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Die Begriffe '''Bauernschaft''' und '''''Bauerschaft''''' (ohne "n") sind mehrdeutig und werden - historisch und regional - unterschiedlich verwendet. Heute wird zumeist | Die Begriffe '''Bauernschaft''' und '''''Bauerschaft''''' (ohne "n") sind mehrdeutig und werden - historisch und regional - unterschiedlich verwendet. Heute wird eine zumeist kleine [[Bauer (Berufsbezeichnung)|bäuerliche]] [[Siedlungsform]] als Bauerschaft und der [[Bauernstand]] als Bauernschaft bezeichnet. | ||
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Am häufigsten wird als | Am häufigsten wird als Bauerschaft heute eine [[Ortschaft]] bezeichnet, eine [[Siedlung]], die - wie der Name schon sagt - zumeist nur aus wenigen [[Bauernhof|Bauernhöfen]] besteht. Eine Bauerschaft hat nur selten [[Gemeinde]]-Status, meistens ist sie ein [[Ortsteil|Orts]]- oder [[Stadtteil]]. <br /> | ||
Vor allem in Norddeutschland findet der Begriff häufig noch offizielle Verwendung, obwohl diese Siedlungen längst über ein paar Höfe hinaus angewachsen sind; ''siehe beispielsweise:'' [[Isernhagen]]. | Vor allem in Norddeutschland findet der Begriff häufig noch offizielle Verwendung, obwohl diese Siedlungen längst über ein paar Höfe hinaus angewachsen sind; ''siehe beispielsweise:'' [[Isernhagen]]. | ||
Die Verwendung im Sinne einer Ansiedlung geht zurück auf die Bezeichnung Bauer-Schaft (ohne "n"): Das althochdeutsche ''burschap'' oder ''buerschap'' und die latinisierte Form ''burscapium'' ist abgeleitet von ''bur'' = Haus und bedeutete im Mittelalter ursprünglich etwa "Höfeverband" oder kleiner Siedlungskomplex. Es ist nicht möglich, die Siedlungsform einer | Die Verwendung im Sinne einer Ansiedlung geht zurück auf die Bezeichnung Bauer-Schaft (ohne "n"): Das althochdeutsche ''burschap'' oder ''buerschap'' und die latinisierte Form ''burscapium'' ist abgeleitet von ''bur'' = Haus und bedeutete im Mittelalter ursprünglich etwa "Höfeverband" oder kleiner Siedlungskomplex. Es ist nicht möglich, die Siedlungsform einer Bauerschaft für die deutschsprachigen Länder einheitlich zu beschreiben. Vielmehr verstand sich diese als selbst definierte Siedlungsgemeinschaft einiger mehr oder weniger nahe gelegener Höfe. | ||
Nur anhand der Lage der einzelnen Höfe und ihrer [[Länderei]]en sowie unter Berücksichtigung der [[Flurform]]en und [[Flurname]]n im [[Urkataster]] lässt sich die Lage einer (ehemaligen) | Nur anhand der Lage der einzelnen Höfe und ihrer [[Länderei]]en sowie unter Berücksichtigung der [[Flurform]]en und [[Flurname]]n im [[Urkataster]] lässt sich die Lage einer (ehemaligen) Bauerschaft relativ genau erschließen. | ||
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Der historische Begriff der Bauern-Schaft meint eine bestimmte mittelalterliche Organisationsform, ähnlich den bäuerlichen [[Zunft|Gilden]] oder [[Nachbar]]schaften, teils auf lokaler, teils auf regionaler Ebene. Häufig waren diese Bauernschaften als Gesamtheit mehrerer kleiner Siedlungen im Rahmen des [[Lehnswesen]]s einer Herrschaft, etwa einer [[Burg]] zugehörig. | Der historische Begriff der Bauern-Schaft meint eine bestimmte mittelalterliche Organisationsform, ähnlich den bäuerlichen [[Zunft|Gilden]] oder [[Nachbar]]schaften, teils auf lokaler, teils auf regionaler Ebene. Häufig waren diese Bauernschaften als Gesamtheit mehrerer kleiner Siedlungen im Rahmen des [[Lehnswesen]]s einer Herrschaft, etwa einer [[Burg]] zugehörig. | ||
Die Bauernschaft kennzeichnete gleichfalls einen [[Rechtsbezirk]] und damit eine frühe Form der [[Selbstverwaltung]]. Die Versammlung der Bauern einer solchen ''burschap'', das ''burgericht'', bildete dabei das [[Rechtsorgan]] dieser [[Gemeinschaft]]. Das Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer Bauernschaft wurde nicht nur durch den eigenen gewählten [[Bauerrichter]] geprägt, sondern auch durch | Die Bauernschaft kennzeichnete gleichfalls einen [[Rechtsbezirk]] und damit eine frühe Form der [[Selbstverwaltung]]. Die Versammlung der Bauern einer solchen '' [[Burscapium|burschap]]'', das ''[[Burrichter|burgericht]]'', bildete dabei das [[Rechtsorgan]] dieser [[Gemeinschaft]]. Das Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer Bauernschaft wurde nicht nur durch den eigenen gewählten [[Bauerrichter]] geprägt, sondern auch durch eine jeweils ortsbezogene geschlossene [[Gemarkung|Markenzugehörigkeit]]. Hinzu kamen die gemeinschaftlichen Feste, zum Beispiel das Vertrinken der vom Bauerrichter erhobenen [[Strafgeld]]er (''Brüchten'') oder später manchmal [[Schützenfest]]e sowie die gemeinsame Verantwortlichkeit für [[Steuer]]zahlungen. | ||
