Tappensches Familienbuch (1889)/228: Unterschied zwischen den Versionen
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nachgelassner Withiben, und Hern Bürgermeister {{Sperrschrift|Joachim Brandis}}, {{Sperrschrift|Johan Lübberen}} und {{Sperrschrift|Johan Brandes}}, beide der rechte Doctorn, dan . . . {{Sperrschrift|Asmussen vom Rhode}}, als von wegen der auch eher- und tugentsamen Junfern {{Sperrschrift|Annen Wiesenhafern}}, gemelter Fraw Withiben freundtlichen lieben Dochter, an einem, und den auch ernvesten, erbarn, fursichtigen und wolgeachten Hern {{Sperrschrift|Friedrichen Tappen}}, {{Sperrschrift|Henning Wildefewr}}, {{Sperrschrift|Hans Süsterman}}, {{Sperrschrift|Christoff vom Hagen}}, {{Sperrschrift|Johannes Beuerborg}}, {{Sperrschrift|Rotcher Jordens}}, auch {{Sperrschrift|Herman Tappen}}, gemeltes Hern {{Sperrschrift|Friedrichen Tappen}} freundtlichen Lieben Sohne, am andern Theil, Alss die gedachte fraw Withibe {{Sperrschrift|Wiesenhauerensche}} Ihre freundtliche Liebe Dochter {{Sperrschrift|Annen Wiesenhafern}} den Jetzermelten Emhafften nnd fürnehmen {{Sperrschrift|Herman Tappen}} gebürlich zur ehe gelobet und zugesagt, auch sich ferner versprochen und verheissen, Ihm dieselbe hernachmals zu beiderseits Gelegenheit nach altem christlichen gebrauche ehelichen, vertrawen, geben und folgen zu lassen. Soviel aber beiderseits nahrung belangt, hat der her {{Sperrschrift|Friedrich Tappe}} vorgemelt verheissen und zugesagt, zur Ehestewr oder Heiratsguete seinem Sohne {{Sperrschrift|Herman Tappen}} dem Breutigam mitzugeben zu demjenigen, so er seinetwegen albereit aus weiland hern Burgermeisters {{Sperrschrift|Hansen Kniphofs}} gotseeligen erbschafft entfangen, welches sich nunmeher nach Zugelegter rechnung mit dem entfange und seithero aufgewachsener Zinse an die dreizehentehalbhundert gulden belaufen thuet, noch darzu soviel an bahrem gelde würcklich zu erleggen, dass darmit die Aussteuer oder Brautschatz seines Sohnes zweytausend Thaler sein sol, Darvon die Helffte in den vier Wochen nach dem ehelichen Beylager und wan das Brautbethe beschritten, die andere Helffte darnach in Jahr uud tage zu erleggen. Es ist aber hierbey beliebet und verabredet da sich der unverhoffte fal begeben solte, dass sein Sohne der Breutigam Inwendig solchem Jahre und tage ohne leibeserben, von Ihnen beiden den Kunftigen ehelenten geborn, todts verführe, das Got guedig verhüte, dass auf alsolchen fal die letzte Helffte des Brautschatzes oder ''donationis propter nuptias'' als eintausend Thaler unausgegeben, bey dem Vater verpleiben sol. Ueber dies wil auch der her {{Sperrschrift|Friedrich Tappen}} seinem Sohne stehen und mitgeben die Ehren-Kleider und die halbe Hochzeit-Kost, seinem Stande gemess, auch darzu der Braut Ehrengabe nach billigen Dingen und Ihrem Stande gemess, Zu dem, was Ihm {{Sperrschrift|Herman Tappen}} von seinem seligen Grossvatter, vermeltem hern Burgermeister {{Sperrschrift|Hansen Kniphofe}} seligen, an Klenodien, goldt und Silberwerck angefallen, und in Künfftig von den noch ungetheilten gütern alsolcher erbschafft ferner gebühren würde, dessen soll er sich neben seiner lieben Gespons gleichmessig zu erfrewen haben. Ferner hat sich auch ehrgemelter