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ausgesetzten Vermögens von „zwey Frauenzimmern“ der Familie eine unverheiratete, welche das 30. Lebensjahr überschritten, vaterlos ist und nicht selbst ein Vermögen von 6000 M. besitzt, eine Revenüe von 120—150 M. erhält, während das 2. Frauenzimmer eine unversorgte Witwe mit Kindern oder eine nicht mit ihrer Schuld von ihrem Manne getrennte Frau sein kann uud nach den Umständen ebenfalls 120—150 M. erhält. „Ist keine unversorgte Witwe oder getrennte Frau da, aber noch ein dergleichen unverheiratetes Frauenzimmer, so kann statt der Witwe diese die Revenüe erhalten.“ Executor der Stiftung soll jedesmal einer aus der {{Sperrschrift|Schuster}}’schen Familie sein, der den Namen {{Sperrschrift|Schuster}} fuhrt.) | |||
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ausgesetzten Vermögens von „zwey Frauenzimmern“ der Familie eine unverheiratete, welche das 30. Lebensjahr überschritten, vaterlos ist und nicht selbst ein Vermögen von 6000 M. besitzt, eine Revenüe von 120—150 M. erhält, während das 2. Frauenzimmer eine unversorgte Witwe mit Kindern oder eine nicht mit ihrer Schuld von ihrem Manne getrennte Frau sein kann uud nach den Umständen ebenfalls 120—150 M. erhält. „Ist keine unversorgte Witwe oder getrennte Frau da, aber noch ein dergleichen unverheiratetes Frauenzimmer, so kann statt der Witwe diese die Revenüe erhalten.“ Executor der Stiftung soll jedesmal einer aus der Schuster’schen Familie sein, der den Namen Schuster fuhrt.)
133. Johanne Friederike Gerhardine, geboren zu Hildesheim am 20. Juni 1808, gestorben zu Cassel am 7. Decbr. 1836.
Sie verheiratete sich am 6. Decbr. 1832 mit Carl Bölling, später Ober-Steuer-Inspektor zu Cassel, Sohn des Geheimen Ober-Bergrats Bölling zu Dortmund; - welcher Ehe zwei Kinder enstammen.