GOV-Daten Lippische Landeskirche: Unterschied zwischen den Versionen

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=Organisation=
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Die kleinste Organisationseinheit der Lippischen Landeskirche ist die Kirchengemeinde als Orts-, Anstalts- oder Personalgemeinde. Gem [1] Artikel 4


Umfangreiche Kirchengemeinden können in Pfarrbezirke aufgeteilt werden. Gem. [1] Artikel 10
Die Kirchengemeinden sind unter Wahrung ihres Bekenntnisstands in Klassen zusammengefasst. Gem [1] Artikel 9
Die Klassen bilden die Landeskirche. Gem [1] Artikel 78


=Historie der Strukturreformen=
=Historie der Strukturreformen=

Version vom 17. Juli 2011, 06:56 Uhr

GenWiki & GOV

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Seite im GOV

Organisation

Die kleinste Organisationseinheit der Lippischen Landeskirche ist die Kirchengemeinde als Orts-, Anstalts- oder Personalgemeinde. Gem [1] Artikel 4

Umfangreiche Kirchengemeinden können in Pfarrbezirke aufgeteilt werden. Gem. [1] Artikel 10

Die Kirchengemeinden sind unter Wahrung ihres Bekenntnisstands in Klassen zusammengefasst. Gem [1] Artikel 9

Die Klassen bilden die Landeskirche. Gem [1] Artikel 78

Historie der Strukturreformen

Modellierung im GOV

Religion

hat Konfession ,

Modellierung der kirchlichen/staatlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen/staatlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Objekten der kirchlichen Verwaltung

Beziehung zu Archiven

Gesetze

[1] Verfassung der Lippischen Landeskirche vom 17. Februar 1931, in der Neufassung vom 23. November 1998. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

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