Genealogischer Kalender/2012/Mai/05: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Tecklenburger Brüchtenregister zum Jahr 1583 verzeichnen folgenden Eintrag „''Johanneman hatt die Cortschen zu Lengerke [=Lengerich] imgleichen Peek Annen vnd Saetgeseke jn Drunckenheyt vor Zaubersche geschulden vnd heute dato den 11. May [1583] einen Wedderuff gethaen, gifft meynem gnedigen Herrn vor die Schuldungh zur Abtragh 6 gg [Goldgulden]''“. Der Bauer Johannemann hatte also in angetrunkenem Zustand drei Lengericher Frauen als Hexen bezichtigt, musste dieses Gerücht zurücknehmen und wurde für seine Tat zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt. Und im Jahre 1620 heißt es: ''„Lynen [=Lienen] Bartoldts Herman abtraght gethaen, das er Herman zum Doethagen [geschulden], als solte er vff einen weissen pferde reitten vnd einen schwarzten Hundt mit einer glüwenden Zungen hinter sich haben, gibt zur straff 2 ggl. [=Goldgulden].“'' Auch Herman Bartoldt wurde für die Bezichtigung des Hermann zum Doethagen mit bösen Mächten im Bunde zu sein, empfindlich bestraft. | |||
Christof Spannhoff | <br> | ||
Während derartige Bezichtigungen, die im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Zauberei standen, in anderen Regionen lebensbedrohlich werden konnten, wurden im Tecklenburger Land die Denunzianten bestraft! Dessen rühmen sich die Tecklenburger bis heute. Doch wie kam es dazu, dass die Grafschaft Tecklenburg nicht von der frühneuzeitlichen Hexenverfolgungswelle erfasst wurde, obwohl sich der Glaube an Zauberei und Hexen in der Bevölkerung ja augenfällig belegen lässt? Und welche Rolle spielten die Henker oder Scharfrichter in dieser Region, wenn es in diesem Zusammenhang nur wenig „zu richten“ gab? Wie verdienten Sie ihren Lebensunterhalt und wie lebte es sich mit einem „unehrenhaften“ Beruf? Welche Spuren dieses in Deutschland ausgestorbenen „Berufes“ lassen sich evtl. heute noch finden? Diese Fragen werden in einem Vortrag mit dem Titel „Von Hexen und Henkern im Tecklenburger Land“ von Christof Spannhoff beantwortet. | |||
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<span style="color: rgb(51, 102, 255);">'''Der Eintritt ist frei, Gäste herzlich willkommen.'''</span><br> | |||
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E-Mail : mailto:info@Tecklenburger-Familienforschung.de<br> | E-Mail : mailto:info@Tecklenburger-Familienforschung.de<br> | ||
Homepage: http://www.Familienforschung-Tecklenburger-Land.de<br> | Homepage: http://www.Familienforschung-Tecklenburger-Land.de<br> | ||
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[[Kategorie:Genealogischer Kalender]] | [[Kategorie:Genealogischer Kalender]] |
Aktuelle Version vom 26. April 2012, 15:14 Uhr
Enger bei Herford
Vortrag von Stefan Mettenbrink, Kirchlengern: „Vorstellung Familienbande - ein Programm zum Verwalten von genealogischen Personendaten“
Ort: Gaststätte Cassing, Bünder Straße 2, 32130 Enger
Zeit: 14:00 - 16:00 Uhr
Die Teilnahme ist kostenlos, Gäste sind jederzeit herzlich willkommen!
Eine Veranstaltung der Arbeitsgruppe Familienforschung Kreis Herford (eine Regionalgruppe der OSFA)
Tecklenburg / Osnabrück
Familienforschung Tecklenburger Land (TEFAM) e.V.:
Samstag, den 05. Mai 2012, 14.00 Uhr
Hotel-Restaurant Bismarckhöhe, Am Weingarten 41-43
49545 Tecklenburg
Christof Spannhoff, Lienen:
„Von Hexen und Henkern im Tecklenburger Land"
Die Tecklenburger Brüchtenregister zum Jahr 1583 verzeichnen folgenden Eintrag „Johanneman hatt die Cortschen zu Lengerke [=Lengerich] imgleichen Peek Annen vnd Saetgeseke jn Drunckenheyt vor Zaubersche geschulden vnd heute dato den 11. May [1583] einen Wedderuff gethaen, gifft meynem gnedigen Herrn vor die Schuldungh zur Abtragh 6 gg [Goldgulden]“. Der Bauer Johannemann hatte also in angetrunkenem Zustand drei Lengericher Frauen als Hexen bezichtigt, musste dieses Gerücht zurücknehmen und wurde für seine Tat zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt. Und im Jahre 1620 heißt es: „Lynen [=Lienen] Bartoldts Herman abtraght gethaen, das er Herman zum Doethagen [geschulden], als solte er vff einen weissen pferde reitten vnd einen schwarzten Hundt mit einer glüwenden Zungen hinter sich haben, gibt zur straff 2 ggl. [=Goldgulden].“ Auch Herman Bartoldt wurde für die Bezichtigung des Hermann zum Doethagen mit bösen Mächten im Bunde zu sein, empfindlich bestraft.
Während derartige Bezichtigungen, die im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Zauberei standen, in anderen Regionen lebensbedrohlich werden konnten, wurden im Tecklenburger Land die Denunzianten bestraft! Dessen rühmen sich die Tecklenburger bis heute. Doch wie kam es dazu, dass die Grafschaft Tecklenburg nicht von der frühneuzeitlichen Hexenverfolgungswelle erfasst wurde, obwohl sich der Glaube an Zauberei und Hexen in der Bevölkerung ja augenfällig belegen lässt? Und welche Rolle spielten die Henker oder Scharfrichter in dieser Region, wenn es in diesem Zusammenhang nur wenig „zu richten“ gab? Wie verdienten Sie ihren Lebensunterhalt und wie lebte es sich mit einem „unehrenhaften“ Beruf? Welche Spuren dieses in Deutschland ausgestorbenen „Berufes“ lassen sich evtl. heute noch finden? Diese Fragen werden in einem Vortrag mit dem Titel „Von Hexen und Henkern im Tecklenburger Land“ von Christof Spannhoff beantwortet.
Der Eintritt ist frei, Gäste herzlich willkommen.
E-Mail : mailto:info@Tecklenburger-Familienforschung.de
Homepage: http://www.Familienforschung-Tecklenburger-Land.de