her {{Sperrschrift|Friedrich Tappe}} dahin verstanden, dass nach seinem uud seiner Jetzigen Lieben Hausfrawen todtlichen Abfalle, den Gott nach gnaden friste, sein Sohne {{Sperrschrift|Herman Tappen}} der Bräutigam, da derselbe alsdann noch am Leben, sein Wonhaus bey dem Marckte umb den tax, den er der Vater selbst wird anordnen, namhafftig machen und aufsetzen, behalten sol und erblich besitzen. Und woferne Got der Almächtige ihn mehrgemelten hern {{Sperrschrift|Friedrichen Tappen}} für Schaden bewahren und, wie zu hoffen und zu wundschen, seine gnedige Handt uber Ihn halten wirdt, So hat er sich dahin erbotten, dass er über jetzige und vorige Vermachnus aus seinem freyen willen, nach seinem hege und gefallen, seinem Sohne und den Kindern erster Ehe ein meheres zu vermachen, wie er dan, was solchs sein sol, durch götliche hülfe forderligst zu disponirn uud antzuordnen bedacht, und was er also gedachten seinen Kindern ''disponirn'' und anordnen wirdt, das sollen Sie zu Danke annehmen, damit zufrieden sein und nichts mehr zu fordern haben. | |||
{{NE}}Hiergegen hat dieErbare undt vieltugentsame fraw {{Sperrschrift|Margarete Brandis}}, weilandt {{Sperrschrift|Hans Wiesenhafern}} seligen nachgelassne Withibe, Ihrer Dochter Junfer {{Sperrschrift|Annen}} und Braut in ''dotem'' und zu einem wahren Brautschatze mitzugeben zugesagt eintausend Thall., die Helffte nach verlauf vier wochen von Zeit gehaltener Hochzeit, und die andere Helffte nach verlauf Jahres und tages, wil Ihr darneben geben Kleider und clenodien, Bethe und Betgewant, Kissen, kasten und die halbe Hochzeit-Koste uud anders, wie in Ihrem Stande gebreuchlich, und sol solchs alles unstreflich sein und zun Ehren wol passirlich. So viel aber die Mitgabe der eintausend Thaler Brautschatzes betrifft, ist verabredet, dass es ''reciprocè'' gehalten werden, und wofern sich Innerhalb Jahres und tages der unverhoffent. |
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nachgelassner Withiben, und Hern Bürgermeister Joachim Brandis, Johan Lübberen und Johan Brandes, beide der rechte Doctorn, dan . . . Asmussen vom Rhode, als von wegen der auch eher- und tugentsamen Junfern Annen Wiesenhafern, gemelter Fraw Withiben freundtlichen lieben Dochter, an einem, und den auch ernvesten, erbarn, fursichtigen und wolgeachten Hern Friedrichen Tappen, Henning Wildefewr, Hans Süsterman, Christoff vom Hagen, Johannes Beuerborg, Rotcher Jordens, auch Herman Tappen, gemeltes Hern Friedrichen Tappen freundtlichen Lieben Sohne, am andern Theil, Alss die gedachte fraw Withibe Wiesenhauerensche Ihre freundtliche Liebe Dochter Annen Wiesenhafern den Jetzermelten Emhafften nnd fürnehmen Herman Tappen gebürlich zur ehe gelobet und zugesagt, auch sich ferner versprochen und verheissen, Ihm dieselbe hernachmals zu beiderseits Gelegenheit nach altem christlichen gebrauche ehelichen, vertrawen, geben und folgen zu lassen. Soviel aber beiderseits nahrung belangt, hat der her Friedrich Tappe vorgemelt verheissen und zugesagt, zur Ehestewr oder Heiratsguete seinem Sohne Herman Tappen dem Breutigam mitzugeben zu demjenigen, so er seinetwegen albereit aus weiland hern Burgermeisters Hansen Kniphofs gotseeligen erbschafft entfangen, welches sich