GOV-Daten Evangelische Kirche der Pfalz: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Kirchenältesten, die nicht Pfarrer(innen) sind, heißen Presbyter(innen) und bilden gemeinsam ds Presbyterium. Gem [1] § 10 | |||
Kirchengemeinden können sich zu Gesamtkirchengemeinden zusammenschliessen. Gem [1] § 15 | |||
Eine Pfarrstelle kann für eine, für mehrere oder für Teile einer Kirchengemeinde. Gem [1] § 24 | |||
Der Amtsbereich eines Pfarrers führt die Bezeichnung Pfarramt. Gem. [1] § 24 | |||
Das Gebiet mehrerer Kirchengemeinden bilden den Kirchenbezirk. Gem. [1] § 47 | |||
Die Kirchenbezirke bilden die Landeskirche. Gem. [1] § 66 | |||
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Version vom 21. Juli 2011, 21:20 Uhr
GenWiki & GOV
Organisation
Die Organisationseinheiten der Protestantischen Landeskirche führen die Bezeichnung protestantisch. Gem [1] § 4
Die kleinste Organisationseinheit der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) ist die räumlich abgegrenzte Kirchengemeinde. Gem [1] § 7
Die Kirchenältesten, die nicht Pfarrer(innen) sind, heißen Presbyter(innen) und bilden gemeinsam ds Presbyterium. Gem [1] § 10
Kirchengemeinden können sich zu Gesamtkirchengemeinden zusammenschliessen. Gem [1] § 15
Eine Pfarrstelle kann für eine, für mehrere oder für Teile einer Kirchengemeinde. Gem [1] § 24
Der Amtsbereich eines Pfarrers führt die Bezeichnung Pfarramt. Gem. [1] § 24
Das Gebiet mehrerer Kirchengemeinden bilden den Kirchenbezirk. Gem. [1] § 47
Die Kirchenbezirke bilden die Landeskirche. Gem. [1] § 66
Historie der Strukturreformen
1818 Entstehenung der protestantisch-evangelisch-christliche Kirche der Pfalz
Modellierung im GOV
Religion
Gemäß Liste der Konfessionen.
hat Konfession ,
Modellierung der kirchlichen/staatlichen Organisation
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen/staatlichen Organisation
Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden
Beziehung zu Objekten der kirchlichen Verwaltung
Beziehung zu Archiven
Gesetze
[1] Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) vom 20. Oktober 1920, in der Neufassung vom 27. November 1996, zuletzt geändert am 5. Mai 1999. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