Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 4 (Strange)/017: Unterschied zwischen den Versionen

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''von Darfeld als einem armen einfältigen Menschen lebenslänglichen Unterhalt.''“ Der arme Wahnsinnige erhielt von 1752 bis 1757 auf dem Haus Geyen, und hiernach bei einer Wittwe Forst in Cöln auf Rechnung seine Verpflegung.
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jj^en Unterhalt.“ Der arme Wahnsinnige erhielt von 1752
{{NE}}Von den Söhnen des Johann Peter Frh. von Grass erhielt der älteste, Degenhard Heinrich, das Oberhaus oder die oberste Kitzburg zu Fliesteden. Derselbe verehelichte sich mit seiner Base, der bereits erwähnten Maria Gudula von Grass. Den Ehrenhof zu Glessen, den er im J. 1720 von Johann Werner Frh. von Zievel zu Rischmühlen und dessen Schwester Johanna Maria von Zievel erworben hatte, überliess er nebst dem dabei befindlichen Reuvers-Hof<ref>Dieser Hof gehörte vormals vielleicht dem Ritter Hermann genannt Reuver von Harff, Grossvater des Hermann Reuver vom Spiegel.</ref> am 18. September 1726 dem Abt zu Brauweiler, und erhielt dagegen hundert und vier im Büsdorfer und Fliestedener Felde gelegene Morgen Artland und überdies noch an baarem Gelde 6885 und einen halben Rthlr. Er ist noch in selbigem Jahre gestorben. Sein Sohn Johann Albert thätigte einen Verkauf, wovon Mutter und Verwandte vor der Hand nichts erfahren sollten. Am 11. März 1747 verkaufte er nämlich das freiadlige Rittergut zu Fliesteden mit dazu gehörigen Gebäuden, Gärten, Baumgärten, Wiesen, Büschen, Kämpen, Ländereien, Jagdgerechtigkeit nebst dem <tt>Jus Patronatus</tt> den Ehegatten Jacob Heinrich Frh. von Seraing und Amalia Christina Freyin von Nordeck für 16000 Rthlr., von welcher Summe Frh. von Grass einstweilen aber nur 2000 erhielt; die übrigen 14000 sollten ihm nach Tod seiner Mutter, welche von diesen Gütern die Leibzucht hatte, wann Herr von Seraing dieselben antrete, erlegt werden. Wobei dann auch noch vereinbart wurde, dass wenn Herr von Grass vor seiner Mutter stürbe, oder auch sich verheirathete, die 2000 Rthlr. nur als vorgestreckt betrachtet, und dem Herrn von Seraing <tt>a dato</tt> dieses mit 4 Prozent zurückerstattet werden sollten. Endlich<noinclude>
big 1757 auf dem Haus Geyen, und hiernach bei einer Wittwe
 
