Parlamentarier: Unterschied zwischen den Versionen
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Parlamentarier genießen in den meisten Staaten juristische Immunität<ref>{{Wikipedia-Link|Politische_Immunität|Politische Immunität}}</ref>, d. h. sie unterliegen nicht der Strafverfolgung, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität (verkürzt: juristische Freistellung von Strafe<ref>{{Wikipedia-Link|Indemnität}}</ref>) können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden. | |||
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* [[Parlamentarier in den Parlamenten der deutschen Minderheiten in Ostmittel- und Südosteuropa 1919-1945]] | |||
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Aktuelle Version vom 6. Dezember 2013, 12:20 Uhr
Bedeutung
- Parlamentarier[1]
- auch: Abgeordnete, Repräsentanten, Deputierte, Volksvertreter
- Bedeutung
- von Wahlberechtigten in einer Versammlung, z. B. Parlament oder Nationalversammlung, gewählte Personen.
Parlamentarier genießen in den meisten Staaten juristische Immunität[2], d. h. sie unterliegen nicht der Strafverfolgung, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität (verkürzt: juristische Freistellung von Strafe[3]) können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.
Literatur
- Quelle(n)
- ↑ Artikel Parlamentarier. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Artikel Politische Immunität. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Artikel Indemnität. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.