Parlamentarier: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(hat „Parlamentarier“ nach „Parlamentarier in den Parlamenten der deutschen Minderheiten in Ostmittel- und Südosteuropa 1919-1945“ verschoben: Artikel beschreibt nicht Parlamentarier allgemein sondern genau diese Literaturquelle...)
 
K (Optik)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
#REDIRECT [[Parlamentarier in den Parlamenten der deutschen Minderheiten in Ostmittel- und Südosteuropa 1919-1945]]
__TOC__
 
== Bedeutung ==
;Parlamentarier<ref>{{Wikipedia-Link|Parlamentarier}}</ref>: auch: Abgeordnete, Repräsentanten, Deputierte, Volksvertreter
 
;Bedeutung: von Wahlberechtigten in einer Versammlung, z. B. Parlament oder Nationalversammlung, gewählte Personen.
 
Parlamentarier genießen in den meisten Staaten juristische Immunität<ref>{{Wikipedia-Link|Politische_Immunität|Politische Immunität}}</ref>, d. h. sie unterliegen nicht der Strafverfolgung, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität (verkürzt: juristische Freistellung von Strafe<ref>{{Wikipedia-Link|Indemnität}}</ref>) können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.
 
== Literatur ==
* [[Parlamentarier in den Parlamenten der deutschen Minderheiten in Ostmittel- und Südosteuropa 1919-1945]]
 
----
 
;Quelle(n):
<references />
 
[[Kategorie:Berufsgruppe]]

Aktuelle Version vom 6. Dezember 2013, 12:20 Uhr

Bedeutung

Parlamentarier[1]
auch: Abgeordnete, Repräsentanten, Deputierte, Volksvertreter
Bedeutung
von Wahlberechtigten in einer Versammlung, z. B. Parlament oder Nationalversammlung, gewählte Personen.

Parlamentarier genießen in den meisten Staaten juristische Immunität[2], d. h. sie unterliegen nicht der Strafverfolgung, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität (verkürzt: juristische Freistellung von Strafe[3]) können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.

Literatur


Quelle(n)
  1. Artikel Parlamentarier. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  2. Artikel Politische Immunität. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  3. Artikel Indemnität. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.