Fehde: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Fehde = Privatfehde'''
'''Fehde = Auseinandersetzung'''


ein Privatkrieg, die nicht notwendig eine Missetat des Gegners voraussetzte, sondern auch z. B. wegen Besitzstreitigkeiten entstehen konnte; sie durfte (seit 1186 reichsgesetzlich) nur nach förmlicher Fehde-Ansage mittels Fehdebrief nach dreitägiger Frist beginnen.
Die Fehde war im Mittelalter und der Frühen Neuzeit ein anerkanntes Rechtsmittel, das meist von Adeligen, aber auch von Bünden, Städten und sogar Bauern genutzt wurde. Trotz aller Vorbehalte der Forschung wird die spätmittelalterliche Fehdeführung fälschlicherweise noch immer gern mit sogenannten "[[Raubritter|Raubrittern]]" in Verbindung gebracht.
 
Eine Privatfede setzte nicht notwendig eine Missetat des Gegners voraus, sondern konnte auch bei unterschiedlicher Rechtsauffassung wegen Besitzstreitigkeiten entstehen; sie durfte (seit 1186 reichsgesetzlich) nur nach förmlicher Fehde-Ansage mittels Fehdebrief nach dreitägiger Frist beginnen.


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 15. Dezember 2017, 16:36 Uhr

Fehde = Auseinandersetzung

Die Fehde war im Mittelalter und der Frühen Neuzeit ein anerkanntes Rechtsmittel, das meist von Adeligen, aber auch von Bünden, Städten und sogar Bauern genutzt wurde. Trotz aller Vorbehalte der Forschung wird die spätmittelalterliche Fehdeführung fälschlicherweise noch immer gern mit sogenannten "Raubrittern" in Verbindung gebracht.

Eine Privatfede setzte nicht notwendig eine Missetat des Gegners voraus, sondern konnte auch bei unterschiedlicher Rechtsauffassung wegen Besitzstreitigkeiten entstehen; sie durfte (seit 1186 reichsgesetzlich) nur nach förmlicher Fehde-Ansage mittels Fehdebrief nach dreitägiger Frist beginnen.