Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 4 (Strange)/045: Unterschied zwischen den Versionen

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zu sein, übertrug er sein an beiden Häusern habendes Recht an Frh. von Schade, der ihm dann obige Summe am 16. März 1744 baar erlegte. Eine Reihe von Jahren war nun Frh. von Schade im Besitz jener Häuser; aber er wurde während der Zeit auch stark durch Prozesse turbirt, anfangs von Franz Anton Frh. von Hanxlede, sodann durch dessen Bruder den Kaiserlichen Cämmerer Theodor Grafen von Hanxlede<ref>Obige Ehegatten hatten drei Söhne: Adolph Friedrich Wilhelm, Theodor Bernhard und Franz Anton von Hanxlede. Theodor, der längere Zeit im Haag weilte, und zu Gunsten seines jungem Bruders auf Ostwich, Borg, Brabeck und andere Güter verzichtete, scheint der letztlebende gewesen zu sein.</ref>. Als letzterer im J. 1755 eigenmächtig beide Güter wieder in Possession genommen, erliess Churfürst Clemens August den Befehl, alsofort, auch sofern es nöthig, mit Zuziehung genügsamer Schützen und Mannschaft, auf alle Weise den Grafen aus denselben aus- und den Frh. von Schade darin wiederum einzusetzen. Späterhin, etwa 1763, hat derselbe beide Rittersitze, gegen Zurückerstattung seines Guthabens, wieder abgetreten. — Im J. 1740 stiftete Frh. von Schade von dem Gute Blessenol eine Maltheser Ordens Commende. Die vielen Einzelnheiten der langen Stiftungs-Urkunde übergehend, bemerke ich daraus nur einige Hauptpunkte. Das Gut Blessenol solle nämlich eine „<tt>Commenda de Camera Magistrali, de jure tamen Patronatus Laicorum</tt>“ werden, worin die drei Familien von Schade zu Antfeld, Salwey und Ahausen succediren sollen: so dass der Erstgeborne der Familie des Stifters einen Commendator aus derselben Familie, oder wenn sich keiner darin befände der sich dazu eignete, einen aus den beiden andern Familien ernennen solle. Erlösche die männliche Linie des Stifters, dann solle der männliche Erstgeborne aus der Familie von Schade zu Salwey, und im Erlöschungsfalle dieser Linie der männliche Erstgeborne aus der Familie von Schade zu Ahausen in dem besagten Rechte, des Patronats als Stellvertreter gehalten werden. Würden aber alle drei Linien erlöschen, dann solle die Commende, mit Beibehaltung des Namens <tt>Camera Magistralis de Schade</tt>, dem Grossmeister des Maltheser Ordens, oder je nach Umständen auch dem Teutschen Orden geschenkt sein. Sodann verfügt der Stifter, dass sein Oheim Diederich<noinclude>
zu sein, übertrug er sein an beiden Häusern habendes Recht
 
