Die Doerriens/009: Unterschied zwischen den Versionen
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Es gab in Hildesheim drei Ämter: Die Gerber und Schuster, die Bäcker und die Knochenhauer. Das Gerber- und Schusteramt wurde schon 1272 von Bischof Otto II. bestätigt; diese Privilegien für die Ämter schützten sie gegen Eingriffe der städtischen Obrigkeit, die sich damals ja noch aus den Geschlechtern der bischöflichen Dienstmannen zusammensetzte; doch galten die Ämter für so vornehm, daß auch die „Geschlechter“ sich gern um Aufnahme bewarben <ref>W. Wachsmuth, Geschichte von Hochstift und Stadt Hildesheim. Hildesheim 1863, S. 75 ff</ref>. | |||
{{NE}}Neben den Ämtern bestanden fünf Gilden: die Wollenweber, die Kramer - zu diesen gehörten auch die Gewandschneider, Sattler, Riemer, Gürtler und Handschuhmacher -, die Kürschner, die Schmiede - nebst Schlossern, Kupferschmieden, Nagelschmieden, Sporenmachern, Uhrmachern, Büchsenschäftern und den feilenhauern - und die Schneider. Mit dem Aufblühen der Hansa und dem Beitritt Hildesheims zu diesem Städtebunde gewannen die Gewandschneider, das heißet die Großkaufleute, die mit Tuch, Leinewand und anderen Stoffen Handel trieben und vielfach weitgehende Handelsbeziehungen hatten, die sie häufig zu Reisen in ferne Länder veranlaßten, immer mehr Ansehen. Es brauchte sich keiner zu schämen, unter die Gewandschneider gezählt zu werden, gehörten doch diese als Uradel angesehener Vorfahren der Familie von Bismarck zu den Gewandschneidern der Stadt Stendal. Die Gilden in Hildesheim hatten ihre Privilegien nicht vom Bischof, sondern vom Rate der Stadt; ihre Rechte waren infolgedessen nicht so weitgehend als die der Ämter. Es bestand ein Innungszwang, der die Ämter und Gilden häufig veranlaßte, Jagd auf Bönhasen, das sind Ungenossen, die ohne einem Amte oder einer Gilde anzugehören einbei diesen vertretenes Handwerk übten, zu machen; Die Ämter jagten ohne Beistand der Obrigkeit, die Gilden mußten beim Jagen zur Begleitung einen Ratsdiener haben. | |||
{{NE}}Die Zünfte der Tischler, Ladenmacher, Blechschläger, Leinweber usw. hatten ihre Privilegien teils vom Bischof und teils vom rate, gewannen aber keine politische Bedeutung, da sie auch später nicht das Recht der Ämter und Gilden teilten, Vertreter in die Stadtverwaltung zu wählen. | |||
{{NE}}Die Ämter und Gilden bauten sich ihre Amts- und Gildenhäuser, wo sie ihre Festlichkeiten abhielten, und wo auch die Beratungen der einzelnen Körperschaften stattfanden. Das schönste Bauwerk Hildesheims, das auch weithin als herrlicher spätgotischer Fachwerkbau berühmte Knochenhaueramthaus am Markte, legt ein beredtes Zeugnis davon ab, wie reich und mächtig die Ämter und Gilden in Hildesheim gewesen sein müssen; auch das Kramergildehaus an der Andreaskirche hat sich bis in die Jetztzeit erhalten. Die Gewandschneider, die sich mit ihrem Aufblühen etwas von der Kramergilde emanzipierten und besondere Braugerechtsame bekommen hatten, hielten ihre Festlichkeiten, besonders die Hochzeiten, zumeist auf dem „Brauerhofe“ ab. Da dieses im Kirchspiel | |||
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Aktuelle Version vom 13. Oktober 2012, 17:45 Uhr
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Es gab in Hildesheim drei Ämter: Die Gerber und Schuster, die Bäcker und die Knochenhauer. Das Gerber- und Schusteramt wurde schon 1272 von Bischof Otto II. bestätigt; diese Privilegien für die Ämter schützten sie gegen Eingriffe der städtischen Obrigkeit, die sich damals ja noch aus den Geschlechtern der bischöflichen Dienstmannen zusammensetzte; doch galten die Ämter für so vornehm, daß auch die „Geschlechter“ sich gern um Aufnahme bewarben [1].
Neben den Ämtern bestanden fünf Gilden: die Wollenweber, die Kramer - zu diesen gehörten auch die Gewandschneider, Sattler, Riemer, Gürtler und Handschuhmacher -, die Kürschner, die Schmiede - nebst Schlossern, Kupferschmieden, Nagelschmieden, Sporenmachern, Uhrmachern, Büchsenschäftern und den feilenhauern - und die Schneider. Mit dem Aufblühen der Hansa und dem Beitritt Hildesheims zu diesem Städtebunde gewannen die Gewandschneider, das heißet die Großkaufleute, die mit Tuch, Leinewand und anderen Stoffen Handel trieben und vielfach weitgehende Handelsbeziehungen hatten, die sie häufig zu Reisen in ferne Länder veranlaßten, immer mehr Ansehen. Es brauchte sich keiner zu schämen, unter die Gewandschneider gezählt zu werden, gehörten doch diese als Uradel angesehener Vorfahren der Familie von Bismarck zu den Gewandschneidern der Stadt Stendal. Die Gilden in Hildesheim hatten ihre Privilegien nicht vom Bischof, sondern vom Rate der Stadt; ihre Rechte waren infolgedessen nicht so weitgehend als die der Ämter. Es bestand ein Innungszwang, der die Ämter und Gilden häufig veranlaßte, Jagd auf Bönhasen, das sind Ungenossen, die ohne einem Amte oder einer Gilde anzugehören einbei diesen vertretenes Handwerk übten, zu machen; Die Ämter jagten ohne Beistand der Obrigkeit, die Gilden mußten beim Jagen zur Begleitung einen Ratsdiener haben.
Die Zünfte der Tischler, Ladenmacher, Blechschläger, Leinweber usw. hatten ihre Privilegien teils vom Bischof und teils vom rate, gewannen aber keine politische Bedeutung, da sie auch später nicht das Recht der Ämter und Gilden teilten, Vertreter in die Stadtverwaltung zu wählen.
Die Ämter und Gilden bauten sich ihre Amts- und Gildenhäuser, wo sie ihre Festlichkeiten abhielten, und wo auch die Beratungen der einzelnen Körperschaften stattfanden. Das schönste Bauwerk Hildesheims, das auch weithin als herrlicher spätgotischer Fachwerkbau berühmte Knochenhaueramthaus am Markte, legt ein beredtes Zeugnis davon ab, wie reich und mächtig die Ämter und Gilden in Hildesheim gewesen sein müssen; auch das Kramergildehaus an der Andreaskirche hat sich bis in die Jetztzeit erhalten. Die Gewandschneider, die sich mit ihrem Aufblühen etwas von der Kramergilde emanzipierten und besondere Braugerechtsame bekommen hatten, hielten ihre Festlichkeiten, besonders die Hochzeiten, zumeist auf dem „Brauerhofe“ ab. Da dieses im Kirchspiel
- ↑ W. Wachsmuth, Geschichte von Hochstift und Stadt Hildesheim. Hildesheim 1863, S. 75 ff