nunmeher nach Zugelegter rechnung mit dem entfange und seithero aufgewachsener Zinse an die dreizehentehalbhundert gulden belaufen thuet, noch darzu soviel an bahrem gelde würcklich zu erleggen, dass darmit die Aussteuer oder Brautschatz seines Sohnes zweytausend Thaler sein sol, Darvon die Helffte in den vier Wochen nach dem ehelichen Beylager und wan das Brautbethe beschritten, die andere Helffte darnach in Jahr uud tage zu erleggen. Es ist aber hierbey beliebet und verabredet da sich der unverhoffte fal begeben solte, dass sein Sohne der Breutigam Inwendig solchem Jahre und tage ohne leibeserben, von Ihnen beiden den Kunftigen ehelenten geborn, todts verführe, das Got guedig verhüte, dass auf alsolchen fal die letzte Helffte des Brautschatzes oder donationis propter nuptias als eintausend Thaler unausgegeben, bey dem Vater verpleiben sol. Ueber dies wil auch der her Friedrich Tappen seinem Sohne stehen und mitgeben die Ehren-Kleider und die halbe Hochzeit-Kost, seinem Stande gemess, auch darzu der Braut Ehrengabe nach billigen Dingen und Ihrem Stande gemess, Zu dem, was Ihm Herman Tappen von seinem seligen Grossvatter, vermeltem hern Burgermeister Hansen Kniphofe seligen, an Klenodien, goldt und Silberwerck angefallen, und in Künfftig von den noch ungetheilten gütern alsolcher erbschafft ferner gebühren würde, dessen soll er sich neben seiner lieben Gespons gleichmessig zu erfrewen haben. Ferner hat sich auch ehrgemelter her Friedrich Tappe dahin verstanden, dass nach seinem uud seiner Jetzigen Lieben Hausfrawen todtlichen Abfalle, den Gott nach gnaden friste, sein Sohne Herman Tappen der Bräutigam, da derselbe alsdann noch am Leben, sein Wonhaus bey dem Marckte umb den tax, den er der Vater selbst wird anordnen, namhafftig machen und aufsetzen, behalten sol und erblich besitzen. Und woferne Got der Almächtige ihn mehrgemelten hern Friedrichen Tappen für Schaden bewahren und, wie zu hoffen und zu wundschen, seine gnedige Handt uber Ihn halten wirdt, So hat er sich dahin erbotten, dass er über jetzige und vorige Vermachnus aus seinem freyen willen, nach seinem hege und gefallen, seinem Sohne und den Kindern erster Ehe ein meheres zu vermachen, wie er dan, was solchs sein sol, durch götliche hülfe forderligst zu disponirn uud antzuordnen bedacht, und was er also gedachten seinen Kindern disponirn und anordnen wirdt, das sollen Sie zu Danke annehmen, damit zufrieden sein und nichts mehr zu fordern haben.
Hiergegen hat dieErbare undt vieltugentsame fraw Margarete Brandis, weilandt Hans Wiesenhafern seligen nachgelassne Withibe, Ihrer Dochter Junfer Annen und Braut in dotem und zu einem wahren Brautschatze mitzugeben zugesagt eintausend Thall., die Helffte nach verlauf vier wochen von Zeit gehaltener Hochzeit, und die andere Helffte nach verlauf Jahres und tages, wil Ihr darneben geben Kleider und clenodien, Bethe und Betgewant, Kissen, kasten und die halbe Hochzeit-Koste uud anders, wie in Ihrem Stande gebreuchlich, und sol solchs alles unstreflich sein und zun Ehren wol passirlich. So viel aber die Mitgabe der eintausend Thaler Brautschatzes betrifft, ist verabredet, dass es reciprocè gehalten werden, und wofern sich Innerhalb Jahres und tages der unverhoffent.