porst in Cöln auf Rechnung seine Verpflegung.
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Von den Söhnen des Johann Peter Frh. von Grass erhielt
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der älteste, Degenhard Heinrich, das Oberhaus oder die oberste
Kitzburg zuFliesteden. Derselbe verehelichte sich mit seiner
gaSe, der bereits erwähnten Maria Gudula von Grass. Den
Ehrenhof zu Glessen, den er im J. 1720 von Johann Werner .,
sVh. von Zievel zu Rischmühlen und dessen Schwester Johanna
garia von Zievel erworben hatte, überliess er nebst dem dabei.,
befindlichen Reuvers-Hof (*) am 18. September 1726 dem Abt
zu Brauweiler, und erhielt dagegen hundert und vier im Büs-
dorfer und Fliestedener Felde gelegene Morgen Artland und
überdies noch an baarem Gelde 6885 und einen halben Rthlr.
Er ist noch in selbigem Jahre gestorben. Sein Sohn Johann
Albert thätigte, einen Verkauf, wovon Mutter und Verwandte
vor der Hand nichts erfahren sollten. Am 11. März 1747
verkaufte er nämlich das freiadlige Rittergut zu Fliesteden mit
dazu gehörigen Gebäuden, Gärten, Baumgärten, Wiesen, Büschen,
Kämpen, Ländereien, Jagdgerechtigkeit nebst dem Jus Patronatus
den Ehegatten Jacob Heinrich Frh. von Seraing und Amalia
Christina Freyin von Nordeck für 16000 Rthlr., von welcher
Summe Frh. von Grass einstweilen aber nur 2000 erhielt; die
übrigen 14000 sollten ihm nach Tod seiner Mutter, welche
von diesen Gütern die Leibzucht hatte, wann Herr von Seraing
dieselben antrete, erlegt werden. Wobei dann auch noch ver-
einbart wurde, dass wenn Herr von Grass vor seiner Mutter
stürbe, oder auch sich verheirathete, die 2000 Rthlr. nur als
vorgestreckt betrachtet, und dem Herrn von Seraing a dato
dieses mit 4 Prozent zurückerstattet werden sollten.   Endlich
Brünninckhausen    und  Sibylla  Waldorf,  deren  Erben    Heinrich :
Brünninckhausen  und Cecilia Schmitz denselben im J.  1722  der
Johanna Magdalena  Freyin  von Grass für  die Summe von 1625
Rthlr.  verkauften.    Von  dieser  erbte  er  auf ihren Bruder Ernest :
Werner Frh. von Grass. -— Es gab  zu Polheim auch noch einen
kleinen Stommels-Hof, den obige Fräulein von Grass zur Hälfte besass.
(*). Dieser Hof gehörte vormals vielleicht dem Ritter Hermann '
genannt Reuver von Harff,  Grossvater des Hermann Reuver vom
Spiegel.

Aktuelle Version vom 9. Juli 2011, 17:11 Uhr

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von Darfeld als einem armen einfältigen Menschen lebenslänglichen Unterhalt.“ Der arme Wahnsinnige erhielt von 1752 bis 1757 auf dem Haus Geyen, und hiernach bei einer Wittwe Forst in Cöln auf Rechnung seine Verpflegung.

      Von den Söhnen des Johann Peter Frh. von Grass erhielt der älteste, Degenhard Heinrich, das Oberhaus oder die oberste Kitzburg zu Fliesteden. Derselbe verehelichte sich mit seiner Base, der bereits erwähnten Maria Gudula von Grass. Den Ehrenhof zu Glessen, den er im J. 1720 von Johann Werner Frh. von Zievel zu Rischmühlen und dessen Schwester Johanna Maria von Zievel erworben hatte, überliess er nebst dem dabei befindlichen Reuvers-Hof[1] am 18. September 1726 dem Abt zu Brauweiler, und erhielt dagegen hundert und vier im Büsdorfer und Fliestedener Felde gelegene Morgen Artland und überdies noch an baarem Gelde 6885 und einen halben Rthlr. Er ist noch in selbigem Jahre gestorben. Sein Sohn Johann Albert thätigte einen Verkauf, wovon Mutter und Verwandte vor der Hand nichts erfahren sollten. Am 11. März 1747 verkaufte er nämlich das freiadlige Rittergut zu Fliesteden mit dazu gehörigen Gebäuden, Gärten, Baumgärten, Wiesen, Büschen, Kämpen, Ländereien, Jagdgerechtigkeit nebst dem Jus Patronatus den Ehegatten Jacob Heinrich Frh. von Seraing und Amalia Christina Freyin von Nordeck für 16000 Rthlr., von welcher Summe Frh. von Grass einstweilen aber nur 2000 erhielt; die übrigen 14000 sollten ihm nach Tod seiner Mutter, welche von diesen Gütern die Leibzucht hatte, wann Herr von Seraing dieselben antrete, erlegt werden. Wobei dann auch noch vereinbart wurde, dass wenn Herr von Grass vor seiner Mutter stürbe, oder auch sich verheirathete, die 2000 Rthlr. nur als vorgestreckt betrachtet, und dem Herrn von Seraing a dato dieses mit 4 Prozent zurückerstattet werden sollten. Endlich


  1. Dieser Hof gehörte vormals vielleicht dem Ritter Hermann genannt Reuver von Harff, Grossvater des Hermann Reuver vom Spiegel.