Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 4 (Strange)/026: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Die Herren von Ense zu Anröchte und Westernkotten. ===
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{{NE}}Die Hauptbesitzungen der Herren von Ense scheinen um die Zeit, wo ihre Genealogie beginnt, zu und bei Saltzkotten gewesen zu sein. Mit dem Burghause zu Saltzkotten wurden sie nach einander von den Bischöfen zu Paderborn belehnt zuletzt im J. 1654. Dies Burglehen gaben sie in Pachtung als sie zu Anröchte, und dann zu Westernkotten ihr adliges Haus hatten.
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{{NE}}Heinrich von Ense, wahrscheinlich ein Sohn des Wichard, war mit Regule von Verne Wittwe des Johann Crevete verheirathet, und hat zwei Söhne hinterlassen: Wichard von Ense, von welchem Heinrich von Ense abstammt, der längere Zeit Domherr zu Paderborn war, aber im J. 1461 sich also schreibt: „''Hinrich van Ense zeligen Wichardes sone Knape.''“ Derselbe hatte mit Werner und Wilhelm Crevete (seligen Wilhelms Söhnen) wegen des Amtes zu Verne Zwistigkeiten, die im J. 1448 unter Vermittelung von Schiedsfreunden dahin beigelegt wurden, dass die Gebrüder Crevete an dem einen, und er Heinrich von Ense an dem andern Theile des Amtes sitzen und bleiben sollten, so wie dasselbe an ihre Eltern und sie gekommen<ref>Ueber die Herren von Verne oder Vernde liegen mir nur zwei Copie-Urkunden vor. Wilhelm von Verne verpfändet im J. 1371 seinem Bruder Friedrich den Zehenden zu Verne und einige andere Güter. Friedrich von Verne bekennt im J. 1375 dem Wilhelm Crevete seinem Oemen zwanzig Mark Penninge schuldig zu sein, und verpfändet ihm zu seiner Sicherheit sein ganzes Amt zu Verne mit allem Zubehör. Zeugen: Heinrich von Ense und Werner Crevete. — Der Zehende zu Verne, wovon die Herren von Ense den halben Theil erbten, war ein Lehen des Bischofs zu Paderborn; wogegen das Amt Verne von der Dompropstei zu Lehen empfangen wurde.</ref>. Er scheint keine Kinder hinterlassen zu haben. Sein Antheil an dem Amte Verne kam an die Erben von Heinrichs zweitem Sohne Gerhard, gewöhnlich genannt<noinclude>
Domherr zu Paderborn war, aber im J. 1461 sich also schreibt:
 
„Hinrich van Ense zeligen Wichardes sone Knape.“ Derselbe
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hatte mit Werner und Wilhelm Crevete (seligen Wilhelms
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Söhnen) wegen des Amtes zu Verne Zwistigkeiten, die im J. 1448
unter Vermittelung von Schiedsfreunden dahin beigelegt wurden,
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Ense an dem andern Theile des Amtes sitzen und bleiben
sollten, so wie dasselbe an ihre Eltern und sie gekommen (*).
Er scheint keine Kinder hinterlassen zu haben. Sein Antheil
an dem Amte Verne kam an die Erben von Heinrichs zweitem
Sohne Gerhard, gewöhnlich genannt
(*) Ueber die Herren von Verne oder Vernde liegen mir nur
zwei Copie-Urkunden vor. Wilhelm von Verne verpfändet im J.
1371 seinem Bruder Friedrich den Zehenden zu Verne und einige
andere Güter. Friedrich von Verne bekennt im J. 1375 dem
Wilhelm Crevete seinem Oemen zwanzig Mark Penninge schuldig
zu sein, und verpfändet ihm zu seiner Sicherheit sein ganzes Amt
zu Verne mit allem Zubehör. Zeugen: Heinrich von Ense und
Werner Crevete. — Der Zehende zu Verne, wovon die Herren von
Ense den halben Theil erbten, war ein Lehen des Bischofs zu
Paderborn; wogegen das Amt Verne von der Dompropstei zu Lehen
empfangen wurde.

Aktuelle Version vom 12. August 2011, 16:47 Uhr

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Die Herren von Ense zu Anröchte und Westernkotten.




      Die Hauptbesitzungen der Herren von Ense scheinen um die Zeit, wo ihre Genealogie beginnt, zu und bei Saltzkotten gewesen zu sein. Mit dem Burghause zu Saltzkotten wurden sie nach einander von den Bischöfen zu Paderborn belehnt zuletzt im J. 1654. Dies Burglehen gaben sie in Pachtung als sie zu Anröchte, und dann zu Westernkotten ihr adliges Haus hatten.

A.

      Heinrich von Ense, wahrscheinlich ein Sohn des Wichard, war mit Regule von Verne Wittwe des Johann Crevete verheirathet, und hat zwei Söhne hinterlassen: Wichard von Ense, von welchem Heinrich von Ense abstammt, der längere Zeit Domherr zu Paderborn war, aber im J. 1461 sich also schreibt: „Hinrich van Ense zeligen Wichardes sone Knape.“ Derselbe hatte mit Werner und Wilhelm Crevete (seligen Wilhelms Söhnen) wegen des Amtes zu Verne Zwistigkeiten, die im J. 1448 unter Vermittelung von Schiedsfreunden dahin beigelegt wurden, dass die Gebrüder Crevete an dem einen, und er Heinrich von Ense an dem andern Theile des Amtes sitzen und bleiben sollten, so wie dasselbe an ihre Eltern und sie gekommen[1]. Er scheint keine Kinder hinterlassen zu haben. Sein Antheil an dem Amte Verne kam an die Erben von Heinrichs zweitem Sohne Gerhard, gewöhnlich genannt


  1. Ueber die Herren von Verne oder Vernde liegen mir nur zwei Copie-Urkunden vor. Wilhelm von Verne verpfändet im J. 1371 seinem Bruder Friedrich den Zehenden zu Verne und einige andere Güter. Friedrich von Verne bekennt im J. 1375 dem Wilhelm Crevete seinem Oemen zwanzig Mark Penninge schuldig zu sein, und verpfändet ihm zu seiner Sicherheit sein ganzes Amt zu Verne mit allem Zubehör. Zeugen: Heinrich von Ense und Werner Crevete. — Der Zehende zu Verne, wovon die Herren von Ense den halben Theil erbten, war ein Lehen des Bischofs zu Paderborn; wogegen das Amt Verne von der Dompropstei zu Lehen empfangen wurde.