Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 4 (Strange)/016: Unterschied zwischen den Versionen

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Frieden sich ausgezeichnet, dessen Fusstapfen ihr jüngster Bruder Adolph Grass folgend, beim letzten Türken-Einfall in Ungarn als Fähndrich sein Leben ritterlich geopfert habe.
Frieden sich ausgezeichnet, dessen Fusstapfen ihr jüngster Bruder Adolph Grass folgend, beim letzten Türken-Einfall in Ungarn als Fähndrich sein Leben ritterlich geopfert habe.


{{NE}}Johann Werner Frh. von Grass, der jüngere Bruder, war Licentiat und Schultheiss zu Aldenhoven, und hinterliess drei Töchter, gemäss einem Vergleich der Erbgenahmen von Grass vom J. 1733, worin es also heisst: „''Dessen sollen Johann Peters Kinder Johann Werners Kindern 600 Rthlr. herausgeben; davon bekommt die Frau von Darfeld mit ihren zwei Söhnen 200 Rthlr., und die geistliche Fräulein Maria Odilia von Grass auch 200, und die Frau von Fliesteden Maria Gudula mit ihrem Sohne auch 200 Rthlr.''“ Die Frau von Darfeld betreffend so schreibt sie sich Maria Theresia Francisca, ihr Gatte Johann Wilhelm von Darfeld, und ihre beiden Söhne Philipp Jacob Franz und Wilhelm von Darfeld. Herr von Darfeld, der dem Westphälischen Adel anzugehören scheint, lebte mit
{{NE}}Johann Werner Frh. von Grass, der jüngere Bruder, war Licentiat und Schultheiss zu Aldenhoven, und hinterliess drei Töchter, gemäss einem Vergleich der Erbgenahmen von Grass vom J. 1733, worin es also heisst: „''Dessen sollen Johann Peters Kinder Johann Werners Kindern 600 Rthlr. herausgeben; davon bekommt die Frau von Darfeld mit ihren zwei Söhnen 200 Rthlr., und die geistliche Fräulein Maria Odilia von Grass auch 200, und die Frau von Fliesteden Maria Gudula mit ihrem Sohne auch 200 Rthlr.''“ Die Frau von Darfeld betreffend so schreibt sie sich Maria Theresia Francisca, ihr Gatte Johann Wilhelm von Darfeld, und ihre beiden Söhne Philipp Jacob Franz und Wilhelm von Darfeld. Herr von Darfeld, der dem Westphälischen Adel anzugehören scheint, lebte mit
Frau und Kindern in grosser Dürftigkeit. Ihre Verwandten hielten es jedoch für Pflicht, sie möglichst zu unterstützen; Die Wittwe Maria Gudula von Grass zu Fliesteden legirt im J. 1759 dem alten Herrn von Darfeld 70 Rthlr., „''und dem Jüngern Herrn Wilhelm von Darfeld solle verbleiben die Jurisdiction des Oberhauses lebenslänglich.''“ Johanna Magdalena von Grass zu Geyen sagt in ihrem Testament v. J. 1756 also: „''Zweitens vermache ich aus den jährlichen Einkünften des zu Polheim angekauften freyadlichen Guts<ref>Dies Gut, der grosse Stommeler Hof genannt, besassen im sechzehnten Jahrhundert die Ehegatten Wilhelm von Stommel und Johanna Raitz von Frentz. Dieselben starben kinderlos, und der Hof erbte auf Aegidius von Zours (verh. mit Magdalena von Stommel), und auf Rudolph und Adolph Raitz von Frentz und deren Vetter Arnold. Nun hatte aber Johann von Zours für seinen Bruder Aegidius eine Bürgschaft geleistet, und da er nach Tod desselben seiner Verpflichtung Genüge leisten musste, so legte er im J. 1624 auf den Hof Arrest. Die Herren Raitz von Frentz trafen indess ein Abkommen mit ihm, und überliessen hierauf den ganzen Hof dem Herrn Spies von Büllesheim zu Vrechen. Im J. 1629 übertrugen dann die Ehegatten Marsilius von Rolshausen und Margaretha von Spies denselben ihrem Schwager und Bruder Ferdinand von Spies. Dieser ward aber schon im J. 1630 von dem Hofe enterbt und Andreas Waldorf daran erbfest gemacht. Nach Absterben des Waldorf kam er an die Eheleute Theodor Brünninckhausen und Sibylla Waldorf, deren Erben Heinrich Brünninckhausen und Cecilia Schmitz denselben im J. 1722 der Johanna Magdalena Freyin von Grass für die Summe von 1625 Rthlr. verkauften. Von dieser erbte er auf ihren Bruder Ernest Werner Frh. von Grass. — Es gab  zu Polheim auch noch einen kleinen Stommels-Hof, den obige Fräulein von Grass zur Hälfte besass.</ref> dem Jacob Philipp<noinclude>
Frau und Kindern in grosser Dürftigkeit. Ihre Verwandten hielten es jedoch für Pflicht, sie möglichst zu unterstützen; Die Wittwe Maria Gudula von Grass zu Fliesteden legirt im J. 1759 dem alten Herrn von Darfeld 70 Rthlr., „''und dem jüngern Herrn Wilhelm von Darfeld solle verbleiben die Jurisdiction des Oberhauses lebenslänglich.''“ Johanna Magdalena von Grass zu Geyen sagt in ihrem Testament v. J. 1756 also: „''Zweitens vermache ich aus den jährlichen Einkünften des zu Polheim angekauften freyadlichen Guts''<ref>Dies Gut, der grosse Stommeler Hof genannt, besassen im sechzehnten Jahrhundert die Ehegatten Wilhelm von Stommel und Johanna Raitz von Frentz. Dieselben starben kinderlos, und der Hof erbte auf Aegidius von Zours (verh. mit Magdalena von Stommel), und auf Rudolph und Adolph Raitz von Frentz und deren Vetter Arnold. Nun hatte aber Johann von Zours für seinen Bruder Aegidius eine Bürgschaft geleistet, und da er nach Tod desselben seiner Verpflichtung Genüge leisten musste, so legte er im J. 1624 auf den Hof Arrest. Die Herren Raitz von Frentz trafen indess ein Abkommen mit ihm, und überliessen hierauf den ganzen Hof dem Herrn Spies von Büllesheim zu Vrechen. Im J. 1629 übertrugen dann die Ehegatten Marsilius von Rolshausen und Margaretha von Spies denselben ihrem Schwager und Bruder Ferdinand von Spies. Dieser ward aber schon im J. 1630 von dem Hofe enterbt und Andreas Waldorf daran erbfest gemacht. Nach Absterben des Waldorf kam er an die Eheleute Theodor Brünninckhausen und Sibylla Waldorf, deren Erben Heinrich Brünninckhausen und Cecilia Schmitz denselben im J. 1722 der Johanna Magdalena Freyin von Grass für die Summe von 1625 Rthlr. verkauften. Von dieser erbte er auf ihren Bruder Ernest Werner Frh. von Grass. — Es gab  zu Polheim auch noch einen kleinen Stommels-Hof, den obige Fräulein von Grass zur Hälfte besass.</ref> ''dem Jacob Philipp''<noinclude>


