Die Familie von Baumbach/1: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Familie von Baumbach ist eines sehr alten Ursprungs. In der Casselischen repositur (solte wohl heisen archiv) findet man eine <strike>Nachricht</strike> bemerkung das sie nechst boyneburg, Riedesel Wallenstein die älteste sey | |||
nach einiger Angabe soll sie 1212 mit hl Elisabeth der nachherigen Gemahlin Ludwig aus Ungarn gekommen seyn | |||
Lambertus Collmann Pfarrer zu Nentershausen der im jahr 1597 das Geburthsregister u was sich von vierterhalb hundert mit dieser familie zugetragen niedergeschrieben u dem Oberforst und Pirschmstr zu Marburg Helmrich von baumbach zugeeignet, ist geneigter sie nicht aus Ungern sondern von ältern hessischen Adel abzuleiten | |||
Er erklärt als seine Meinung, weil vor sie schon ein Adelich Geschlecht gewesen das sich von Rotenbergk genennet, so hätten sich die Vorfahren derer von baumbach nach dem bei dieser Stadt gelegenen dorf baumbach gleich jenen den Nahmen bei gelegt; in dem sie Vorzeiten Gericht, Gerechtigkeit u Güter in diesem dorf gehabt, daß auch die v b ehe sie den Tannenbergk bekommen, in |
Aktuelle Version vom 11. Juni 2011, 10:01 Uhr
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Die Familie von Baumbach | |
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Die Familie von Baumbach ist eines sehr alten Ursprungs. In der Casselischen repositur (solte wohl heisen archiv) findet man eine Nachricht bemerkung das sie nechst boyneburg, Riedesel Wallenstein die älteste sey
nach einiger Angabe soll sie 1212 mit hl Elisabeth der nachherigen Gemahlin Ludwig aus Ungarn gekommen seyn
Lambertus Collmann Pfarrer zu Nentershausen der im jahr 1597 das Geburthsregister u was sich von vierterhalb hundert mit dieser familie zugetragen niedergeschrieben u dem Oberforst und Pirschmstr zu Marburg Helmrich von baumbach zugeeignet, ist geneigter sie nicht aus Ungern sondern von ältern hessischen Adel abzuleiten
Er erklärt als seine Meinung, weil vor sie schon ein Adelich Geschlecht gewesen das sich von Rotenbergk genennet, so hätten sich die Vorfahren derer von baumbach nach dem bei dieser Stadt gelegenen dorf baumbach gleich jenen den Nahmen bei gelegt; in dem sie Vorzeiten Gericht, Gerechtigkeit u Güter in diesem dorf gehabt, daß auch die v b ehe sie den Tannenbergk bekommen, in