24er: Unterschied zwischen den Versionen

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Berufsbezeichnung
Berufsbezeichnung


Bedeutung: Der Begriff der 24er steht, zumindest in Württemberg, für das Gremium einer Gemeinde, das für die Durchführung der gemeindlichen Aufgaben verantwortlich war.
;Bedeutung: Der Begriff der 24er steht, zumindest in Württemberg, für das Gremium einer Gemeinde, das für die Durchführung der gemeindlichen Aufgaben verantwortlich war.


"Dem Schultheißen steht zur Seite das Gericht und eine weitere Behörde,
"Dem Schultheißen steht zur Seite das Gericht und eine weitere Behörde,
deren Name ist 24er, 16er usw. Das Gericht besteht aus 12 Mitgliedern. Neben
deren Name ist 24er, 16er, 12er usw. Das Gericht besteht aus 12 Mitgliedern. Neben
den Richtern stehen noch 4-12 'aus der Gemeind'. Gewöhnlich werden sie nach
den Richtern stehen noch 4-12 'aus der Gemeind'. Gewöhnlich werden sie nach
der Zahl benannt, die sie mit den Richtern zusammen ausmachen; gibt es neben
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24er bezeichnet. Also der Name ist auf die beschränkt, denen der höhere
24er bezeichnet. Also der Name ist auf die beschränkt, denen der höhere
Ehrentitel Richter nicht zukommt."
Ehrentitel Richter nicht zukommt."
Quelle: Fischer, Schwäbisches Wörterbusch (dort zitiert aus Knapp, Die 4 Heilbronner
 
Dörfer)
;Quelle(n): Fischer, Schwäbisches Wörterbuch (dort zitiert aus Knapp, Die 4 Heilbronner Dörfer)


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 17. März 2017, 16:53 Uhr

Berufsbezeichnung

Bedeutung
Der Begriff der 24er steht, zumindest in Württemberg, für das Gremium einer Gemeinde, das für die Durchführung der gemeindlichen Aufgaben verantwortlich war.

"Dem Schultheißen steht zur Seite das Gericht und eine weitere Behörde, deren Name ist 24er, 16er, 12er usw. Das Gericht besteht aus 12 Mitgliedern. Neben den Richtern stehen noch 4-12 'aus der Gemeind'. Gewöhnlich werden sie nach der Zahl benannt, die sie mit den Richtern zusammen ausmachen; gibt es neben den 12 Richtern 12 aus der Gemeinde, so werden diese 12 (und nur sie) als 24er bezeichnet. Also der Name ist auf die beschränkt, denen der höhere Ehrentitel Richter nicht zukommt."

Quelle(n)
Fischer, Schwäbisches Wörterbuch (dort zitiert aus Knapp, Die 4 Heilbronner Dörfer)