbern wird den Bedürftigeren vor den weniger Bedürftigen der Vorzug gegeben. Die Verleihung des Stipendiums an dieselbe Person findet nur einmal statt.
 
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'''Joachim Christoph,'''<br>
Kaufmann in Danzig,<br>
geb. 6. 5. 1684,
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das Pastors David K. in Neukirchen vierter Sohn, am 6. Mai 1684 daselbst geboren, wurde Kaufmann und ließ sich in Danzig, welches damals noch unter polnischer Herrschaft stand und erst 1793 preußisch geworden, nieder. Er begründete daselbst einen Seitenzweig, welcher fast zwei Jahrhunderte hindurch geblüht hat.

Aktuelle Version vom 18. Oktober 2012, 15:28 Uhr

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Kurze Chronik der Familie Kypke
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Besucher polytechnischer Fach- und Gewerbeschulen, Künstler, Militairs, Förster, Apotheker, Öconomen, Maschinenbauer und Techniker aller Art, selbst wenn sie den Besuch der Universität behufs Ausbildung in ihrem Fache nachweisen, sind von dem Genusse des Stipendiums ausgeschlossen.

      Wer die Universität bereits verlassen, ist ebenso wenig zur Bewerbung um das Stipendium berechtigt, als derjenige, welcher dieselbe erst zu beziehen im Begriffe steht.

      Bei der Auswahl unter den Bewerbern wird den Bedürftigeren vor den weniger Bedürftigen der Vorzug gegeben. Die Verleihung des Stipendiums an dieselbe Person findet nur einmal statt.

      B. Bei den Verheirateten:

      a. Nachweis der Abstammung in gerader Linie von dem Bürgermeister Valentin Parcham,
      b. Einreichung eines gerichtlichen oder obrigkeitliches Attestes, daß sie dürftig sind und keine Ausstattung erhalten haben,
      c. Meldung und Legitimation innerhalb drei Monaten nach der Verheiratung, welche durch einen beglaubigten Trauschein, daß die Verheiratete als Jungfrau in den Ehestand getreten sei, nachgewiesen werden muß.
      Das Stipendium ist ausschließlich zur Heirats-Aussteuer für arme Jungfrauen bestimmt; dasselbe kann daher Witwen oder bereits längere Zeit in der Ehe lebenden Personen, wie auch solchen Jungfrauen, welche eine Eheschließung nicht vorhaben, ingleichen als bloße Unterstützung nicht bewilligt werden.

      Die Meldung der Bewerber und deren Legitimation geschieht bei dem Magistrat zu Treptow a. Rega, welcher der Vorsteherschaft der Parchamschen Stiftung in Lübeck, zum Zwecke der von ihr zu treffenden Auswahl, alljährlich Aufgaben der geschehenen Anmeldungen zugehen läßt.

      Die Auszahlung des Stipendiums findet im November jedes Jahres gegen vorgängige Einsendung einer beglaubigten Quittung an die Vorsteherschaft in Lübeck durch letztere statt.


5.
Joachim Christoph,
Kaufmann in Danzig,
geb. 6. 5. 1684,

das Pastors David K. in Neukirchen vierter Sohn, am 6. Mai 1684 daselbst geboren, wurde Kaufmann und ließ sich in Danzig, welches damals noch unter polnischer Herrschaft stand und erst 1793 preußisch geworden, nieder. Er begründete daselbst einen Seitenzweig, welcher fast zwei Jahrhunderte hindurch geblüht hat.