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Aktuelle Version vom 3. August 2011, 22:29 Uhr
Die Schwertleite (mhd. swertleite, "Schwertführung") ist ein Quellenbegriff für die Wehrhaftmachung bzw. die Ritterpromotion, bei der ein junger Mann mit dem Schwert ausgestattet wurde. Die Erhebung zum Ritter erfolgte nämlich im frühen Hochmittelalter zunächst durch den Akt der Schwertleite, etwa seit dem 13. Jh. auch durch den Ritterschlag. Jugendliche Knappen wurden häufig zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr zu Rittern erhoben, doch war der formelle Akt lange Zeit keineswegs obligatorisch. Die Schwertleite besaß als festliche Zeremonie der Umgürtung mit dem Schwert - ein Zeichen wehrhafter Volljährigkeit - innerhalb des Adels bereits eine lange Tradition, bevor sie in Frankreich vor 1100 auch mit den neuen Formen des Rittertums verbunden wurde. Im deutschen Reich lässt sich diese Verbindung eindrucksvoll beim Mainzer Hoffest von 1184 beobachten, als die beiden Söhne Kaiser Friedrichs I. feierlich zu neuen Rittern erhoben wurden. Durch bestimmte Rituale (Bad, Gebet, Fasten) am Vorabend der Schwertleite konnte der Akt der Rittererhebung feierlich gestaltet werden. Gern ließ man die Schwertleite durch einen mächtigen Fürsten vollziehen, wobei kirchliche Amtsträger anwesend waren. Diese erteilten einen Schwertsegen und wiesen den neuen Ritter auf seine Aufgaben hin, insbesondere auf den Schutz der Kirche und der schutzbedürftigen Personen.
Quelle
W. Rösener: Schwertleite, in: LEXIKON des Mittelalters, Band VII, Planudes bis Stadt (Rus’), München, 2003. hier: Spalte 1646 - 1647.
Weblinks
Artikel Schwertleite in der deutschen Wikipedia.