Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)/12: Unterschied zwischen den Versionen
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=== II. Die Eintragungen im allgemeinen. === | === II. Die Eintragungen im allgemeinen. === | ||
1. In welcher Reihenfolge die Eintragungen in die Stammrolle stattfinden, ist bei der ersten Aufstellung der Stammrolle gleichgültig; nur müssen die späteren Eintragungen — also nach der ersten Aufstellung der Rolle — in zeitlicher Reihenfolge geschehen, und zwar ohne Rücksicht auf den Dienstgrad. Wenn z.B. die erste Aufstellung bis Nr. 250 ging und der Schreiber seinen Feldwebel unter Nr. 1, den Vizefeldwebel unter Nr. 2, dann die Unteroffiziere unter Nr. 3 bis 20, die Gefreiten von 21 bis 31, endlich die übrigen Mannschaften eingetragen hat, so muß von Nr. 251 an nur der Zeit nach, wie von Tag zu Tag der Zugang zur Kompagnie erfolgt, eingetragen werden, es können also unter Nr. 251 bis 255 Mannschaften, in Nr. 256 ein Vizefeldwebel, in Nr. 257 ein Gefreiter eingetragen stehen. Nach der Beendigung der ersten Aufstellung der Stammrolle ist eben nur die zeitliche Reihenfolge maßgebend. | {{NE}}1. In welcher Reihenfolge die Eintragungen in die Stammrolle stattfinden, ist bei der ''ersten'' Aufstellung der Stammrolle gleichgültig; nur müssen die ''späteren'' Eintragungen — also ''nach'' der ersten Aufstellung der Rolle — in ''zeitlicher'' Reihenfolge geschehen, und zwar ohne Rücksicht auf den Dienstgrad. Wenn z. B. die erste Aufstellung bis Nr. 250 ging und der Schreiber seinen Feldwebel unter Nr. 1, den Vizefeldwebel unter Nr. 2, dann die Unteroffiziere unter Nr. 3 bis 20, die Gefreiten von 21 bis 31, endlich die übrigen Mannschaften eingetragen hat, so muß von Nr. 251 an ''nur der Zeit nach'', wie von Tag zu Tag der Zugang zur Kompagnie erfolgt, eingetragen werden, es können also unter Nr. 251 bis 255 Mannschaften, in Nr. 256 ein Vizefeldwebel, in Nr. 257 ein Gefreiter eingetragen stehen. Nach der Beendigung der ersten Aufstellung der Stammrolle ist eben nur die ''zeitliche'' Reihenfolge maßgebend. | ||
Hauptsache ist vor allem für die Eintragung, daß die Nummer jedes Mannes in der | {{NE}}Hauptsache ist vor allem für die Eintragung, daß die ''Nummer jedes Mannes in der Kriegsstammrolle'' mit der ''Nummer seiner Erkennungsmarke'' (Felddienstordnung 479) übereinstimmt. Deshalb sind nach der Vorschrift in § 3 Ziff. 3 der Anl. 9 H.O. die Erkennungsmarken der Ersatzmannschaften usw., die auf den Kriegsschauplatz nachgesandt werden, nur mit dem vollen Namen ohne Nummer zu versehen, die Nummer soll erst nach der Aufnahme in die Kriegsstammrolle der Feldtruppen nachträglich in die Erkennungsmarke eingeschlagen werden. Diese Bestimmung ist allerdings durch Erlaß des Kriegsministeriums vom 28.7.1915 (A.V.Bl. 1915, S. 335) dahin abgeändert worden, daß zur sicheren Feststellung Gefallener der ''Ersatz''truppenteil ''auch die'' |
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II. Die Eintragungen im allgemeinen.
1. In welcher Reihenfolge die Eintragungen in die Stammrolle stattfinden, ist bei der ersten Aufstellung der Stammrolle gleichgültig; nur müssen die späteren Eintragungen — also nach der ersten Aufstellung der Rolle — in zeitlicher Reihenfolge geschehen, und zwar ohne Rücksicht auf den Dienstgrad. Wenn z. B. die erste Aufstellung bis Nr. 250 ging und der Schreiber seinen Feldwebel unter Nr. 1, den Vizefeldwebel unter Nr. 2, dann die Unteroffiziere unter Nr. 3 bis 20, die Gefreiten von 21 bis 31, endlich die übrigen Mannschaften eingetragen hat, so muß von Nr. 251 an nur der Zeit nach, wie von Tag zu Tag der Zugang zur Kompagnie erfolgt, eingetragen werden, es können also unter Nr. 251 bis 255 Mannschaften, in Nr. 256 ein Vizefeldwebel, in Nr. 257 ein Gefreiter eingetragen stehen. Nach der Beendigung der ersten Aufstellung der Stammrolle ist eben nur die zeitliche Reihenfolge maßgebend.
Hauptsache ist vor allem für die Eintragung, daß die Nummer jedes Mannes in der Kriegsstammrolle mit der Nummer seiner Erkennungsmarke (Felddienstordnung 479) übereinstimmt. Deshalb sind nach der Vorschrift in § 3 Ziff. 3 der Anl. 9 H.O. die Erkennungsmarken der Ersatzmannschaften usw., die auf den Kriegsschauplatz nachgesandt werden, nur mit dem vollen Namen ohne Nummer zu versehen, die Nummer soll erst nach der Aufnahme in die Kriegsstammrolle der Feldtruppen nachträglich in die Erkennungsmarke eingeschlagen werden. Diese Bestimmung ist allerdings durch Erlaß des Kriegsministeriums vom 28.7.1915 (A.V.Bl. 1915, S. 335) dahin abgeändert worden, daß zur sicheren Feststellung Gefallener der Ersatztruppenteil auch die