Amt Werne: Unterschied zwischen den Versionen
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* Der Beifang Lenklar im selbigen Kirchspiel umfaßte die gleichnamige Bauerschaft und befand sich im Besitz des Probstes vom Kloster Kappenberg. | * Der Beifang Lenklar im selbigen Kirchspiel umfaßte die gleichnamige Bauerschaft und befand sich im Besitz des Probstes vom Kloster Kappenberg. | ||
* Zu Werne und Olfen gab es Stadtrichter. | * Zu Werne und Olfen gab es Stadtrichter. | ||
* Die Osterbauerschaft des Kirchspiels Ascheberg war dem Gericht Wolbeck unterstellt und nahm damit eine Sonderstellung ein. | * Die Osterbauerschaft des Kirchspiels Ascheberg war dem Gericht Wolbeck unterstellt und nahm damit eine Sonderstellung ein. |
Version vom 14. Dezember 2005, 14:57 Uhr
Historische Hierarchie
Regional > Historische deutsche Staaten > Fürstbistum Münster > Amt im Fürstbistum Münster > Amt Werne
Einleitung
- Das Amt Werne bestand ursprünglich aus dem gleichnamigen Gogerichtsbezirk sowie einigen kleineren Beifängen oder Patrimonialgerichtsbarkeiten.
- Die Gerichtsbarkeit über die Werner Bauerschaften Horst, Stockum und Wessel besaßen die Besitzer des Hofes zu Stockum.
- Der Beifang Kapelle gehörte zur Pfarrei Werne unterstand hoheitsmäßig den Herren zu Nordkirchen.
- Der Beifang Lenklar im selbigen Kirchspiel umfaßte die gleichnamige Bauerschaft und befand sich im Besitz des Probstes vom Kloster Kappenberg.
- Zu Werne und Olfen gab es Stadtrichter.
- Die Osterbauerschaft des Kirchspiels Ascheberg war dem Gericht Wolbeck unterstellt und nahm damit eine Sonderstellung ein.
- Das Gogericht Werne, das auch zu Davensberg tagte, war sowohl im Besitz des Fürstbischofs als auch im Besitz der Herren auf Haus Davensberg. Im Jahre 1696 wurden die Ansprüche geteilt. Es bildete sich dadurch das Gogericht Davensberg, zu dem die Kirchspiele Ascheberg (ohne die Osterbauerschaft), Nordkirchen, Ottmarsbocholt, Selm, Seppenrade und Südkirchen sowie die Lüdinghausener Bauerschaften Brochtrup, Ermen, Tullinghoff und die Olfener Bauerschaften Rechede und Kökelsum gehörten. Fortan übten die Besitzer des Hauses Nordkirchen als Rechtsnachfolger der Davensberger Herren dort die Gerichtsbarkeit aus.
- Münster behielt den übrigen Teil des Werner Gogerichtes, wozu die Kirchspiele Altenlünen, Bockum, Bork, Herbern, Hövel, Olfen (ohne die o.g. Bauerschaften) und Werne (ohne die genannten Beifänge) gehörten.
- Es gab daher vierzehn Kirchspiele im Amt Werne. Allerdings gehörte das Dorf Altenlünen zum Territorium der Grafschaft Mark.
Besitzer
Fürstbistum Münster bis 1802, danach an Preußen.
Amtsverwaltung
Hochstift Münsterische Beamte
und Gerichte auf dem Lande
Drosten
- S.T. Herr Adrian Wilhelm von Nagel zu Ittlingen, Droste (1776)
Amtsrentmeister
- Herr Godfried Joseph Heckmann, Renthmeister (1776).
Gericht
- Herr Franz Anton Schmitz, Richter (1776)
- Herr Hermann Anton Stroband, Advocatus Fisci (1776)
- Friderich Aulike, Procurator Fiscal. (1776)
- Franz Adolph Zumbusch, Procurator (1776)
- Adam Schultz, Procurator (1776)
- Florenz Balduin Deutz, Gerichtsschr. (1776)
- Joh. Bernh. Tilman, Hausvogt (1776)
- Johann Henrich Tilman, Adjunct. (1776)
Politische Einteilung
Kirchspiele im Amt Werne
Historische Gerichtsbezirke
Freigerichtsbarkeit
Gogerichtsbarkeit
Kirchspiele und ihre Bauerschaften
Kirchliche Einteilung
Archidiakonate
Datenerfassung von Kirchenbüchern
Archiv
- Staatsarchiv Münster (STAM), Bestand: Fürstbistum Münster, Ämter. Findbuch A 83 IX mit Index, 245 Akten
Bibliografie
Geschichte
Besitzwechsel
- 1802 Das Königreich Preußen nimmt einen Großteil des Fürstentums Münster auf Grund französisch-preußischer Entschädigungs-Vereinbarungen als nunmehriges Erbfürstentum Münster in Besitz.
Weiterführende Internetlinks
Webgeschichte: http://www.his-data.de/territor/d/reich1/kreise/westfalen/muenster,bt/
Geschichtsportal Westfalen: http://www.westfaelische-geschichte.de
Historisches Amt im Fürstbistum Münster | |
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