GOV-Daten Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Kirchengemeinden tragen grundsätzlich die Bezeichnung Evangelisch. Lediglich für Kirchengemeinden, die historisch noch die obigen Bezeichnungen führen können diese beibehalten. Gem [1] Artikel 11 | |||
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Version vom 18. Juli 2011, 19:02 Uhr
GenWiki & GOV
Organisation
Die kleinste Organisationseinheit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist die Kirchengemeinde als Orts- oder Personalgemeinde. Gem [1] Artikel 9 und 10
Kirchengemeinden können Gesamt- oder Zweckverbände bildem. Gem. [1] Artikel 12
Jede Kirchengemeinde hat mindestens eine Pfarrstelle. Gem [1] Artikel 13
Hat eine Kirchengemeinde mehrere Pfarrer werden Pfarrbezirke eingerichtet. Gem. [1] Artikel 60
Eine Vikariatsgemeinde ist eine Kirchengeeinde mit aufgehobener Pfarrstelle und Pfarreivermögen. Gem. [1] Artikel 33
Betreut ein Pfarramt mehrere Kirchengemeinden bilden diese ein Kirchspiel. Gem [1] Artikel 33
Mehrere Kirchengemeinden bilden den Kirchenkreis. Mehrere Kirchenkreise können einen Gesamt- oder Zweckverband bilden. Gem [1] Artikel 64
Das Dekanat ist der seelsorgerische Bereich des Kirchenkreises und mit diesem deckungsgleich. Gem. [1] Artikel 84
Die Kirchenkreise bilden die Sprengel. Gem [1] Artikel 121
Die Sprengel bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 120
Historie der Strukturreformen
1934/1935 Zusammenschluss der Evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel und der Evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Modellierung im GOV
Religion
In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gelten in den Gemeinden gemäß der Liste der Konfessionen folgende Bekenntnisse:
- evangelisch-lutherisch: lu
- evangelisch-reformiert: rf
- evangelisch-uniert: un
Die Kirchengemeinden tragen grundsätzlich die Bezeichnung Evangelisch. Lediglich für Kirchengemeinden, die historisch noch die obigen Bezeichnungen führen können diese beibehalten. Gem [1] Artikel 11
Modellierung der kirchlichen/staatlichen Organisation
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen/staatlichen Organisation
Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden
Beziehung zu Objekten der kirchlichen Verwaltung
Beziehung zu Archiven
Gesetze
[1] Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967, zuletzt geändert am 25. November 1998. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