Pröven: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei [[Pröven]] handelt es sich, wie z. B. beim [[missaticum]], um den Genuss wiederkehrende kirchliche Abgaben als Entgelt für Amtshandlungen oder Teil der Besoldung, die — meist in Form von Naturalien — in einzelnen Kirchengemeinden seit unvordenklicher Zeit von bestimmten Bauernstellen zu leisten sind. Die Höhe der alljährlich an den Pfarrer und an den Küster zu entrichtenden Abgaben richtete sich nach der Größe der Bauernstellen. Dabei wurden ursprünglich z.B. Vollerben-, Halberben- Viertelerbenstellen und Köttern unterschieden.  
Bei den in Norddeutschland vorkommenden [[Pröven]] handelt es sich, wie z. B. beim [[missaticum]], um den Genuss wiederkehrende kirchliche Abgaben als Entgelt für Amtshandlungen oder Teil der Besoldung, die — meist in Form von Naturalien — in einzelnen Kirchengemeinden seit unvordenklicher Zeit von bestimmten Bauernstellen zu leisten sind. Die Höhe der alljährlich an den Pfarrer und an den Küster zu entrichtenden Abgaben richtete sich nach der Größe der Bauernstellen. Dabei wurden ursprünglich z.B. Vollerben-, Halberben- Viertelerbenstellen und Köttern unterschieden.  


[[Pröven]] waren andererseits aber auch Reichnisse in Naturalien (Brod -sogenannten Dienstknobben-, Erbsensuppe und Dünnbier (Couent) des [[Grundherrschaft|Grundherrn]] an Dienstleistende des Lasndesherrn. Diese erhielten diese Naturalien nur dann, wenn sie dem Amtshaushalt dienten; wurden die Dienste in herrschaftlichen Angelegenheiten oder bei der Vorwerkswirtschaft des Amtsschreibers verbraucht, so bezahlte man statt der [[Pröven]] z.B. für jeden Spanntag 1 Mgr. 4 Pfg. und für jeden Handdiensttag 6 Pfg. Prövengeld.  
[[Pröven]] waren andererseits aber auch Reichnisse in Naturalien (Brod -sogenannten Dienstknobben-, Erbsensuppe und Dünnbier (Couent) des [[Grundherrschaft|Grundherrn]] an Dienstleistende des Lasndesherrn. Diese erhielten diese Naturalien nur dann, wenn sie dem Amtshaushalt dienten; wurden die Dienste in herrschaftlichen Angelegenheiten oder bei der Vorwerkswirtschaft des Amtsschreibers verbraucht, so bezahlte man statt der [[Pröven]] z.B. für jeden Spanntag 1 Mgr. 4 Pfg. und für jeden Handdiensttag 6 Pfg. Prövengeld.  


[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Quellengattung]]

Version vom 22. April 2011, 06:32 Uhr

Bei den in Norddeutschland vorkommenden Pröven handelt es sich, wie z. B. beim missaticum, um den Genuss wiederkehrende kirchliche Abgaben als Entgelt für Amtshandlungen oder Teil der Besoldung, die — meist in Form von Naturalien — in einzelnen Kirchengemeinden seit unvordenklicher Zeit von bestimmten Bauernstellen zu leisten sind. Die Höhe der alljährlich an den Pfarrer und an den Küster zu entrichtenden Abgaben richtete sich nach der Größe der Bauernstellen. Dabei wurden ursprünglich z.B. Vollerben-, Halberben- Viertelerbenstellen und Köttern unterschieden.

Pröven waren andererseits aber auch Reichnisse in Naturalien (Brod -sogenannten Dienstknobben-, Erbsensuppe und Dünnbier (Couent) des Grundherrn an Dienstleistende des Lasndesherrn. Diese erhielten diese Naturalien nur dann, wenn sie dem Amtshaushalt dienten; wurden die Dienste in herrschaftlichen Angelegenheiten oder bei der Vorwerkswirtschaft des Amtsschreibers verbraucht, so bezahlte man statt der Pröven z.B. für jeden Spanntag 1 Mgr. 4 Pfg. und für jeden Handdiensttag 6 Pfg. Prövengeld.