Die Doerriens/021: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 13. Oktober 2012, 18:49 Uhr

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Die Doerriens
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Rat“ gewählt wurde, auch 1649 Riedemeister war und dann um 1655 verschwindet. Gleichzeitig ist 1641 Barwerd Dörrien [1] unter den „Luteranten“, 1642 „auß Ampt und Gilden, so in die Lutterung gangen“, ebenso als Amt- und Gildemeister 1644, 1645-1667 war er in den ungraden Jahrgängen im „Sitzenden Rat“, im letzten Jahre auch Riedemeister und neben diesem treten nun schon wieder der Schmiedemeister Hans Dörrien [1] aus Amt und Gilden 1657, der Kramermeister Andreas Dörrien [1] 1658, derselbe auch 1659 als „Schuster-Segger“ zuerst auf, abgesehen vom Riedemeister Hans Dörrien und seinem Sohne Hans Christian Dörrien, deren genaue Amts-Daten in ihren Lebensläufen enthalten ist.

      Es ist daraus ersichtlich, daß nicht nur die Nachkommenschaft des Bürgermeisters Hans Dörrien sich am Stadtregimente der Altstadt Hildesheim beteiligte, sondern daß auch die Seitenlinien der Familie im 17ten Jahrhundert nicht wenige Vertreter in den Rat schickten.


  1. 1,0 1,1 1,2 Ordinatio novi Proconsulis ad officia dominorum suorum im Stadtarchiv zu Hildesheim