Heute wird der Begriff in ähnlicher Form gebraucht, wenn unterschiedslos alle Bauern eines Ortes, unabhängig von ihren Mitgliedschaften in unterschiedlichen Berufsverbänden, zum Beispiel im [[Deutscher Bauernverband e.V.|DBV]], gemeint sind (''vgl.'' [[Jägerschaft]]). | Heute wird der Begriff in ähnlicher Form gebraucht, wenn unterschiedslos alle Bauern eines Ortes, unabhängig von ihren Mitgliedschaften in unterschiedlichen Berufsverbänden, zum Beispiel im [[Deutscher Bauernverband e.V.|DBV]], gemeint sind (''vgl.'' [[Jägerschaft]]). | ||
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Aktuelle Version vom 21. April 2022, 14:46 Uhr
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Der Begriff
Verschiedene Bedeutungen
Die Begriffe Bauernschaft und Bauerschaft (ohne "n") sind mehrdeutig und werden - historisch und regional - unterschiedlich verwendet. Heute wird eine zumeist kleine bäuerliche Siedlungsform als Bauerschaft und der Bauernstand als Bauernschaft bezeichnet.
Siedlungsform Bauerschaft
Am häufigsten wird als Bauerschaft heute eine Ortschaft bezeichnet, eine Siedlung, die - wie der Name schon sagt - zumeist nur aus wenigen Bauernhöfen besteht. Eine Bauerschaft hat nur selten Gemeinde-Status, meistens ist sie ein Orts- oder Stadtteil.
Vor allem in Norddeutschland findet der Begriff häufig noch offizielle Verwendung, obwohl diese Siedlungen längst über ein paar Höfe hinaus angewachsen sind; siehe beispielsweise: Isernhagen.
Die Verwendung im Sinne einer Ansiedlung geht zurück auf die Bezeichnung Bauer-Schaft (ohne "n"): Das althochdeutsche burschap oder buerschap und die latinisierte Form burscapium ist abgeleitet von bur = Haus und bedeutete im Mittelalter ursprünglich etwa "Höfeverband" oder kleiner Siedlungskomplex. Es ist nicht möglich, die Siedlungsform einer Bauerschaft für die deutschsprachigen Länder einheitlich zu beschreiben. Vielmehr verstand sich diese als selbst definierte Siedlungsgemeinschaft einiger mehr oder weniger nahe gelegener Höfe.
Nur anhand der Lage der einzelnen Höfe und ihrer Ländereien sowie unter Berücksichtigung der Flurformen und Flurnamen im Urkataster lässt sich die Lage einer (ehemaligen) Bauerschaft relativ genau erschließen.
Verfasste Bauernschaft
Der historische Begriff der Bauern-Schaft meint eine bestimmte mittelalterliche Organisationsform, ähnlich den bäuerlichen Gilden oder Nachbarschaften, teils auf lokaler, teils auf regionaler Ebene. Häufig waren diese Bauernschaften als Gesamtheit mehrerer kleiner Siedlungen im Rahmen des Lehnswesens einer Herrschaft, etwa einer Burg zugehörig.
Die Bauernschaft kennzeichnete gleichfalls einen Rechtsbezirk und damit eine frühe Form der Selbstverwaltung. Die Versammlung der Bauern einer solchen burschap, das burgericht, bildete dabei das Rechtsorgan dieser Gemeinschaft. Das Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer Bauernschaft wurde nicht nur durch den eigenen gewählten Bauerrichter geprägt, sondern auch durch eine jeweils ortsbezogene geschlossene Markenzugehörigkeit. Hinzu kamen die gemeinschaftlichen Feste, zum Beispiel das Vertrinken der vom Bauerrichter erhobenen Strafgelder (Brüchten) oder später manchmal Schützenfeste sowie die gemeinsame Verantwortlichkeit für Steuerzahlungen.
Heute wird der Begriff in ähnlicher Form gebraucht, wenn unterschiedslos alle Bauern eines Ortes, unabhängig von ihren Mitgliedschaften in unterschiedlichen Berufsverbänden, zum Beispiel im DBV, gemeint sind (vgl. Jägerschaft).
Register von Bauerschaften
GOV-Objekttyp
4 - Bauerschaft - {deu=Bauerschaft, dut=buurtschap}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Bauerschaft, ist (auf dut) buurtschap,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben