Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)/34: Unterschied zwischen den Versionen
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selbstverständlich nur dann weg, wenn der Betreffende selbst persönlich an kriegerischen Handlungen, Schlachten, Gefechten usw. teilnimmt oder wenn größere Verluste eingetreten sind. | |||
{{NE}}Bei Sterbefällen von Unteroffizieren und Mannschaften, die zu einer mobilen Truppe gehören und in die Kriegsstammrolle eingetragen sind, erstattet der nächste mit Disziplinargewalt versehene Vorgesetzte die Anzeige, also regelmäßig der Chef oder Führer der Kompagnie, Eskadron, Batterie usw., bei welcher der Gestorbene gestanden hat, in folgender Form: Es wird ein Auszug aus der Kriegsstammrolle mit Spalte 1 bis 9 ausgefüllt — kann eine Spalte, weil die Angaben unbekannt sind, nicht ausgefüllt werden, so ist das besonders zu vermerken „unbekannt" — angefertigt, in die Spalte „Zusätze zu den Personalnotizen" wird Ort, Zeit und Ursache des Todes eingetragen, der Auszug erhält die Aufschrift „Sterbefall" und wird vom Vorgesetzten mit Angabe des Orts, seines Vor- und Familiennamens und Dienstgrades beglaubigt. Die Beglaubigung — Beidrückung des Dienststempels — darf auf keinen Fall fehlen. Von einem anderen als dem bezeichneten Vorgesetzten darf die Anzeige nur auf ausdrücklichen Befehl desselben und nur | |||
mit dem Zusatz "Auf Befehl des … Kommandeurs des … (des Vorstandes der …)" unterschrieben werden. Dieser Auszug muß weiter noch mit dem Stempel des Regiments oder des selbständigen Truppenteils (z. B. Jäger-, Pionier-Bataillon, Feld-Pionier-Kompagnie usw.) versehen werden. Der Auszug wird entweder durch den Ersatztruppenteil dem Standesbeamten oder beim Mangel eines im Inlande zuständigen Standesbeamten dem Zentral-Nachweise-Bureau des Kriegsministeriums übersandt. | |||
{{NE}}Sind bei einer Truppe mehrere Sterbefälle eingetreten, so braucht kein besonderer Auszug für jeden einzelnen Sterbefall angefertigt zu werden, sondern es können Listen über |
Aktuelle Version vom 18. Februar 2012, 13:36 Uhr
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selbstverständlich nur dann weg, wenn der Betreffende selbst persönlich an kriegerischen Handlungen, Schlachten, Gefechten usw. teilnimmt oder wenn größere Verluste eingetreten sind.
Bei Sterbefällen von Unteroffizieren und Mannschaften, die zu einer mobilen Truppe gehören und in die Kriegsstammrolle eingetragen sind, erstattet der nächste mit Disziplinargewalt versehene Vorgesetzte die Anzeige, also regelmäßig der Chef oder Führer der Kompagnie, Eskadron, Batterie usw., bei welcher der Gestorbene gestanden hat, in folgender Form: Es wird ein Auszug aus der Kriegsstammrolle mit Spalte 1 bis 9 ausgefüllt — kann eine Spalte, weil die Angaben unbekannt sind, nicht ausgefüllt werden, so ist das besonders zu vermerken „unbekannt" — angefertigt, in die Spalte „Zusätze zu den Personalnotizen" wird Ort, Zeit und Ursache des Todes eingetragen, der Auszug erhält die Aufschrift „Sterbefall" und wird vom Vorgesetzten mit Angabe des Orts, seines Vor- und Familiennamens und Dienstgrades beglaubigt. Die Beglaubigung — Beidrückung des Dienststempels — darf auf keinen Fall fehlen. Von einem anderen als dem bezeichneten Vorgesetzten darf die Anzeige nur auf ausdrücklichen Befehl desselben und nur mit dem Zusatz "Auf Befehl des … Kommandeurs des … (des Vorstandes der …)" unterschrieben werden. Dieser Auszug muß weiter noch mit dem Stempel des Regiments oder des selbständigen Truppenteils (z. B. Jäger-, Pionier-Bataillon, Feld-Pionier-Kompagnie usw.) versehen werden. Der Auszug wird entweder durch den Ersatztruppenteil dem Standesbeamten oder beim Mangel eines im Inlande zuständigen Standesbeamten dem Zentral-Nachweise-Bureau des Kriegsministeriums übersandt.
Sind bei einer Truppe mehrere Sterbefälle eingetreten, so braucht kein besonderer Auszug für jeden einzelnen Sterbefall angefertigt zu werden, sondern es können Listen über