Kreis (mittlere Verwaltungsebene): Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(→‎Der Begriff: Konkretisierung, Hinweise auf mögl. Missverständnisse.)
({{Begriffserklärungshinweis|Kreis|Kreis (Begriffserklärung)}})
Zeile 1: Zeile 1:
{{Begriffserklärungshinweis|Kreis|Kreis (Begriffserklärung)}}
== Der Begriff ==
== Der Begriff ==
Als '''Kreis (mittlere Verwaltungsebene)''' werden im [[GOV]] jene historischen Kreise als staatliche Verwaltungseinheiten, z.B. in Bayern, Baden, Württemberg, Sachsen bezeichnet, die von ihrer Größe und Funktion Vorläufer der heutigen Regierungsbezirke bzw. mit diesen vergleichbar sind<ref>vgl. auch {{Haberkern/Wallach}}, 8. Auflage, S.355</ref>, im Gegensatz zu den heutigen [[Kreis]]en bzw. [[Landkreis]]en, die in den betreffenden Ländern damals (oft bis 1938) als Oberämter, Bezirksämter, Amtshauptmannschaften etc. bezeichnet wurden.
Als '''Kreis (mittlere Verwaltungsebene)''' werden im [[GOV]] jene historischen Kreise als staatliche Verwaltungseinheiten, z.B. in Bayern, Baden, Württemberg, Sachsen bezeichnet, die von ihrer Größe und Funktion Vorläufer der heutigen Regierungsbezirke bzw. mit diesen vergleichbar sind<ref>vgl. auch {{Haberkern/Wallach}}, 8. Auflage, S.355</ref>, im Gegensatz zu den heutigen [[Kreis]]en bzw. [[Landkreis]]en, die in den betreffenden Ländern damals (oft bis 1938) als Oberämter, Bezirksämter, Amtshauptmannschaften etc. bezeichnet wurden.

Version vom 7. Juni 2011, 09:52 Uhr

Disambiguation notice Kreis ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Kreis (Begriffserklärung).

Der Begriff

Als Kreis (mittlere Verwaltungsebene) werden im GOV jene historischen Kreise als staatliche Verwaltungseinheiten, z.B. in Bayern, Baden, Württemberg, Sachsen bezeichnet, die von ihrer Größe und Funktion Vorläufer der heutigen Regierungsbezirke bzw. mit diesen vergleichbar sind[1], im Gegensatz zu den heutigen Kreisen bzw. Landkreisen, die in den betreffenden Ländern damals (oft bis 1938) als Oberämter, Bezirksämter, Amtshauptmannschaften etc. bezeichnet wurden.

Zur Vermeidung von Missverständnissen sei darauf hingewiesen, dass der Begriff Kreis (mittlere Verwaltungsebene) also nicht Kreise bzw. Landkreise in den Bundesländern bezeichnet, die keine Regierungsbezirke mehr haben.

Einzelne Definitionen

Bayern

Ohne Rücksicht auf die bisherigen, historisch geprägten Provinzen wurde das inzwischen bis nach Südtirol reichende Königreich Bayern nach verwaltungstopografischen und geografischen Gesichtspunkten in 15 etwa gleich große Kreise eingeteilt, die nach dem Vorbild der französischen Departements nach Flüssen benannt wurden (Flusskreise)[2]. Siehe auch [3]

Böhmen

Sachsen

Württemberg

GOV-Objekttyp

222 - Kreis (mittlere Verwaltungsebene) - {deu=<GOV-Objekttyp>, fra=xxx, pol=xxx, rus=xxx}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Kreis (mittlere Verwaltungsebene),

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. vgl. auch HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987., 8. Auflage, S.355
  2. http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44535
  3. Artikel Verwaltungsgliederung Bayerns. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.