an Frh. von Schade, der ihm dann obige Summe am 16. März
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1744 baar erlegte. Eine Reihe von Jahren war nun Frh. von
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Schade im Besitz jener Häuser; aber er wurde während der
Zeit auch stark durch Prozesse turbirt, anfangs von Franz
Anton Frh. von Hanxlede, sodann durch dessen Bruder den
Kaiserlichen Cämmerer Theodor Grafen von Hanxlede (*).
Als letzterer im J. 1755 eigenmächtig beide Güter wieder in
Possession genommen, erliess Churfürst Clemens August den
Befehl, alsofort, auch sofern es nöthig, mit Zuziehung genüg-
samer Schützen und Mannschaft, auf alle Weise den Grafen
aus denselben aus- und den Frh. von Schade darin wiederum
einzusetzen. Späterhin, etwa 1763, hat derselbe beide Ritter-
sitze, gegen Zurückerstattung seines Guthabens, wieder abge-
treten. — Im J. 1740 stiftete Frh. von Schade von dem Gute
Blessenol eine Maltheser Ordens Commende. Die vielen Einzeln-
heiten der langen Stiftungs-Urkunde übergehend, bemerke ich
daraus nur einige Hauptpunkte. Das Gut Blessenol solle
nämlich eine ,,Commenda de Camera Magistrali, de jure tarnen
Patronatus Laicorum“ werden, worin die drei Familien von
Schade zu Antfeld, Salwey und Ahausen succediren sollen: so
dass der Erstgeborne der Familie des Stifters einen Commendator
aus derselben Familie, oder wenn sich keiner darin befände
der sich dazu eignete, einen aus den beiden andern Familien
ernennen solle. Erlösche die männliche Linie des Stifters,
dann solle der männliche Erstgeborne aus der Familie von
Schade zu Salwey, und im Erlöschungsfalle dieser Linie der
männliche Erstgeborne aus der Familie von Schade zu Ahausen
in dem besagten Rechte, des Patronats als Stellvertreter ge-
halten werden. Würden aber alle drei Linien erlöschen, dann
solle die Commende, mit Beibehaltung des Namens Camera
Magistralis de Schade, dem Grossmeister des Maltheser Ordens,
oder je nach Umständen auch dem Teutschen Orden geschenkt
sein.   Sodann verfügt der Stifter, dass sein Oheim Diederich
*) Obige Ehegatten hatten drei Söhne: Adolph Friedrich Wil-
helm, Theodor Bernhard und Franz Anton von Hanxlede. Theo-
flor, der längere Zeit im Haag weilte, und zu Gunsten seines
jungem Bruders auf Ostwich, Borg, Brabeck und andere Güter
verzichtete, scheint der letztlebende gewesen zu sein.

Aktuelle Version vom 19. August 2011, 17:25 Uhr

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zu sein, übertrug er sein an beiden Häusern habendes Recht an Frh. von Schade, der ihm dann obige Summe am 16. März 1744 baar erlegte. Eine Reihe von Jahren war nun Frh. von Schade im Besitz jener Häuser; aber er wurde während der Zeit auch stark durch Prozesse turbirt, anfangs von Franz Anton Frh. von Hanxlede, sodann durch dessen Bruder den Kaiserlichen Cämmerer Theodor Grafen von Hanxlede[1]. Als letzterer im J. 1755 eigenmächtig beide Güter wieder in Possession genommen, erliess Churfürst Clemens August den Befehl, alsofort, auch sofern es nöthig, mit Zuziehung genügsamer Schützen und Mannschaft, auf alle Weise den Grafen aus denselben aus- und den Frh. von Schade darin wiederum einzusetzen. Späterhin, etwa 1763, hat derselbe beide Rittersitze, gegen Zurückerstattung seines Guthabens, wieder abgetreten. — Im J. 1740 stiftete Frh. von Schade von dem Gute Blessenol eine Maltheser Ordens Commende. Die vielen Einzelnheiten der langen Stiftungs-Urkunde übergehend, bemerke ich daraus nur einige Hauptpunkte. Das Gut Blessenol solle nämlich eine „Commenda de Camera Magistrali, de jure tamen Patronatus Laicorum“ werden, worin die drei Familien von Schade zu Antfeld, Salwey und Ahausen succediren sollen: so dass der Erstgeborne der Familie des Stifters einen Commendator aus derselben Familie, oder wenn sich keiner darin befände der sich dazu eignete, einen aus den beiden andern Familien ernennen solle. Erlösche die männliche Linie des Stifters, dann solle der männliche Erstgeborne aus der Familie von Schade zu Salwey, und im Erlöschungsfalle dieser Linie der männliche Erstgeborne aus der Familie von Schade zu Ahausen in dem besagten Rechte, des Patronats als Stellvertreter gehalten werden. Würden aber alle drei Linien erlöschen, dann solle die Commende, mit Beibehaltung des Namens Camera Magistralis de Schade, dem Grossmeister des Maltheser Ordens, oder je nach Umständen auch dem Teutschen Orden geschenkt sein. Sodann verfügt der Stifter, dass sein Oheim Diederich


  1. Obige Ehegatten hatten drei Söhne: Adolph Friedrich Wilhelm, Theodor Bernhard und Franz Anton von Hanxlede. Theodor, der längere Zeit im Haag weilte, und zu Gunsten seines jungem Bruders auf Ostwich, Borg, Brabeck und andere Güter verzichtete, scheint der letztlebende gewesen zu sein.