Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 4 (Strange)/048: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Arend (Diskussion • Beiträge) (fertig) |
||
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Strange Beiträge 4|047|52|049| | <noinclude>{{Strange Beiträge 4|047|52|049|fertig}}</noinclude> | ||
<noinclude><ol start="4"></noinclude><includeonly></li></includeonly> | |||
<li> Maria Theresia von Schade Canonissin in den Stiftern Oberndorf und Geseke, ist im 32. Jahr ihres Alters den 18. März 1773 zu Geseke gestorben.</li></ol> | |||
Oberndorf und Geseke, | |||
18. März 1773 zu Geseke gestorben. | {{NE}}Mit seiner dritten Gattin hatte Freiherr von Schade folgende vier Kinder: | ||
Mit seiner dritten Gattin hatte Freiherr von Schade folgende | # Anna Sophia von Schade ist vor 1795 gestorben. Aus ihrer Ehe mit Joseph von Papen stammen zwei Söhne: Caspar Theodor und Joseph Anton. | ||
vier Kinder: | # Maria Francisca von Schade Dechantin im Stift Geseke, heirathete im J. 1798 den Grossherzoglich Hessischen Hauptmann Engelbert Frh. von Wiedenbrück vom Hause Loe. Sie ist 1829 kinderlos gestorben. | ||
# Maria Josephina von Schade heirathete 1792 Johann Theodor Franz Frh. von Lüninck Herrn zu Ostwich und Borg. | |||
ihrer Ehe mit Joseph von Papen stammen zwei Söhne: | # Maximilian Friedrich von Schade wurde 1764 geboren und ist den 28. März 1783 gestorben. | ||
Caspar Theodor und Joseph Anton. | |||
{{NE}}In seinem am 5. Juny 1776 errichteten Testament vermacht Freiherr von Schade einer jeden von seinen noch lebenden fünf Töchtern 4000 Gulden, und setzt seinen Sohn Maximilian Friedrich zum Universal-Erben ein. Sollte sich aber der Fall ereigenen, dass dieser in seiner Minderjährigkeit oder nachher in ledigem Stande verstürbe, so verordnet er, dass seine Tochter Freifrau von Hörde in allen seinen Allodial- und Feudalgütern succedire, bei derselben Absterben ohne Kinder aber seine Tochter Maria Christina gedachte Güter ererbe, jedoch mit dem Beding, dass die jedesmal <tt>secundum jus primogeniturae</tt> succedirende Tochter den übrigen Töchtern und zwar einer jeden <tt>pro legitima</tt> überhaupt die Summe von 10000 Gulden, mit Einschluss der obigen 4000, entrichten solle. — So ging denn das väterliche Vermögen, nach Tod des Maximilian Friedrich, auf die Freifrau von Hörde, und sodann auf die Dechantin Maria Francisca von Schade über. Vermöge eines Vergleichs, der am 28. April 1803 zwischen der Vormundschaft der Minderjährigen von | |||
Papen und der Dechantin nunmehrigen Freifrau von Wiedenbrück abgeschlossen wurde, erhielten die Gebrüder Caspar Theodor und Joseph Anton von Papen gemeinschaftlich das Successions-Recht. Joseph Anton starb aber schon im J. 1805; und so figurirt sein Bruder von da an allein als künftiger Erbfolger. | |||
Hauptmann Engelbert Frh. von Wiedenbrück vom Hause | |||
Loe. | |||
{{Linie|10}} | |||
Franz Frh. von Lüninck Herrn zu Ostwich und Borg. | |||
ist den 28. März 1783 gestorben. | |||
In seinem am 5. Juny 1776 errichteten Testament vermacht | |||
Freiherr von Schade einer jeden | |||
fünf Töchtern 4000 Gulden, und setzt seinen Sohn Maximilian | |||
Friedrich | |||
ereigenen, | |||
in ledigem Stande verstürbe, so verordnet er, dass seine Tochter | |||
Freifrau von | |||
succedire, bei derselben Absterben ohne Kinder aber seine Tochter | |||
Maria Christina gedachte Güter ererbe, jedoch mit dem Beding, | |||
dass die jedesmal secundum jus primogeniturae succedirende | |||
4000, entrichten solle. — So ging denn das väterliche | |||
Schade über. | |||
1803 | |||
Papen und der Dechantin nunmehrigen Freifrau von | |||
Theodor und Joseph Anton | |||
Successions- | |||
und so figurirt sein Bruder von da an allein als künftiger Erbfolger. |
Aktuelle Version vom 19. August 2011, 17:38 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
1 2 3 | Heft 4 | 5 6 7 8 9 10 11 12 | |
Glossar | |
GenWiki E-Book | |
<<<Vorherige Seite [047] |
Nächste Seite>>> [049] |
Datei:Strange 04.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: fertig | |
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.
|
- Maria Theresia von Schade Canonissin in den Stiftern Oberndorf und Geseke, ist im 32. Jahr ihres Alters den 18. März 1773 zu Geseke gestorben.
Mit seiner dritten Gattin hatte Freiherr von Schade folgende vier Kinder:
- Anna Sophia von Schade ist vor 1795 gestorben. Aus ihrer Ehe mit Joseph von Papen stammen zwei Söhne: Caspar Theodor und Joseph Anton.
- Maria Francisca von Schade Dechantin im Stift Geseke, heirathete im J. 1798 den Grossherzoglich Hessischen Hauptmann Engelbert Frh. von Wiedenbrück vom Hause Loe. Sie ist 1829 kinderlos gestorben.
- Maria Josephina von Schade heirathete 1792 Johann Theodor Franz Frh. von Lüninck Herrn zu Ostwich und Borg.
- Maximilian Friedrich von Schade wurde 1764 geboren und ist den 28. März 1783 gestorben.
In seinem am 5. Juny 1776 errichteten Testament vermacht Freiherr von Schade einer jeden von seinen noch lebenden fünf Töchtern 4000 Gulden, und setzt seinen Sohn Maximilian Friedrich zum Universal-Erben ein. Sollte sich aber der Fall ereigenen, dass dieser in seiner Minderjährigkeit oder nachher in ledigem Stande verstürbe, so verordnet er, dass seine Tochter Freifrau von Hörde in allen seinen Allodial- und Feudalgütern succedire, bei derselben Absterben ohne Kinder aber seine Tochter Maria Christina gedachte Güter ererbe, jedoch mit dem Beding, dass die jedesmal secundum jus primogeniturae succedirende Tochter den übrigen Töchtern und zwar einer jeden pro legitima überhaupt die Summe von 10000 Gulden, mit Einschluss der obigen 4000, entrichten solle. — So ging denn das väterliche Vermögen, nach Tod des Maximilian Friedrich, auf die Freifrau von Hörde, und sodann auf die Dechantin Maria Francisca von Schade über. Vermöge eines Vergleichs, der am 28. April 1803 zwischen der Vormundschaft der Minderjährigen von Papen und der Dechantin nunmehrigen Freifrau von Wiedenbrück abgeschlossen wurde, erhielten die Gebrüder Caspar Theodor und Joseph Anton von Papen gemeinschaftlich das Successions-Recht. Joseph Anton starb aber schon im J. 1805; und so figurirt sein Bruder von da an allein als künftiger Erbfolger.