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Frieden sich ausgezeichnet, dessen Fusstapfen ihr jüngster Bruder Adolph Grass folgend, beim letzten Türken-Einfall in Ungarn als Fähndrich sein Leben ritterlich geopfert habe.

      Johann Werner Frh. von Grass, der jüngere Bruder, war Licentiat und Schultheiss zu Aldenhoven, und hinterliess drei Töchter, gemäss einem Vergleich der Erbgenahmen von Grass vom J. 1733, worin es also heisst: „Dessen sollen Johann Peters Kinder Johann Werners Kindern 600 Rthlr. herausgeben; davon bekommt die Frau von Darfeld mit ihren zwei Söhnen 200 Rthlr., und die geistliche Fräulein Maria Odilia von Grass auch 200, und die Frau von Fliesteden Maria Gudula mit ihrem Sohne auch 200 Rthlr.“ Die Frau von Darfeld betreffend so schreibt sie sich Maria Theresia Francisca, ihr Gatte Johann Wilhelm von Darfeld, und ihre beiden Söhne Philipp Jacob Franz und Wilhelm von Darfeld. Herr von Darfeld, der dem Westphälischen Adel anzugehören scheint, lebte mit Frau und Kindern in grosser Dürftigkeit. Ihre Verwandten hielten es jedoch für Pflicht, sie möglichst zu unterstützen; Die Wittwe Maria Gudula von Grass zu Fliesteden legirt im J. 1759 dem alten Herrn von Darfeld 70 Rthlr., „und dem jüngern Herrn Wilhelm von Darfeld solle verbleiben die Jurisdiction des Oberhauses lebenslänglich.“ Johanna Magdalena von Grass zu Geyen sagt in ihrem Testament v. J. 1756 also: „Zweitens vermache ich aus den jährlichen Einkünften des zu Polheim angekauften freyadlichen Guts[1] dem Jacob Philipp


  1. Dies Gut, der grosse Stommeler Hof genannt, besassen im sechzehnten Jahrhundert die Ehegatten Wilhelm von Stommel und Johanna Raitz von Frentz. Dieselben starben kinderlos, und der Hof erbte auf Aegidius von Zours (verh. mit Magdalena von Stommel), und auf Rudolph und Adolph Raitz von Frentz und deren Vetter Arnold. Nun hatte aber Johann von Zours für seinen Bruder Aegidius eine Bürgschaft geleistet, und da er nach Tod desselben seiner Verpflichtung Genüge leisten musste, so legte er im J. 1624 auf den Hof Arrest. Die Herren Raitz von Frentz trafen indess ein Abkommen mit ihm, und überliessen hierauf den ganzen Hof dem Herrn Spies von Büllesheim zu Vrechen. Im J. 1629 übertrugen dann die Ehegatten Marsilius von Rolshausen und Margaretha von Spies denselben ihrem Schwager und Bruder Ferdinand von Spies. Dieser ward aber schon im J. 1630 von dem Hofe enterbt und Andreas Waldorf daran erbfest gemacht. Nach Absterben des Waldorf kam er an die Eheleute Theodor Brünninckhausen und Sibylla Waldorf, deren Erben Heinrich Brünninckhausen und Cecilia Schmitz denselben im J. 1722 der Johanna Magdalena Freyin von Grass für die Summe von 1625 Rthlr. verkauften. Von dieser erbte er auf ihren Bruder Ernest Werner Frh. von Grass. — Es gab zu Polheim auch noch einen kleinen Stommels-Hof, den obige Fräulein von Grass zur Hälfte besass.